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   BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B   

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https://dejure.org/2015,23617
BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B (https://dejure.org/2015,23617)
BSG, Entscheidung vom 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B (https://dejure.org/2015,23617)
BSG, Entscheidung vom 06. August 2015 - B 11 AL 29/15 B (https://dejure.org/2015,23617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 129 Nr 1 SGB 3, § 149 Nr 1 SGB 3 vom 20.12.2011, LPartG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Höhe des Arbeitslosengeldes - erhöhter Leistungssatz - eingetragene Lebenspartnerschaft - eheähnliche Lebensgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Höhe des Arbeitslosengeldes - erhöhter Leistungssatz - eingetragene Lebenspartnerschaft - eheähnliche Lebensgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B
    Im vorliegenden Zusammenhang ist nämlich nicht nur die von der Klägerin kurz erwähnte Entscheidung des BVerfG vom 7.10.1980 (BVerfGE 55, 72 ff - zur Präklusion nach der Zivilprozessordnung) von Bedeutung, sondern vor allem das Urteil vom 17.7.2002 (BVerfGE 105, 313 ff), das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) vom 16.2.2001 (BGBl I S 266) auseinandersetzt.

    Das BVerfG hat dieses Gesetz in der genannten Entscheidung als verfassungsgemäß beurteilt und dabei eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Paaren ausdrücklich als gerechtfertigt angesehen (BVerfGE 105, 313, 351 ff) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 19.01.2011 - B 11 AL 137/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B
    Sinngemäß formuliert sie zwar die Rechtsfrage, ob § 129 Nr. 1 SGB III aF der § 149 Nr. 1 SGB III in der geltenden Fassung entspricht, mit Art. 3 Grundgesetz vereinbar sei; doch fehlt es an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit dem Inhalt dieses Grundrechts und seiner Ausprägung durch die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts ( vgl hierzu nur Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 11 AL 137/10 B - RdNr 4 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 14e mwN) .
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 11 AL 29/15 B
    Im vorliegenden Zusammenhang ist nämlich nicht nur die von der Klägerin kurz erwähnte Entscheidung des BVerfG vom 7.10.1980 (BVerfGE 55, 72 ff - zur Präklusion nach der Zivilprozessordnung) von Bedeutung, sondern vor allem das Urteil vom 17.7.2002 (BVerfGE 105, 313 ff), das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) vom 16.2.2001 (BGBl I S 266) auseinandersetzt.
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