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   BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R   

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https://dejure.org/2011,5117
BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R (https://dejure.org/2011,5117)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R (https://dejure.org/2011,5117)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - B 9 VG 3/10 R (https://dejure.org/2011,5117)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - Grundrente - Abfindung - Ausländer - Positivstaatler - Aufenthaltsgenehmigung - Leistungsexport - Ausreise - Einreise - Rückkehr - Analogie - Gesetzeslücke - Vorbehalt des Gesetzes

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung; Grundrente; Abfindung; Ausländer; Positivstaatler; Aufenthaltsgenehmigung; Leistungsexport; Ausreise; Wiedereinreise; Analogie; Gesetzeslücke; Vorbehalt des Gesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 S 1 Nr 2 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 7 S 1 Nr 3 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 7 S 1 Nr 1 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 7 S 3 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 1 OEG vom 06.12.2000
    Gewaltopferentschädigung - Grundrente - Abfindung - Ausländer - Positivstaatler - Aufenthaltsgenehmigung - Leistungsexport - Ausreise - Wiedereinreise - Analogie - Gesetzeslücke - Vorbehalt des Gesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 S 1 Nr 2 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 7 S 1 Nr 3 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 7 S 1 Nr 1 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 7 S 3 OEG vom 06.12.2000, § 1 Abs 1 OEG vom 06.12.2000
    Gewaltopferentschädigung - Grundrente - Abfindung - Ausländer - Positivstaatler - Aufenthaltsgenehmigung - Leistungsexport - Ausreise - Wiedereinreise - Analogie - Gesetzeslücke - Vorbehalt des Gesetzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz; Zulässigkeit einer Abfindung für Ausländer nach der Ausreise nach Polen

  • rewis.io

    Gewaltopferentschädigung - Grundrente - Abfindung - Ausländer - Positivstaatler - Aufenthaltsgenehmigung - Leistungsexport - Ausreise - Wiedereinreise - Analogie - Gesetzeslücke - Vorbehalt des Gesetzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewaltopferentschädigung - Grundrente - Abfindung - Ausländer - Positivstaatler - Aufenthaltsgenehmigung - Leistungsexport - Ausreise - Wiedereinreise - Analogie - Gesetzeslücke - Vorbehalt des Gesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz; Zulässigkeit einer Abfindung für Ausländer nach der Ausreise nach Polen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Kriegsopferversorgung; Gewaltopferentschädigung; Schwerbehindertenrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § 1

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R
    Die für Ausländer geltenden besonderen Leistungsvoraussetzungen (vgl BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 12 RdNr 15) nach § 1 Abs. 6 OEG sind ebenfalls gegeben.
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R

    Gewaltopferentschädigung für "nichtprivilegierte" Ausländer -

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R
    Nach alledem kommt es für die abschließende Entscheidung des Rechtsstreits zugunsten der Klägerin nicht mehr darauf an, ob der Klägerin - was zweifelhaft erscheint (vgl BSG Urteil vom 11.3.1998 - B 9 VG 2/96 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 13) - gemäß § 1 Abs. 4 OEG Anspruch auf Grundrente nicht nur ab dem 1.5.2004, sondern auch im streitigen Zeitraum von Januar 1999 bis April 2004 - also für die Zeit vor dem Beitritt Polens zur EG - hat.
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R
    Da Nr. 2.6 die Begründung der unter Nr. 1.5 getroffenen Entscheidung über die Bewilligung der Abfindung enthält, ist nur diese abgrenzbare und von der Beklagten selbst gesondert getroffene Regelung (vgl BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 3; BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 19) angegriffen.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R
    Diese Regelungen lassen für einen verständigen Empfänger (sog Empfängerhorizont; zu dessen Maßgeblichkeit bei der Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts s Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 31 RdNr 26 mwN; BSGE 67, 104, 110 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f) hinreichend deutlich erkennen, dass der Klägerin zunächst eine Dauerrente ab Dezember 1998 gewährt und diese dann gleichzeitig, aber in einem zweiten Schritt, für die Zeit ab Januar 1999 abgefunden worden ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R
    Da Nr. 2.6 die Begründung der unter Nr. 1.5 getroffenen Entscheidung über die Bewilligung der Abfindung enthält, ist nur diese abgrenzbare und von der Beklagten selbst gesondert getroffene Regelung (vgl BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 3; BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 19) angegriffen.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R
    Die allgemein anerkannten Voraussetzungen für einen sogenannten Analogieschluss (s Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 191 ff; BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 2 RdNr 31 mwN) liegen nicht vor .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2014 - L 18 R 787/11

    Beschäftigung während des Krieges von 1942 bis 1945 als ausländische Arbeitskraft

    Die entsprechende Anwendung einer Norm setzt eine Regelungslücke voraus, die dem erkennbar gewordenen Willen des Gesetzgebers zuwider läuft (BSG Urteil vom 6.10.2011, Az B 9 VG 3/10 R, juris RdNr 39 mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - L 2 VG 4/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenleistung

    (Urteil vom 6. Oktober 2011, B 9 VG 3/10 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 564/11
    Aus Sicht eines verständigen Empfängers dieses Bescheides (sog. Empfängerhorizont; zu dessen Maßgeblichkeit bei der Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts vgl. Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 31 Rdnr. 26 m.w.N; BSG, Urteil vom 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R; BSGE 67, 104, 110 f.) muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die Frage der Lebensdauer des Antragstellers auf Tatbestandsebene prüft und erst dann zu einer Ermessensprüfung kommt, wenn die tatbestandliche Voraussetzung einer normalen Lebensdauer erfüllt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - L 3 U 220/15
    Der Empfänger kann sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn sie objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte (vgl. BSG, Urteil vom 06. April 2011, B 4 AS 119/10 R, juris m.w.N., Urteil vom 06. Oktober 2011 - B 9 VG 3/10 R -, juris Rn. 30).
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