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BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber der Krankenkasse - Behinderungsgerechte Ausstattung eines KFZ
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterschied zwischen Besteigen und selbständigem Führen eines Kraftfahrzeuges - Verpflichtung zur Vorabklärung - Erstattungsanspruch eines nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträger wegen der Erbringung einer Sozialleistung (behindertengerechte Umrüstung eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 182b; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
Behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - L 5 KR 74/98
Krankenversicherung
Soweit überhaupt das Einkaufen des täglichen Bedarfs als (eigenes) Grundbedürfnis anzuerkennen ist (in diesem Sinne offenbar BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R, S. 7 des Urteils; anders wohl LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.06.1997 - L 1 KR 85/96, S. 9 des Urteils) kann es nur darum gehen, daß die entsprechenden Geschäfte erreicht werden können. - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - L 5 KR 47/98
Krankenversicherung
Soweit überhaupt das Einkaufen des täglichen Bedarfs als (eigenes) Grundbedürfnis anzuerkennen ist (in diesem Sinne offenbar BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R, S. 7 des Urteils; anders wohl LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.06.1997 - L 1 KR 85/96, S. 9 des Urteils) kann es nur darum gehen, daß die entsprechenden Geschäfte erreicht werden könnten. - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
Krankenversicherung
Zur Begründung trägt der Kläger vor: Zwar habe das Bundessozialgericht mit zwei Urteilen vom 06.08.1998 - Az.: B 3 KR 3/97, B 3 KR 8/97 - klargestellt, dass das Autofahren als solches nicht zu den Grundbedürfnissen eines Menschen zähle. - SG Bayreuth, 13.04.2005 - S 9 KR 427/04
Keine Kostenübernahme für ein Bildtelefon
Ein Hilfsmittel ist dann erforderlich, wenn es der Sicherung der Grundbedürfnisse dient, wenn es somit dazu dient, ein selbstständiges Leben zu führen und die Anforderungen des Alltags meistern zu können (vgl. BSG, Urteil vom 06.08.1998, B 3 KR 8/97 R).