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   BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 43/96   

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https://dejure.org/1996,13721
BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 43/96 (https://dejure.org/1996,13721)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1996 - 13 RJ 43/96 (https://dejure.org/1996,13721)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 13 RJ 43/96 (https://dejure.org/1996,13721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Regelaltersrente - Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung - Vergabe von Entgeltpunkten für Beitragszeiten - Pflicht des Versicherten zur Glaubhaftmachung der in Anrechnung zu bringenden Beitragszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80

    Beschäftigungsverhältnis - Wehrdienstzeit - Kriegsdienstzeit - Unterbrechung des

    Auszug aus BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 43/96
    Die durchschnittliche Versicherungsdauer beträgt in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zehn von zwölf Monaten im Jahr (vgl amtliche Begründung zu § 3 Abs. 1 VuVO - BR-Drucks 44/60 - BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band IV, S 702).
  • BVerfG, 07.10.1968 - 1 BvR 515/68
    Auszug aus BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 43/96
    Insoweit habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu § 3 Abs. 1 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) vom 3. März 1960 ausgeführt, die dort angeordnete Anrechnung von lediglich 5/6 der nicht nachgewiesenen Beitragszeiten - nach Maßgabe der durchschnittlichen Versicherungsdauer im Laufe eines Kalenderjahres - beruhe auf sachgerechten, durch die Erfahrung begründeten Erwägungen und führe nicht zur Beeinträchtigung einer auf eigenen Leistungen des Versicherten beruhenden Rechtsposition (BVerfG, Beschluß vom 7. Oktober 1968 - 1 BvR 515/68 - SozR GG Art. 3 Nr. 73).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Die durchschnittliche Versicherungsdauer beträgt nämlich in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung 10 von 12 Monaten im Jahr (BSG, Urteil vom 06. Dezember 1996 - 13 RJ 43/96, zitiert nach juris, unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 3 Abs. 1 Versicherungsunterlagenverordnung - VuVO - Bundesrat-Drucksache 44/60).
  • BSG, 07.12.2015 - B 13 R 351/15 B
    Überdies hätte er Veranlassung gehabt, sich mit weiterer Rechtsprechung des BSG zu dieser Frage, auf die sich das LSG zur Begründung seiner Entscheidung gestützt hat (Senatsurteile vom 6.12.1996 - 13 RJ 43/96 - Juris und vom 24.4.1997 - 13/4 RA 123/94 - Juris; BSG Urteil vom 20.8.1974 - 4 RJ 241/73 - BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1), auseinanderzusetzen.
  • BSG, 11.05.2007 - B 13 R 27/06 BH
    Hierzu besteht auch bereits Rechtsprechung des BSG (BSG vom 29.7.1997 - 4 RA 56/95 - und vom 6.12.1996 - 13 RJ 43/96).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 23/97

    Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung ungekürzter Entgeltpunkte und

    Dazu trifft § 259a SGB VI wiederum Sonderregelungen, die hier jedoch zu demselben Ergebnis führen (vgl § 259a Abs. 1 Satz 4 und 7 SGB VI aF; dazu auch Senatsurteil vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 43/96 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
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