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   BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B   

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https://dejure.org/2017,36676
BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B (https://dejure.org/2017,36676)
BSG, Entscheidung vom 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B (https://dejure.org/2017,36676)
BSG, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - B 8 SO 85/16 B (https://dejure.org/2017,36676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung; Zulässigkeit der Beiladung eines Krankenversicherungsträgers im Verfahren aus einem Anspruch nach § 25 SGB XII; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Genügen der Darlegungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung; Zulässigkeit der Beiladung eines Krankenversicherungsträgers im Verfahren aus einem Anspruch nach § 25 SGB XII ; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Genügen der Darlegungspflicht

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Zur allein in Bezug genommenen Frage der Höchstpersönlichkeit sozialhilferechtlicher Ansprüche des Patienten gegen das behandelnde Krankenhaus nach Tätigwerden als Nothelfer fehlt es im Übrigen an einer Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 114, 292 [BSG 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R] RdNr 27 ff = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Zu der Frage, ob für die Unverzüglichkeit des Erstattungsantrags des Nothelfers auf den Eingang des Antrags beim unzuständigen Leistungsträger der Sozialversicherung abzustellen sei, setzt sich die Klägerin mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl nur BSG, Urteil vom 20.4.2016 - B 8 SO 5/15 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR [SozR 4-3500 § 18 Nr. 3] vorgesehen) ebenfalls nicht auseinander und legt nicht dar, dass sich hier weitergehende Fragen stellen.
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Selbst wenn man die zunächst aufgeworfene Frage sinngemäß als eine solche nach der Möglichkeit der Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG versteht, fehlt es jedenfalls an einer Auseinandersetzung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Erfordernis eines Ausschließlichkeitsverhältnisses der Ansprüche gegen Beklagten einerseits und Beigeladenen andererseits als Voraussetzung der Anwendbarkeit dieser Vorschrift (vgl grundlegend BSGE 49, 143, 145 [BSG 15.11.1979 - 11 RA 9/79] = SozR 5090 § 6 Nr. 4; vgl auch BSGE 106, 268, 269 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 112, 241, 243 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14) und dazu, weshalb sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf Grundlage dieser Rechtsprechung noch stellt.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Selbst wenn man die zunächst aufgeworfene Frage sinngemäß als eine solche nach der Möglichkeit der Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG versteht, fehlt es jedenfalls an einer Auseinandersetzung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Erfordernis eines Ausschließlichkeitsverhältnisses der Ansprüche gegen Beklagten einerseits und Beigeladenen andererseits als Voraussetzung der Anwendbarkeit dieser Vorschrift (vgl grundlegend BSGE 49, 143, 145 [BSG 15.11.1979 - 11 RA 9/79] = SozR 5090 § 6 Nr. 4; vgl auch BSGE 106, 268, 269 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 112, 241, 243 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14) und dazu, weshalb sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf Grundlage dieser Rechtsprechung noch stellt.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, deshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Selbst wenn man die zunächst aufgeworfene Frage sinngemäß als eine solche nach der Möglichkeit der Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG versteht, fehlt es jedenfalls an einer Auseinandersetzung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Erfordernis eines Ausschließlichkeitsverhältnisses der Ansprüche gegen Beklagten einerseits und Beigeladenen andererseits als Voraussetzung der Anwendbarkeit dieser Vorschrift (vgl grundlegend BSGE 49, 143, 145 [BSG 15.11.1979 - 11 RA 9/79] = SozR 5090 § 6 Nr. 4; vgl auch BSGE 106, 268, 269 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 112, 241, 243 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14) und dazu, weshalb sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf Grundlage dieser Rechtsprechung noch stellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 78/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Die Klärung der Frage der Zulässigkeit der "Beiladung nach § 75 Abs. 5 SGG" eines Krankenversicherungsträgers im Verfahren des medizinischen Dienstleisters gegen den Sozialhilfeträger aus einem Anspruch nach § 25 SGB XII sei im Hinblick auf die anders lautende Rechtsauffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18.4.2011 - L 20 SO 78/10) aus Gründen der Rechtseinheit zur Fortbildung des Rechts erforderlich; weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift geböten es, die Verurteilung eines anderen Leistungsträgers nur dann zuzulassen, wenn es um dieselbe Leistung gehe.
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04

    Pfändbarkeit von Beihilfeansprüchen

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    Der BGH habe die Pfändung von an sich unpfändbaren Ansprüchen durch den sogenannten Anlassgläubiger im Übrigen ausdrücklich für zulässig erachtet (unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5.11.2004 - IXa ZB 17/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
    LSG Baden-Württemberg 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13.
  • LSG Hessen, 23.11.2022 - L 4 SO 53/20

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Dabei kann der Senat die zwischen den Obergerichten streitige Frage offen lassen, ob der Vergütungsanspruch des Krankenhauses nach § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V i.V.m. § 39 SGB V, § 7 Krankenhausentgeltgesetz und § 17b Krankenhausgesetz wiederum i.V.m. den das Fallpauschalensystem ausfüllenden Normverträgen einerseits und der Nothelferanspruch nach § 25 SGB XII andererseits in einem hinreichenden Wechselseitigkeits- und Ausschließlichkeitsverhältnis stehen, um den Weg einer Verurteilung des Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG zu eröffnen (bejahend: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. April 2011 - L 20 SO 78/10 - juris, Rn. 57 ff.; mit ausführlicher Begründung verneinend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 SO 2156/13 -, juris Rn. 27 ff.; offenlassend BSG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - B 8 SO 85/16 B -, juris).
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