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   BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B   

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https://dejure.org/2020,14370
BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B (https://dejure.org/2020,14370)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B (https://dejure.org/2020,14370)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - B 14 AS 50/19 B (https://dejure.org/2020,14370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - unverschuldete Verhinderung der Einhaltung der Berufungsfrist - Abwarten einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - unverschuldete Verhinderung der Einhaltung der Berufungsfrist - Abwarten einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .
  • BGH, 24.11.2015 - VI ZR 567/15

    Wiedereinsetzungsantrag in die versäumte Frist für eine

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B
    Die fehlende Bereitschaft, ein Kostenrisiko zu tragen, stellt für sich aber keinen Hinderungsgrund dar (vgl zu § 233 ZPO BGH vom 24.11.2015 - VI ZR 567/15 - MDR 2016, 175 juris RdNr 2) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B
    Es ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 S 27) .
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B
    Ein anderer Maßstab für das sozialgerichtliche Verfahren lässt sich entgegen der Beschwerde auch nicht dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1974 (GS 2/73 - BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1) entnehmen.
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B
    Soweit die Klägerin mit ihrer Beschwerde geltend macht, das LSG habe ihr zu Unrecht keine Wiedereinsetzung gemäß § 67 SGG gewährt, rügt sie als Verfahrensfehler, das LSG hätte in der Sache entscheiden müssen und keine Prozessentscheidung treffen dürfen (vgl hierzu BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B - RdNr 5) .
  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 116/22

    Verspätete Berufungseinlegung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Die mangelnde Bereitschaft, ein Kostenrisiko zu tragen, stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für sich genommen keinen prozessrechtlich relevanten Hinderungsgrund dar (BGH vom 24. November 2015 - VI ZR 567/15, juris Rn. 2; BSG, Beschluss vom 6. Mai 2020 - B 14 AS 50/19 B, juris).
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