Rechtsprechung
BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsverbot - Hinterlegung eines rückzahlbaren Geldbetrages durch den Arbeitnehmer - nachträgliche Einschränkung der erteilten Erlaubnis durch Auflage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auflage - Registrierung - Stellensuchende - Kaution - Arbeitsvermittlung - Bewerberdatei
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsverbot bei privater Arbeitsvermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 23.04.1996 - S 6 AL 3327/95
- LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 3 AL 1777/96
- BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Papierfundstellen
- NZA 2000, 1096
- NZS 2001, 46
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R
Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über …
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Die Erteilung der Auflage ist - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der sog modifizierenden Auflage - von der Erlaubniserteilung getrennt zu beurteilen und unabhängig von ihr überprüfbar (…BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 3 KR 12/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit - …
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (…BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1). - BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1;… BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
- BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Denn in Satz 2 dieser Vorschrift ist ausdrücklich geregelt, daß die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig ist (…vgl hierzu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5). - BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78
Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Die Erteilung der Auflage ist - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der sog modifizierenden Auflage - von der Erlaubniserteilung getrennt zu beurteilen und unabhängig von ihr überprüfbar (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 3 KR 12/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Eine gewinnorientierte Arbeitsvermittlung wurde lediglich als Folge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 1991 (Slg 1991, 2010 = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1) sowie als Modellversuch zugelassen (§ 23 Abs. 3 und 7 AFG idF des 1. SKWPG). - BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81
Begriff der Auflage - Auflagenbescheid
Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R
Denn in Satz 2 dieser Vorschrift ist ausdrücklich geregelt, daß die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig ist (vgl hierzu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2;… BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
- SG Berlin, 04.12.2008 - S 22 AL 6030/08
Einstweiliger Rechtsschutz - fehlende Klageerhebung in der Hauptsache - private …
Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur früheren Rechtslage (§ 24 Abs. 1 AFG/ § 296 SGB III a.F.) war der Vergütungsbegriff weit auszulegen und erstreckte sich nicht nur auf die Entlohnung im engeren Sinne, sondern auch das Verlangen zum Ersatz der durch die Vermittlung entgangenen Aufwendungen (vergl. BSG Urteil vom 6. April 2000, Az. B 11/7 AL 50/99 R, SozR-3 4100 § 24 Nr. 1).