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   BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R   

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BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R (https://dejure.org/2010,6558)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R (https://dejure.org/2010,6558)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 13 R 18/09 R (https://dejure.org/2010,6558)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 237 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6 vom 23.07.1996, § 237 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 6 vom 27.06.2000, § 237 Abs 4 S 1 Nr 3 SGB 6, § 237 Abs 4 S 2 SGB 6, § 237 Abs 3 S 2 SGB 6
    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Rentenabschlägen wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • rewis.io

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 237 Abs 2; SGB VI § 77
    Zulässigkeit von Rentenabschlägen wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Nachdem das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit am 11.11.2008 entschieden hatte (1 BvL 3/05 bis 7/05 - BVerfGE 122, 151) , hat der seinerzeit für dieses Verfahren noch zuständige 5. Senat mit Beschluss vom 9.3.2009 (B 5 R 18/09 R) den Aussetzungsbeschluss vom 19.4.2005 aufgehoben.

    Die Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Rentenbezug enthalten - wie das BVerfG für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bereits entschieden hat (vgl BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151, 180 ff; BVerfG vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - NZS 2009, 621 RdNr 13 ff) - eine zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und verletzen auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand von Modalitäten der Übergangsregelung konnte unter diesen Umständen nicht entstehen (so BVerfGE 122, 151, 187; vgl auch BVerfG vom 5.2.2009, NZS 2009, 621 RdNr 19 ff).

    Denn der Kläger des Ausgangsverfahrens zum Normenkontrollverfahren 1 BvL 7/05 (Az des BSG: B 4 RA 64/02 R) war ebenfalls nach dem Stichtag 14.2.1941 - nämlich im April 1942 - geboren, hatte aufgrund einer bereits vor dem Stichtag 14.2.1996 - im Mai 1994 - mit der Firma "I" abgeschlossenen Vereinbarung zum gleitenden Ruhestand zum 15.8.1996 das Arbeitsverhältnis beendet und konnte seine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur mit Abschlägen um 18 vH (statt 1, 2 vH) beziehen (vgl BVerfGE 122, 151, 163 sowie BSG Beschluss vom 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R - Juris RdNr 4 f) .

    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (stRspr, vgl BVerfGE 117, 272, 301; 122, 151, 178; vgl auch Senatsurteil vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20) .

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Die Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Rentenbezug enthalten - wie das BVerfG für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bereits entschieden hat (vgl BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151, 180 ff; BVerfG vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - NZS 2009, 621 RdNr 13 ff) - eine zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und verletzen auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand von Modalitäten der Übergangsregelung konnte unter diesen Umständen nicht entstehen (so BVerfGE 122, 151, 187; vgl auch BVerfG vom 5.2.2009, NZS 2009, 621 RdNr 19 ff).

    Denn das BVerfG hat zu der Stichtagsregelung des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI, wonach ein Versicherter nur dann von den günstigeren Altersgrenzen nach dem RRG 1992 profitiert, wenn er bis zum 14.2.1941 geboren wurde und am 14.2.1996 bereits arbeitslos gewesen ist oder sein Arbeitsverhältnis zumindest aufgrund einer vor dem 14.2.1996 erfolgten Kündigung oder Vereinbarung beendet worden ist, ausdrücklich festgestellt, dass die Vorschrift auch insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl BVerfG vom 5.2.2009, NZS 2009, 621 RdNr 29 ff) .

    Dies hat das BVerfG als einen für die Stichtagsregelung genügenden sachlichen Grund anerkannt (vgl BVerfG vom 5.2.2009, NZS 2009, 621 RdNr 32) .

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zu zweifeln und erneut nach Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG einzuholen (vgl auch Senatsurteile vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20 - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1 RdNr 28 ff - zur Altersrente für langjährig Versicherte; vom 25.2.2010 - B 13 R 41/09 R - Juris RdNr 17 - zur Altersrente für Frauen) .

    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (stRspr, vgl BVerfGE 117, 272, 301; 122, 151, 178; vgl auch Senatsurteil vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20) .

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Denn der Kläger des Ausgangsverfahrens zum Normenkontrollverfahren 1 BvL 7/05 (Az des BSG: B 4 RA 64/02 R) war ebenfalls nach dem Stichtag 14.2.1941 - nämlich im April 1942 - geboren, hatte aufgrund einer bereits vor dem Stichtag 14.2.1996 - im Mai 1994 - mit der Firma "I" abgeschlossenen Vereinbarung zum gleitenden Ruhestand zum 15.8.1996 das Arbeitsverhältnis beendet und konnte seine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur mit Abschlägen um 18 vH (statt 1, 2 vH) beziehen (vgl BVerfGE 122, 151, 163 sowie BSG Beschluss vom 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R - Juris RdNr 4 f) .
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zu zweifeln und erneut nach Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG einzuholen (vgl auch Senatsurteile vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20 - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1 RdNr 28 ff - zur Altersrente für langjährig Versicherte; vom 25.2.2010 - B 13 R 41/09 R - Juris RdNr 17 - zur Altersrente für Frauen) .
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Der ursprünglich zuständige 4. Senat hat mit Beschluss vom 19.4.2005 (B 4 RA 41/03 R) das Verfahren im Hinblick auf den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 28.10.2004 (B 4 RA 7/03 R) in entsprechender Anwendung von § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG ausgesetzt.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 41/09 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zu zweifeln und erneut nach Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG einzuholen (vgl auch Senatsurteile vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20 - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1 RdNr 28 ff - zur Altersrente für langjährig Versicherte; vom 25.2.2010 - B 13 R 41/09 R - Juris RdNr 17 - zur Altersrente für Frauen) .
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Im Ergebnis hat der Kläger daher keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach den Bestimmungen des SGB VI mit einem günstigeren Zugangsfaktor als 0, 82. Zwar hätte für ihn die Möglichkeit bestanden, die mit der vorzeitigen Inanspruchnahme verbundene Rentenminderung durch freiwillige Beitragszahlungen nach § 187a SGB VI abzumildern oder sogar vollständig auszugleichen (§ 76a SGB VI - vgl Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 11 RdNr 55 f) .
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (stRspr, vgl BVerfGE 117, 272, 301; 122, 151, 178; vgl auch Senatsurteil vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20) .
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R
    Hierbei ist allerdings zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, dh ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (stRspr, vgl BVerfGE 80, 297, 311; 87, 1, 47) .
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Dass die Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß sind, haben sowohl das BSG (Urteil vom 25.2.2004 - BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, RdNr 14 ff; Senatsurteil vom 5.8.2004 - SozR 4-2600 § 237 Nr. 6 RdNr 28 ff; Senatsurteil vom 6.5.2010 - B 13 R 18/09 R - Juris RdNr 19 ff) als auch das BVerfG (Senatsbeschluss vom 11.11.2008 - BVerfGE 122, 151 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 6 RdNr 75 ff; Kammerbeschluss vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - Juris RdNr 11 ff) bereits entschieden.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2012 - L 9 R 2627/11
    Auf den Rentenanspruch des Klägers finden die zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns geltenden Rechtsvorschriften des SGB VI Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 6.5.2010 ? B 13 R 18/09 R ? in Juris und Kater in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand Juni 2012, § 300 SGB VI Rn. 2).

    Die Berücksichtigung von Versicherten, die am 14.2.1996 mindestens das 55. Lebensjahr vollendet hatten und deshalb zu den rentennahen Jahrgänge zählten, hat das BVerfG als genügenden sachlichen Grund anerkannt (BSG, Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 18/09 R - in Juris m.w.N.).

  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 1 R 507/13

    Die Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente wegen

    Dem schließt sich der Senat an, zumal der Kläger mithilfe der von ihm von seinem Arbeitgeber erlangten laufenden Ausgleichszahlungen die Rentenminderung aufgrund der erhöhten Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen hätte ausgleichen oder zumindest abmildern können (§§ 187a, 76a SGB VI; vgl. auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, Az. B 13 R 18/09 R, in juris).
  • BSG, 23.06.2021 - B 13 R 77/21 B

    Anspruch auf Rente für langjährig Beschäftigte Grundsatzrüge im

    Es ist bereits höchstrichterlich entschieden worden, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters für verschiedene Rentenarten nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (vgl zB BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16; BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 11; BSG Urteil vom 25.2.2010 - B 13 R 41/09 R - juris; BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 18/09 R - SuP 2011, 44) .
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