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   BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B   

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https://dejure.org/2015,11942
BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B (https://dejure.org/2015,11942)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B (https://dejure.org/2015,11942)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - B 14 AS 41/15 B (https://dejure.org/2015,11942)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 84 Abs 1 SGG, § 26 Abs 1 SGB 10, § 26 Abs 3 S 1 SGB 10
    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Versäumung der Widerspruchsfrist - Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes - Zugangsfiktion - Zugang am Samstag - keine Verschiebung auf nächstfolgenden Werktag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Versäumung der Widerspruchsfrist - Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes - Zugangsfiktion - Zugang am Samstag - keine Verschiebung auf nächstfolgenden Werktag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.05.2014 - III B 85/13

    Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B
    Erst recht wären weitere Ausführungen dazu notwendig gewesen, weil der BFH zwischenzeitlich seinerseits in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Senats vom 6.5.2010 klargestellt hat, dass seine Rechtsprechung auf das Gebiet des Abgabenverfahrensrechts beschränkt ist (Beschluss vom 5.5.2014 - III B 85/13 - BFH/NV 2014, 1186 RdNr 12) .
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Auszug aus BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B
    Dazu hätte besonderer Anlass indes schon deshalb bestanden, nachdem sich der erkennende Senat mit Urteil vom 6.5.2010 eingehend mit der Entscheidung des BFH vom 14.10.2003 befasst und dargelegt hat, dass und aus welchen Gründen dem dort aufgestellten Rechtssatz für das Sozialverwaltungsverfahren keine Bedeutung zukommt (B 14 AS 12/09 R - SozR 4-1300 § 37 Nr. 1 RdNr 15) .
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B
    Soweit die Beschwerden die Abweichung der angegriffenen Entscheidung von einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.10.2003 (IX R 68/98 - BFHE 203, 26) beanstanden, übersehen sie, dass dessen Entscheidungen in dem abschließenden Katalog des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht aufgeführt und demgemäß Divergenzrügen (Revisionszulassungsgrund nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) auf die Abweichung von Rechtsprechung des BFH nicht zu stützen sind.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B
    Dazu wäre darzulegen, dass das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt worden ist, die bisher nicht erörtert worden sind, und dass der Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung genommen hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG Beschluss vom 24.9.2003 - B 8 KN 6/02 B - mwN) .
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 6/02 B

    Rüge der Verletzung des § 128 Abs. 1 S. 2 SGG , Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B
    Dazu wäre darzulegen, dass das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt worden ist, die bisher nicht erörtert worden sind, und dass der Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung genommen hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG Beschluss vom 24.9.2003 - B 8 KN 6/02 B - mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2017 - L 15 AS 228/16
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hin hat das Bundessozialgericht (BSG) das o.g. Senatsurteil mit Urteil vom 15. Juni 2016 - B 14 AS 41/15 B - aufgehoben.

    Das BSG hat zwar das o.g. Senatsurteil mit seinem Urteil vom 15. Juni 2016 - B 14 AS 41/15 B - dem Tenor nach "insgesamt" aufgehoben.

    Im Übrigen ist nach den Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2016 (a.a.O, Rn. 15) davon auszugehen, dass die Aufhebung der Leistungsbewilligung - im Sinne des Austausches der Rechtsgrundlage - auch auf die Regelung des § 48 SGB X gestützt werden kann, wenn - wie vorliegend - von einem vom Kläger dem Beklagten verschwiegenen Einkommenszufluss und einem dadurch bedingten Wegfall des Leistungsanspruches auszugehen ist.

    Dieser setzt nur einen Geldbetrag ein und erhält aufgrund dieses Einsatzes die Chance, einen Gewinn zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 1996 - X B 15/96, Rn. 15f m. w. N.; sich dem anschließend nunmehr: BSG, Urteil vom 15. Juni 2016, a.a.O, Rn. 19 m.w.N.).

    Notwendig verbunden mit dem erzielten Einkommen sind danach keinesfalls vergebliche Spieleinsätze, sondern allenfalls solche Einsätze, welche unmittelbar zu den Gewinnen geführt haben (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016, a.a.O., Rn. 22 ff.).

    Das BSG hat in seinem o.g. Urteil vom 15. Juni 2016 (a.a.O., Rn. 25) nunmehr klargestellt, dass es sich bei zur Befriedigung des Spielbedürfnisses aufwendete vergebliche Spieleinsätzen lediglich um eine Form der Einkommensverwendung, nicht hingegen um einen gezielten Einsatz zur Einkommensgewinnung handelt.

    Soweit das BSG in seiner die Berufung zur Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückweisenden o.g. Entscheidung noch Feststellungen zum Zeitpunkt und der Höhe des Zuflusses der Spielgewinne für erforderlich gehalten hat (Urteil vom 15. Juni 2016, a.a.O., Rn. 27), so haben die hierauf gerichtlicherseits erfolgten Nachfragen an den Kläger, insbesondere zu den Gewinnzeitpunkten und zu der Höhe der Gewinne, keine weiteren Erkenntnisse gebracht, die möglicherweise weitere Ansätze zu Ermittlungen hätten geben können.

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Der vorliegend erkennende Senat folgt der Rechtsprechung des BSG, wie sie im Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, nochmals bestätigt mit Beschluss vom 06.05.2015, B 14 AS 41/15 B, zum Ausdruck kommt.

    Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG); die Frage der Auslegung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist höchstrichterlich mit dem Urteil des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R und nochmals mit dem Beschluss des BSG vom 06.05.2015, B 14 AS 41/15 B, geklärt.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 3905/16
    Die Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X enthält keine Einschränkung dergestalt, dass die Frist erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages endet, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag fällt (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, a.a.O. Rdnr. 11; Beschluss vom 6. Mai 2015 - B 14 AS 41/15 B - juris Rdnr. 2; vgl. ferner Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R - juris Rdnr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2019 - L 13 AS 290/16
    Dies gilt erst recht, sofern Angaben zu Sachverhalten erforderlich sind, die in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Antragstellers wurzeln, zumal eine Sachverhaltsaufklärung durch den Leistungsträger oder das Gericht bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers insoweit regelmäßig kaum bzw. gar nicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 14 AS 41/15 R; Senatsurteil vom 21. November 2018 - L 13 AS 352/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15
    Dies gilt erst recht, sofern Angaben zu Sachverhalten erforderlich sind, die in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Antragstellers wurzeln, zumal eine Sachverhaltsaufklärung durch den Leistungsträger oder das Gericht bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers insoweit regelmäßig kaum bzw. gar nicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 14 AS 41/15 R).
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