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   BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B   

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https://dejure.org/2017,26182
BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B (https://dejure.org/2017,26182)
BSG, Entscheidung vom 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B (https://dejure.org/2017,26182)
BSG, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - B 12 KR 120/16 B (https://dejure.org/2017,26182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verzinsung erstatteter Sozialversicherungsbeiträge; Grundsatzrüge; Bereits geklärte Rechtsfrage; Konkludenter Erstattungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung erstatteter Sozialversicherungsbeiträge; Grundsatzrüge; Bereits geklärte Rechtsfrage; Konkludenter Erstattungsantrag

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB IV § 27 Abs. 1
    Verzinsung erstatteter Sozialversicherungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Danach ist in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid zugleich ein Erstattungsantrag enthalten und zwar auch dann, wenn die Beiträge zu dieser Zeit noch nicht entrichtet waren, weil der zu unterstellende Erstattungsantrag für später entrichtete Beiträge fortwirkt; dass der Sozialversicherungsträger die Beitragsforderung nicht von vornherein kennt, darf nicht zu Lasten des Erstattungsberechtigten gehen und steht der Vollständigkeit des Erstattungsantrags nicht entgegen (BSG Urteil vom 26.6.1986 - 2 RU 25/85 - Juris RdNr 21 mwN).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdebegründung die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) schon deshalb nicht erfüllt, weil die Beklagte nicht hinreichend bestimmt eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert hat.
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Die erforderliche übergreifende Relevanz liegt dann vor, wenn die Rechtsfrage auch für weitere Fälle maßgeblich und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (BSG Beschluss vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 19.1.1981 - 7 BAr 69/80 - SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 56).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 RK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48).
  • BSG, 26.01.2012 - B 5 R 334/11 B

    Nichtzulassungsbeschluss - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Die erforderliche übergreifende Relevanz liegt dann vor, wenn die Rechtsfrage auch für weitere Fälle maßgeblich und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (BSG Beschluss vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 19.1.1981 - 7 BAr 69/80 - SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 56).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Die Beklagte hätte daher unter Auswertung dieser Rechtsprechung darlegen müssen, weshalb diese Maßstäbe im Falle einer Meldung der Zahlstelle nach § 202 SGB V einer Modifizierung bedürfen, eine erst durch die Korrekturmeldung der Zahlstelle begründete Kenntnis von der Beitragsschuld gleichwohl zu Lasten des Erstattungsberechtigten gehen und damit noch keine einschlägige Entscheidung vorliegen oder durch schon vorliegende Rechtsprechung die für klärungsbedürftig erachtete Frage nicht oder nicht umfassend beantwortet sein soll (vgl BSG Beschluss vom 19.4.2012 - B 2 U 348/11 B - Juris RdNr 29).
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdebegründung die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) schon deshalb nicht erfüllt, weil die Beklagte nicht hinreichend bestimmt eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert hat.
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    Eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt und damit als nicht (mehr) klärungsbedürftig anzusehen, wenn diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden ist, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Verzinsung - Widerspruch gegen

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
    LSG Sachsen-Anhalt 16.11.2016 - L 6 KR 204/15.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 15/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ergänzungsurteil gem § 140 Abs 1 SGG -

    Dass der Sozialversicherungsträger die Beitragsforderung nicht von vornherein kennt, darf nicht zu Lasten des Erstattungsberechtigten gehen und steht der Vollständigkeit des Erstattungsantrags nicht entgegen (Beschluss des BSG vom 6. Juni 2017 - B 12 KR 120/16 B, juris Rn. 7; Waßer in Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 27 SGB IV, Rn. 30.1 mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung).
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