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   BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 7/19 R   

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https://dejure.org/2021,14352
BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 7/19 R (https://dejure.org/2021,14352)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2021 - B 5 RE 7/19 R (https://dejure.org/2021,14352)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - B 5 RE 7/19 R (https://dejure.org/2021,14352)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2067/19

    Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Aus der Eigenart des Beitragsverhältnisses ergibt sich jedoch, dass die Beklagte auch gegenüber den beitragspflichtigen Rehabilitationsträgern zur hoheitlichen Entscheidung über die Versicherungspflicht, Beitragspflicht und Beitragshöhe befugt ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2001 - B 5 RE 7/19 R - juris, Rn. 14; Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 - juris, Rn. 12; zur Krankenversicherung BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 72/93 - juris, Rn. 11; Urteil vom 2. Februar 1978 - 12 RK 29/77 - juris, Rn. 15).

    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung ist der prüfende Rentenversicherungsträger hierzu aufgrund des Sachzusammenhangs ermächtigt, die festgestellte Beitragsdifferenz durch Verwaltungsakt gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend zu machen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 7/19 R - juris, Rn. 14; Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 R 7/09 R - juris, Rn. 9; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. August 2020 - L 1 R 69/17 - juris, Rn. 25; Segebrecht, a.a.O., Rn. 73).

    Dabei hat es sich - wie das BSG mit Urteil vom 16. Juni 2021 (B 5 RE 7/19 R - juris, Rn. 27) klargestellt hat - um einen speziellen Sachverhalt gehandelt, der sich nicht verallgemeinern lässt.

    Die im Versicherungsverlauf dafür gespeicherten Ausfallzeiten hatten allenfalls Auswirkungen im Rahmen der Rentenberechnung, wurden aber insbesondere bei der Erfüllung der Wartezeit nicht berücksichtigt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 7/19 R - juris, Rn. 24 m.w.N.).

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Säumniszuschlägen gilt auch dann, wenn rückständige Beiträge von Sozialversicherungsträgern gefordert werden (BSG, Urteil vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 7/19 R - juris, Rn. 30).

  • LSG Bayern, 10.11.2022 - L 14 R 622/21

    Erstattungsanspruch des Trägers der Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der

    Auch nach der Rechtsprechung des BSG darf die Beklagte aufgrund der Eigenart des Prüfverhältnisses auch bei Prüfungen nach § 212a SGB VI hoheitlich tätig werden (vgl. BSG Urteil vom 16.06.2021 - B 5 RE 7/19 R -, BSGE 132, 189-197, SozR 4-2600 § 3 Nr. 8, SozR 4-2400 § 24 Nr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht

    Für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2017 folgt sie aus § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, wobei zur Berechnung die jeweils hinzuaddierten Beiträge für die Zeit vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. April 2017 nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Juni 2021, B 5 RE 7/19 R, Rn. 31; Urteil vom 7. Juli 2020, B 12 R 28/18 R, Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Kläger darüber hinaus in Bezug auf keinen der vorgenannten drei Zeiträumen im letzten Jahr vor Beginn des jeweiligen Leistungsbezugs "zuletzt" versicherungspflichtig war, weil den jeweiligen Bezugszeiträumen jeweils unmittelbar Zeiten der Versicherungsfreiheit entweder - wie dargelegt - wegen Selbstständigkeit oder wegen Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen sind (vgl. LSG Hamburg Urt. v. 30.7.2019 - L 3 R 38/18 - juris Rn. 26 ff, Revision anhängig beim BSG unter B 5 RE 7/19 R).
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