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BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B |
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Anspruch auf rentenrechtliche Bewertung von Zeiten einer Hochschulausbildung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 23.06.2021 - S 14 R 385/20
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 R 2419/21
- BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R
Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Wie die Klägerin selbst vorbringt, hat sich das BSG insbesondere in mehreren Entscheidungen vom 19.4.2011 (B 13 R 27-29/10 R; B 13 R 55/10 R; B 13 R 8/11 R) mit der Nichtbewertung ua von Zeiten der Hochschulausbildung auseinandergesetzt.Es hat befunden, die Regelungen in § 74 Satz 4 iVm § 263 Abs. 3 SGB VI würden weder gegen Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG , Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG oder das Sozialstaatsprinzip verstoßen ( BSG Urteil vom 19.4.2011 - B 13 R 27/10 R - BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3, RdNr 26) .
- BSG, 06.04.2021 - B 5 RE 16/20 B
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Sie legt aber schon die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage nicht anforderungsgerecht dar (…vgl zu den diesbezüglichen Anforderungen BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 6 mwN) .Hierzu muss substantiiert aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der bisherigen Rechtsprechung widersprochen wird bzw inwiefern die Beantwortung der Rechtsfrage weiterhin umstritten ist oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer Neubetrachtung der bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und eine anderweitige Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (zB BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 5 RS 42/16 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 12 mwN) .
- BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Sie legt aber schon die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage nicht anforderungsgerecht dar (vgl zu den diesbezüglichen Anforderungen BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
- BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 63/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Eine höchstrichterlich bereits geklärte Rechtsfrage zum Anwendungsbereich einer Vorschrift des Bundesrechts kann iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG erneut klärungsbedürftig werden, wenn den bisherigen Entscheidungen in nicht geringem Umfang in Rechtsprechung oder Schrifttum widersprochen wird und keineswegs von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (… BSG Beschluss vom 25.9.1975 - 12 BJ 94/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG Beschluss vom 17.9.2013 - B 1 KR 63/13 B - juris RdNr 6 mwN) . - BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Wie die Klägerin selbst vorbringt, hat sich das BSG insbesondere in mehreren Entscheidungen vom 19.4.2011 (B 13 R 27-29/10 R; B 13 R 55/10 R; B 13 R 8/11 R) mit der Nichtbewertung ua von Zeiten der Hochschulausbildung auseinandergesetzt. - BSG, 28.02.2017 - B 5 RS 42/16 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Hierzu muss substantiiert aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der bisherigen Rechtsprechung widersprochen wird bzw inwiefern die Beantwortung der Rechtsfrage weiterhin umstritten ist oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer Neubetrachtung der bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und eine anderweitige Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (zB BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 5 RS 42/16 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 12 mwN) . - BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75
Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Eine höchstrichterlich bereits geklärte Rechtsfrage zum Anwendungsbereich einer Vorschrift des Bundesrechts kann iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG erneut klärungsbedürftig werden, wenn den bisherigen Entscheidungen in nicht geringem Umfang in Rechtsprechung oder Schrifttum widersprochen wird und keineswegs von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden ( BSG Beschluss vom 25.9.1975 - 12 BJ 94/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG Beschluss vom 17.9.2013 - B 1 KR 63/13 B - juris RdNr 6 mwN) . - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 18.5.2016 - 1 BvR 2217/11 ua - juris) . - BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Auszug aus BSG, 06.07.2022 - B 5 R 40/22 B
Der Beschwerdeführer muss zur ordnungsgemäßen Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
- BSG, 04.05.2023 - B 5 R 30/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Die Klärungsbedürftigkeit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 4 SGB VI kommt mithin einzig unter dem Gesichtspunkt einer erneuten Klärungsbedürftigkeit in Betracht (s auch BSG Beschluss vom 6.7.2022 - B 5 R 40/22 B - juris RdNr 9) .Hierzu muss substantiiert aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der bisherigen Rechtsprechung widersprochen wird bzw inwiefern die Beantwortung der Rechtsfrage weiterhin umstritten ist oder welche neuen erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die zu einer Neubetrachtung der bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und eine anderweitige Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (zB BSG Beschluss vom 6.7.2022 - B 5 R 40/22 B - juris RdNr 10 mwN) .
- BSG, 12.04.2023 - B 5 R 144/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Dazu hätte sie näher darlegen müssen, dass der Entscheidung in nicht geringem Umfang in Rechtsprechung oder Schrifttum widersprochen wird und keineswegs von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (stRspr; aus jüngerer Zeit vgl BSG Beschluss vom 6.7.2022 - B 5 R 40/22 B - juris RdNr 10 mwN) .