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   BSG, 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B   

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https://dejure.org/2021,44449
BSG, 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B (https://dejure.org/2021,44449)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B (https://dejure.org/2021,44449)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - B 5 R 147/21 B (https://dejure.org/2021,44449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.11.2019 - B 13 R 40/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B
    Im Rahmen eines Rentenverfahrens darf es dabei nicht nur auf eine Diagnosestellung ankommen, es muss vielmehr der negative Einfluss von weiteren, dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das verbliebene Leistungsvermögen behauptet und möglichst genau dargetan werden (vgl zB BSG Beschluss vom 5.11.2019 - B 13 R 40/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .

    Dazu gehört die Bestimmung, zu welchen konkreten Tatsachen eine (ggf erneute) Aufklärung durch einen Arzt welcher Fachrichtung eingeholt werden sollte ( BSG Beschluss vom 5.11.2019 - B 13 R 40/18 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B
    Im Rahmen eines Rentenverfahrens darf es dabei nicht nur auf eine Diagnosestellung ankommen, es muss vielmehr der negative Einfluss von weiteren, dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das verbliebene Leistungsvermögen behauptet und möglichst genau dargetan werden (vgl zB BSG Beschluss vom 5.11.2019 - B 13 R 40/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .
  • BSG, 14.04.2020 - B 5 RS 13/19 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B
    Wird eine solche Sachaufklärungsrüge erhoben, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 14.4.2020 - B 5 RS 13/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 26.11.2019 - B 13 R 159/18 B

    Erstattung der den Festbetrag und den Zuschuss aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 06.10.2021 - B 5 R 147/21 B
    Zur Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags muss aufgezeigt werden, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 bzw § 373 ZPO ) und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden sollte und dass es sich damit seinem Inhalt nach nicht nur um eine Beweisanregung gehandelt habe (vgl zB BSG Beschluss vom 26.11.2019 - B 13 R 159/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 16.12.2021 - B 5 R 236/21 B

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Verfahrensrüge im

    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Kläger damit einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnet hat (vgl zu den Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge zB BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 5 R 147/21 B - juris RdNr 7 f) .
  • BSG, 13.12.2021 - B 5 R 288/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung Verfahrensrüge im

    Mit dem Vortrag, sie habe mit Schriftsatz vom 31.5.2021 die Einholung eines weiteren medizinischen Gutachtens von Amts wegen beantragt und das LSG hätte diesem Beweisantritt nachkommen müssen, hat sie weder hinreichend dargelegt, einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt (vgl zu den Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge zB BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 5 R 147/21 B - juris RdNr ) noch einen solchen auch nach Erhalt der Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG aufrechterhalten zu haben (vgl dazu zB BSG Beschluss vom 26.5.2021 - B 13 R 219/20 B - juris RdNr 6) .
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