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   BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84   

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https://dejure.org/1985,3393
BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84 (https://dejure.org/1985,3393)
BSG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 10 RAr 3/84 (https://dejure.org/1985,3393)
BSG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 10 RAr 3/84 (https://dejure.org/1985,3393)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 107
  • ZIP 1986, 100
  • MDR 1986, 435
  • NZA 1986, 303
  • BB 1986, 1439
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Ein Betrieb kann auch mit den Folgen aus § 613a BGB auf einen anderen übergehen, wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (Anschließung an BAG, NZA 1985, 773).

    Ein Betrieb kann auch mit den Folgen aus § 613a BGB auf einen anderen übergehen, wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (Anschließung an BAG, Urteil vom 22.5. 1985 - 5 AZR 173/84 = ZIP 1985, 1343).

    Ein Betrieb kann auch mit den Folgen aus § 613a BGB auf einen anderen übergehen, wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (Anschließung an BAG 22.5.1985 5 AZR 173/84).

    Das BAG hat - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - in dem Urteil vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - (ZIP 1985, 561 = AP Nr. 38 zu § 613a BGB, fortgeführt in dem Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - mwN, ZIP 1985, 1343) entschieden, daß es für die Anwendung des § 613a BGB ohne Bedeutung ist, ob die Betriebsveräußerung im Rahmen oder außerhalb eines Konkurses erfolgt.

    Ein Betriebsübergang kann aber auch dann vorliegen, wenn der Erwerber die für die Betriebsführung wesentlichen sächlichen Betriebsmittel von Dritten erhält, die als Sicherungseigentümer oder aufgrund einer ähnlichen Rechtsstellung über das Betriebsvermögen verfügen können (BAG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 ).

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Betriebsstillegung und Betriebsübergang schließen einander aus (BAGE 33, 94, 101), da sie unterschiedliche Schutzregelungen zugunsten des Arbeitnehmers auslösen: Die Stillegung hat nach §§ 111 ff des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zB zur Folge, daß ein Sozialplan aufgestellt werden muß (§ 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Diese liegt vor, wenn der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich jedoch nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (BAG, Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - mwN).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Das BAG hat - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - in dem Urteil vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - (ZIP 1985, 561 = AP Nr. 38 zu § 613a BGB, fortgeführt in dem Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - mwN, ZIP 1985, 1343) entschieden, daß es für die Anwendung des § 613a BGB ohne Bedeutung ist, ob die Betriebsveräußerung im Rahmen oder außerhalb eines Konkurses erfolgt.
  • BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79

    Konkursausfallgeld - Masseunzulänglichkeit - Beendigung der betrieblichen

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Vielmehr steht im Hinblick auf den Zweck des Kaug als einer vorrangigen Sicherung der Arbeitnehmer (s dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 -, BSGE 55, 195, 200) auch im Falle der Betriebsübernahme zunächst Kaug zu (erkennender Senat, Urteil vom 30. April 1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 -, BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18).
  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Vielmehr steht im Hinblick auf den Zweck des Kaug als einer vorrangigen Sicherung der Arbeitnehmer (s dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 -, BSGE 55, 195, 200) auch im Falle der Betriebsübernahme zunächst Kaug zu (erkennender Senat, Urteil vom 30. April 1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 -, BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18).
  • BSG, 26.09.1985 - 1 S 12/85

    Amtsenthebung einer Richers - Ehrenamtlicher Richter - Mängel des

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Der erkennende Senat ist richtig besetzt; denn die mitwirkenden ehrenamtlichen Richter sind ordnungsgemäß berufen worden (vgl BSG, Beschluß vom 26. September 1985 - 1 S 12/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1983 - L 12 Ar 245/81
    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84
    Die Regelungen über das Kaug enthielten gegenüber § 613a BGB das speziellere Recht (ZIP 1984, 215).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Sein Begehren ist nach § 141b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nur begründet, wenn der Kläger für diesen Zeitraum noch einen offenen und durchsetzbaren (vgl BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 1; BSGE 59, 107, 109 = SozR 7610 § 613a Nr. 5) Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.

    Hiernach setzt ein Anspruch auf Kaug nur voraus, daß der Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzzeitpunkt (§ 141b iVm Abs. 3 AFG) bzw bei Antragstellung (§ 141d Abs. 1 iVm § 141k, § 141m AFG; hierzu BSGE 59, 107, 109 = SozR aaO) noch nicht erfüllt ist.

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Solange die Ansprüche der Arbeitnehmer nicht tatsächlich befriedigt sind, ist nach Eintritt eines Insolvenz-Ereignisses beim Arbeitgeber für den Anspruch auf Kaug unerheblich, ob Aussicht besteht, daß die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Kaug begründen, später durch den Konkursverwalter oder Dritte, zB einen Übernehmer des Betriebes, befriedigt werden (BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 59, 107, 108 f = SozR 7610 § 613a Nr. 5; vgl auch BSGE 56, 211 = SozR 4100 § 141b Nr. 32).

    Das BSG hat schon entschieden, daß dem Anspruch auf Kaug nicht entgegenzuhalten ist, daß ein Dritter gemäß § 613a BGB in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 59, 107, 108 f = SozR 7610 § 613a Nr. 5), und ein solcher Anspruch nach Insolvenz einer Kommanditgesellschaft nicht erst entsteht, wenn auch der persönlich haftende Gesellschafter zahlungsunfähig geworden ist (BSGE 64, 24, 25 = SozR 1300 § 45 Nr. 38).

  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Dem hat sich das Bundessozialgericht angeschlossen (Urteil vom 6. November 1985 - 10 RAr 3/84 - NZA 1986, 303 f.).

    Deshalb ist auch im Falle der Betriebsübernahme zunächst Konkursausfallgeld zu gewähren und die Bundesanstalt demzufolge darauf angewiesen, die gemäß § 141 m AFG auf sie übergehenden Ansprüche geltend zu machen (BSG Urteil vom 6. November 1985 - 10 RAr 3/84 - zu II der Gründe, NZA 1986, 303, 304; anders Gagel, AFG, vor § 141 a Rz 17, der jedoch davon ausgeht, die Bundesanstalt werde übergegangene Ansprüche nicht geltend machen).

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 66/88

    Betriebsübergang: Haftung des Übernehmers, auch bei Ablehnung des

    Dieser Auffassung hat sich auch das Bundessozialgericht angeschlossen (BSGE 59, 107, 109).

    Die Bundesanstalt ist zunächst leistungspflichtig und sodann darauf angewiesen, die gemäß § 141 m AFG auf sie übergehenden Ansprüche geltend zu machen (BSGE 59, 107, 109).

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89

    Betriebsübergang und Konkursausfallgeld

    Die Rechtsnormen über die Betriebsnachfolge gelten auch für die Betriebsveräußerung im Konkurs (vgl. statt vieler BAGE 55, 228, 234 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 1 der Gründe, m. w. N.; BSGE 59, 107, 111).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91

    Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen

    Zusammenfassend ergibt sich demgemäß im vorliegenden Rechtsstreit folgendes: Die kaug-rechtlichen Vorschriften setzen für das Entstehen oder das Fortbestehen kaug-rechtlicher Forderungen in materieller Hinsicht voraus, daß der Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch auf Arbeitsentgelt hat (s BSG vom 6. November 1985 - 10 RAr 3/84 -).
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