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   BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B   

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https://dejure.org/2010,31398
BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B (https://dejure.org/2010,31398)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B (https://dejure.org/2010,31398)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - B 12 KR 58/09 B (https://dejure.org/2010,31398)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Mündlichkeit

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit, den Anspruch auf rechtliches Gehör und das allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit, den Anspruch auf rechtliches Gehör und das allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Mündlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04

    Pflichten des Gerichts bei außergewöhnlich langer Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass bei zunehmender Verfahrensdauer sich die mit dem Justizgewährleistungsanspruch verbundene Pflicht des Gerichts verdichtet, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.12.2004, 1 BvR 1977/04, NJW 2005, 739) .
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 55/07 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund geregelt ist (vgl § 202 SGG iVm § 547 ZPO) , ist doch wegen der Bedeutung der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten - wie hier die Beigeladenen zu 2. und 3. bzw deren Prozessbevollmächtigte - daran gehindert hat, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (vgl BSG SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2, mwN) .
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
    Entsprechende Anforderungen an die Verhaltensweise des Gerichts ergeben sich auch aus dem aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden allgemeinen Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl hierzu etwa BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6, mwN aus der Rechtsprechung, auch des BVerfG) .
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund geregelt ist (vgl § 202 SGG iVm § 547 ZPO) , ist doch wegen der Bedeutung der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten - wie hier die Beigeladenen zu 2. und 3. bzw deren Prozessbevollmächtigte - daran gehindert hat, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (vgl BSG SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2, mwN) .
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 74/79
    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
    Allein die Nichtbescheidung des Verlegungsgesuchs bis zum avisierten (12.00 Uhr) und auch tatsächlichen (12.30 Uhr) Beginn der mündlichen Verhandlung am 10.6.2009 stellt eine Versagung des rechtlichen Gehörs dar, die das Verfahren in einem wesentlichen Punkt fehlerhaft macht (vgl BSG SozR Nr. 16 zu § 62 SGG; zur Nichtbescheidung auch Urteil vom 13.5.1980, 12 RK 74/79, USK 8086) .
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Ein ordnungsgemäß gestellter Verlegungsantrag mit einem hinreichend substantiiert geltend gemachten Terminverlegungsgrund begründet grundsätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Terminverlegung (BSG: Urteile vom 10.8.1995 - 11 RAr 51/95 - SozR 3-1750 § 227 Nr. 1; vom 28.4.1999 - B 6 KA 40/98 R - RdNr 16 und vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - RdNr 11; Beschlüsse vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - RdNr 7 und vom 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B - RdNr 8 ff) .

    Entsprechende Anforderungen an die Verhaltensweise des Gerichts ergeben sich auch aus dem aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden allgemeinen Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl hierzu etwa BSG, Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6) .

    Vorliegend stellt schon allein die Nichtbescheidung des Verlegungsgesuchs bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung am 11.8.2016 um 12.15 Uhr eine Versagung des rechtlichen Gehörs dar, die das Verfahren in einem wesentlichen Punkt fehlerhaft macht (vgl BSG, Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B) .

  • BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Solange aber ein Termin zur mündlichen Verhandlung vom Gericht nicht aufgehoben worden ist, dürfen und müssen die Beteiligten davon ausgehen, dass der Termin auch stattfindet (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8) .

    Denn solange der Termin nicht aufgehoben war, musste der Bevollmächtigte mit seiner Durchführung rechnen und vorsorglich zum Termin erscheinen, um die Rechte des Klägers vertreten zu können (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8) .

  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zwar ist ein Antrag auf Terminverlegung auch (kurz) förmlich noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung zu bescheiden, sofern dies noch technisch durchführbar und zeitlich zumutbar ist (BSG, Beschlüsse vom 12. September 2019 - B 9 V 53/18 B, BeckRS 2019, 26900 Rn. 14; vom 13. November 2012 - B 2 U 269/12 B, juris Rn. 10 f. und vom 6. Oktober 2010 - B 12 KR 58/09 B, juris Rn. 8).
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