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   BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R   

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BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R (https://dejure.org/2009,971)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R (https://dejure.org/2009,971)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R (https://dejure.org/2009,971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährtem Ersatzurlaub - Anspruchsausschluss - Vergleichbarkeit mit Urlaubsabgeltungsanspruch

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch; Arbeitsentgeltanspruch; Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährtem Ersatzurlaub; Anspruchsausschluss; Gleichstellung mit dem Urlaubsabgeltungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Insolvenzgeld für einen Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs

  • Judicialis

    SGB III F: 02.12.2006 § 183 Abs 1 S 1; ; SGB III F: 02.12.2006 § 183 Abs 1 S 3; ; SGB III F: 24.03.1997 § 184 Abs 1 Nr 1 Alt 1; ; BUrlG § 7 Abs 4; ; BGB § 249 Abs 1; ; BGB § 251 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld für einen Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz für verwehrten Urlaub

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Anspruch auf Urlaubsersatz aus Insolvenzgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs - Abzugeltender Schadensersatzanspruch im Sinne des § 7 Abs 4 Bundesurlaubsgesetz nicht insolvenzgeldfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 142
  • NZA 2010, 14
  • NZA 2010, 84
  • NZS 2010, 147
  • NZS 2010, 414 (Ls.)
  • NZA-RR 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R

    Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Hierzu zählen nach der Rechtsprechung des in Insg-Angelegenheiten allein zuständigen Senats alle Ansprüche, die in unlösbarem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden (vgl zur Urlaubsabgeltung BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1 mwN; zur arbeitsrechtlichen Sonderproblematik der Urlaubsabgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 2. August 2006 - 12 Sa 486/06; EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 = NZA 2009, 135 - Schultz-Hoff; BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 = NZA 2009, 538).

    Unbeschadet der Übertragbarkeit dieser Überlegungen auf den hier streitbefangenen Schadensersatzanspruch und seine Zuordnung zum Insg-Zeitraum hat der erkennende Senat diese Rechtsprechung im Geltungsbereich des SGB III indessen wegen § 184 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nicht fortgeführt (BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1 S 4).

    Hiervon ausgehend hat er deshalb die Rechtsauffassung vertreten, dass auch der Anspruch auf Urlaubsabgeltung iS des § 7 Abs. 4 BUrlG, den der Arbeitnehmer erwirbt, wenn die Erfüllung des originären Urlaubsanspruchs infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich geworden ist, als Anspruch, den der Arbeitnehmer "wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" hat, vom Anspruchsausschluss des § 184 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 SGB III erfasst wird (BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1; hieran anschließend BAGE 105, 345 im Zusammenhang mit § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 Insolvenzordnung; aA weiterhin Peters-Lange in Gagel, SGB III, § 183 RdNr 113, 114, Stand: Mai 2007).

    Denn auch in diesem Fall "hat" der Arbeitnehmer den Anspruch mit diesem Inhalt nicht, solange die Bedingung nicht eingetreten ist (BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1).

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Das BSG hat zwar unter Geltung der §§ 141a ff AFG den Urlaubsabgeltungsanspruch sozusagen einem Fiktivurlaub, nämlich den letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet, welche der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang ferner klargestellt, dass es für den genannten Ausschlusstatbestand nicht darauf ankommt, ob dieser - wie früher vom BSG für den Urlaubsabgeltungsanspruch angenommen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5) - als aufschiebend bedingter Anspruch bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angelegt ist.

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Das BSG hat zwar unter Geltung der §§ 141a ff AFG den Urlaubsabgeltungsanspruch sozusagen einem Fiktivurlaub, nämlich den letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet, welche der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

    Erst mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl I 594) wurde der Ausschlusstatbestand um die Ansprüche "wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" erweitert, nicht zuletzt um den Urlaubsabgeltungsanspruch insg-rechtlich der Entgeltzahlung im Krankheitsfall gleichzustellen (BT-Drucks 13/4941 S 188), nachdem das BSG - wie unter 2. erwähnt - auch diesen Anspruch ursprünglich im Rahmen der Regelung des Kaug nicht als Anspruch für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern als Anspruch für die letzten, der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden Tage des Arbeitsverhältnisses angesehen hatte (zuletzt BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Die Entstehungsgeschichte des § 184 Abs. 1 Nr. 1 SGB III verdeutlicht, dass Insg nur für Ansprüche auf Arbeitsentgelt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden soll (BT-Drucks 13/4941 S 188).

    Erst mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl I 594) wurde der Ausschlusstatbestand um die Ansprüche "wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" erweitert, nicht zuletzt um den Urlaubsabgeltungsanspruch insg-rechtlich der Entgeltzahlung im Krankheitsfall gleichzustellen (BT-Drucks 13/4941 S 188), nachdem das BSG - wie unter 2. erwähnt - auch diesen Anspruch ursprünglich im Rahmen der Regelung des Kaug nicht als Anspruch für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern als Anspruch für die letzten, der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden Tage des Arbeitsverhältnisses angesehen hatte (zuletzt BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Ausschlaggebend sind insoweit der arbeitsrechtliche Entstehungsgrund und die Zweckbestimmung der Leistung (zuletzt BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 8/08 R mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen), was im Rahmen des § 183 SGB III etwa auch im Falle der Umwandlung von Entgeltansprüchen zu beachten ist (vgl BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 11a AL 65/05 R).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Das BSG hat zwar unter Geltung der §§ 141a ff AFG den Urlaubsabgeltungsanspruch sozusagen einem Fiktivurlaub, nämlich den letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet, welche der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Das BSG hat zwar unter Geltung der §§ 141a ff AFG den Urlaubsabgeltungsanspruch sozusagen einem Fiktivurlaub, nämlich den letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet, welche der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).
  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Denn das ursprünglich geschuldete Urlaubsentgelt kann dem Insg-Zeitraum auch nur zugeordnet werden, wenn und soweit tatsächlich Urlaub im Insg-Zeitraum genommen worden ist (BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSGE 50, 269 = SozR 4100 § 141b Nr. 14, vgl hierzu auch Durchführungsanweisungen der Bundesagentur zu § 183 SGB III, Ziff 5.2, Stand September 2007).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Hierzu zählen nach der Rechtsprechung des in Insg-Angelegenheiten allein zuständigen Senats alle Ansprüche, die in unlösbarem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden (vgl zur Urlaubsabgeltung BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1 mwN; zur arbeitsrechtlichen Sonderproblematik der Urlaubsabgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 2. August 2006 - 12 Sa 486/06; EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 = NZA 2009, 135 - Schultz-Hoff; BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 = NZA 2009, 538).
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
    Hiervon ausgehend hat er deshalb die Rechtsauffassung vertreten, dass auch der Anspruch auf Urlaubsabgeltung iS des § 7 Abs. 4 BUrlG, den der Arbeitnehmer erwirbt, wenn die Erfüllung des originären Urlaubsanspruchs infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich geworden ist, als Anspruch, den der Arbeitnehmer "wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" hat, vom Anspruchsausschluss des § 184 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 SGB III erfasst wird (BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1; hieran anschließend BAGE 105, 345 im Zusammenhang mit § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 Insolvenzordnung; aA weiterhin Peters-Lange in Gagel, SGB III, § 183 RdNr 113, 114, Stand: Mai 2007).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89

    Anspruch auf Konkursausfallgeld

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 21/12 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf

    Die Zugehörigkeit zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt besagt allerdings noch nichts darüber, ob und in welchem Umfang Forderungen dem Insg-Zeitraum zugeordnet werden können, weil sie für die dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses (§ 183 Abs. 1 S 1 SGB III aF) bestehen (vgl BSGE 103, 142 = SozR 4-4300 § 184 Nr. 1, RdNr 13) .

    Zur Beantwortung der Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Anspruch "für" die dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate zusteht, kommt es nicht auf seine Fälligkeit, sondern darauf an, wann das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist (stRspr seit BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; ferner etwa BSGE 89, 289 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24; BSGE 103, 142 = SozR 4-4300 § 184 Nr. 1) .

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    Denn auch in diesem Fall "habe" der Arbeitnehmer den Anspruch mit diesem Inhalt nicht, solange die Bedingung nicht eingetreten sei (BSG 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R - Rn. 15, BSGE 103, 142) .
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 34/09 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Bezüge aus den Arbeitsverhältnis

    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis iS des § 183 Abs. 1 Satz 3 SGB III sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) alle Leistungen des Arbeitgebers, die eine Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers darstellen und in unlösbarem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen (BSG SozR 4-4300 § 183 Nr. 6 RdNr 22; BSGE 98, 5 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 7, jeweils RdNr 14; BSGE 103, 142 = SozR 4-4300 § 184 Nr. 1, jeweils RdNr 11) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 2 AL 54/08

    Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss -

    Schadensersatzansprüche, die an die Stelle nicht gezahlten Arbeitsentgelts treten, teilen insolvenzgeldrechtlich das Schicksal des Arbeitsentgeltanspruchs, den sie ersetzen (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R - zitiert nach juris).

    Zu den Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis gehört auch die Urlaubsabgeltung bzw. der Schadensersatz wegen des nicht gewährten Ersatzurlaubs nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraumes in das Folgejahr (vgl. BSG; Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R).

    Dies ist hier ebenso wie bei der Urlaubsabgeltung (BSG, Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 71/01 R - zitiert nach juris) oder dem Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaub (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R - zitiert nach juris) der Fall.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 12 AL 133/07
    Die seither ergangene Rechtsprechung hat die bisherige Beurteilung ebenfalls bekräftigt (vgl. zuletzt BSG v. 6.5.2009 - B 11 AL 12/08 R = SGb 2009, 409; LSG Bayern v. 26.3.2009 - L 8 AL 200/08).

    Selbst wenn die zentrale Argumentation der Klägerin - und der genannten Literaturmeinung - zuträfe, dass es sich bei dem Urlaubsabgeltungsanspruch um einen bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses "erdienten", als Abgeltungsanspruch allerdings aufschiebend bedingten Anspruch handelt, übersieht sie, dass der Arbeitnehmer selbst dann den Anspruch als Abgeltungsanspruch nicht erworben hat, solange die Bedingung (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) nicht eingetreten ist (so auch BSG v. 6.5.2009, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 25.07.2019 - L 3 AL 72/18

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Denn ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es für die Zuordnung nicht auf die Fälligkeit des Entgeltanspruchs an, sondern darauf, wann das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - BSGE 43, 49 ff. = SozR 4100 § 141b Nr. 2 = juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 90/01 R - BSGE 89, 289 ff. = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24 = juris Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R - BSGE 103, 142 ff. = SozR 4-4300 § 184 Nr. 1 = juris Rdnr 13; BSG, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., Rdnr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 7 AL 6/17

    Abfindungsähnliche Entschädigung; Durchhalteprämie; Anwesenheitsprämie;

    Arbeitsentgeltansprüche, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen, begründen gemäß § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III keinen Anspruch auf Insolvenzgeld (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R -).
  • LSG Sachsen, 23.01.2020 - L 3 AL 67/18
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es für die Zuordnung nicht auf die Fälligkeit des Entgeltanspruchs an, sondern darauf, wann das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - BSGE 43, 49 ff. = SozR 4100 § 141b Nr. 2 = juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 90/01 R - BSGE 89, 289 ff. = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24 = juris Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R - BSGE 103, 142 ff. = SozR 4-4300 § 184 Nr. 1 = juris Rdnr 13; BSG, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., Rdnr. 16).
  • BSG, 23.11.2009 - B 11 AL 102/09 B
    Der Hinweis auf das Senatsurteil vom 6. Mai 2009 (B 11 AL 12/08 R), das eine andere Rechtsfrage betraf, sowie die Behauptung der Grundgesetz- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Rechtsauslegung vermögen hieran nichts zu ändern.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2022 - L 2 AL 2/19

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis

    Schadensersatzansprüche, die an die Stelle nicht gezahlten Arbeitsentgelts treten, werden wie die sie ersetzenden Arbeitsentgeltsansprüche behandelt (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 12/08 R - juris Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 AL 1634/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 11 AL 8/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2018 - L 7/12 AL 64/16
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