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   BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B   

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https://dejure.org/2016,11193
BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B (https://dejure.org/2016,11193)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B (https://dejure.org/2016,11193)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2016 - B 14 AS 631/15 B (https://dejure.org/2016,11193)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.07.1999 - B 7 AL 166/98 B

    Verfahrensmangel beim Verzicht auf eine notwendige Beiladung Dritter

    Auszug aus BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B
    Dazu wäre unter Berücksichtigung des materiellen Sozialhilferechts einschließlich des Leistungsausschlusses nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darzulegen gewesen, inwieweit der Beklagte zu 2 an dem streitigen Rechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem derart beteiligt ist, dass eine Entscheidung auch ihm gegenüber iS des § 75 Abs. 2 SGG nur einheitlich ergehen kann (vgl nur BSG Beschluss vom 13.7.1999 - B 7 AL 166/98 B - juris; BSG Beschluss vom 15.6.1993 - 12 BK 74/91 - juris), woran es ebenfalls fehlt.
  • BSG, 15.06.1993 - 12 BK 74/91

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Notwendige

    Auszug aus BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B
    Dazu wäre unter Berücksichtigung des materiellen Sozialhilferechts einschließlich des Leistungsausschlusses nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darzulegen gewesen, inwieweit der Beklagte zu 2 an dem streitigen Rechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem derart beteiligt ist, dass eine Entscheidung auch ihm gegenüber iS des § 75 Abs. 2 SGG nur einheitlich ergehen kann (vgl nur BSG Beschluss vom 13.7.1999 - B 7 AL 166/98 B - juris; BSG Beschluss vom 15.6.1993 - 12 BK 74/91 - juris), woran es ebenfalls fehlt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist daher nur anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (stRspr, vgl nur BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 f mwN).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B
    Dazu wäre in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG, wonach der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II auch Studierende erfasst, deren nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung aus individuellen Versagensgründen nicht gefördert werden kann (stRspr, vgl nur BSG Urteil vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R - BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, RdNr 15 ff mwN; BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 28/07 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 9 RdNr 17), darzulegen gewesen, inwieweit die aufgeworfene Frage entweder noch nicht geklärt oder erneut klärungsbedürftig geworden ist.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 631/15 B
    Dazu wäre in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG, wonach der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II auch Studierende erfasst, deren nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung aus individuellen Versagensgründen nicht gefördert werden kann (stRspr, vgl nur BSG Urteil vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R - BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, RdNr 15 ff mwN; BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 28/07 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 9 RdNr 17), darzulegen gewesen, inwieweit die aufgeworfene Frage entweder noch nicht geklärt oder erneut klärungsbedürftig geworden ist.
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