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   BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B   

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BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B (https://dejure.org/2010,50045)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B (https://dejure.org/2010,50045)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - B 9 VG 8/10 B (https://dejure.org/2010,50045)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Lübeck - S 23 VG 489/07
  • LSG Schleswig-Holstein - L 2 VG 31/09
  • BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Vielmehr ist PKH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl insbesondere BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung: BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3) auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtssuchender nicht auf eigene Kosten führen würde.

    Soweit die Rechtsprechung des BSG (SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4; Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - RdNr 3) bei Vorliegen besonders schwerer Verfahrensfehler - wie den absoluten Revisionsgründen iS des § 547 ZPO - eine Ausnahme von diesem Grundsatz für geboten hält, gilt dies jedoch dann nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Sache offensichtlich haltlos ist, etwa bei einem von vornherein offensichtlich unschlüssigen Klagebegehren (BSG, aaO, RdNr 5).

  • BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B

    Mangelnde Erfolgsaussicht in der Sache, Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Soweit die Rechtsprechung des BSG (SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4; Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - RdNr 3) bei Vorliegen besonders schwerer Verfahrensfehler - wie den absoluten Revisionsgründen iS des § 547 ZPO - eine Ausnahme von diesem Grundsatz für geboten hält, gilt dies jedoch dann nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Sache offensichtlich haltlos ist, etwa bei einem von vornherein offensichtlich unschlüssigen Klagebegehren (BSG, aaO, RdNr 5).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (vgl zuletzt Urteil vom 29.4.2010 - B 9 VG 1/09 R - RdNr 25 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) ist als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen, wobei in aller Regel die Angriffshandlung den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Der Zweck der PKH gebietet lediglich, einen Unbemittelten einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung durch den Berichterstatter allein nach § 155 Abs. 4 iVm Abs. 3 SGG lagen nicht vor, denn die schriftlich erteilte Einverständniserklärung des Beklagten und der damit verbundene Verzicht auf eine Verhandlung und Entscheidung in voller Senatsbesetzung (hierzu allgemein BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 15 ff) ist erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung (laut Protokoll um 13.50 Uhr) um 14.23 Uhr per Telefax beim LSG eingegangen (hierzu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 155 RdNr 12).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Vielmehr ist PKH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl insbesondere BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung: BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3) auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtssuchender nicht auf eigene Kosten führen würde.
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

    "Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Psychische Beeinträchtigungen durch andere Handlungen werden nach dieser Rechtsprechung vom OEG nicht erfasst (vgl zB BSGE 87, 276 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 18).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 9 VG 8/10 B
    Ebenso wenig lassen sich aus dem Vorbringen des Klägers sowie den vom SG beigezogenen Unterlagen Anhaltspunkte für einen sogenannten Schockschaden (hierzu BSGE 88, 240, 244 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 20 S 87 f) oder das Vorliegen von Handlungen iS des § 1 Abs. 2 OEG entnehmen.
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