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   BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R   

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https://dejure.org/2017,60448
BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R (https://dejure.org/2017,60448)
BSG, Entscheidung vom 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R (https://dejure.org/2017,60448)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - B 8 SO 10/16 R (https://dejure.org/2017,60448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher Richter - analoge Anwendung des § 17 Abs 3 SGG auf Bedienstete eines kommunalen Spitzenverbandes - Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher Richter - analoge Anwendung des § 17 Abs 3 SGG auf Bedienstete eines kommunalen Spitzenverbandes - Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67

    Bestehen einer tariffähigen Vereinigung - Besorgnis der Befangenheit eines

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
    Aus der fehlenden Einbeziehung der Mitarbeiter kommunaler Spitzenverbände in den Kreis der ausgeschlossenen Personen nach § 17 Abs. 3 SGG folgt deshalb, dass auch solche Personen vorgeschlagen werden können, die Bedienstete der vorschlagenden Vereinigung oder eines ihr angeschlossenen Vereins sind (vgl Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13) .

    Dabei geht der Gesetzgeber - wie für jeden ehrenamtlichen Richter - davon aus, dass die auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände berufenen ehrenamtlichen Richter (§ 46 Abs. 4 SGG) ungeachtet ihrer jeweiligen Stellung die ihnen übertragenen Aufgaben als ehrenamtliche Richter gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigung und ihrer Mitgliedsverbände erfüllen (vgl BAG, Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13; BAG, Beschluss vom 6.8.1997 - 4 AZR 789/95 - juris RdNr 17) .

    Offen bleiben kann deshalb, ob der "vorsorglich" geltend gemachte Ablehnungsgrund der institutionellen Befangenheit gegenüber weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie tatsächlich zulässig ist (so BAGE 20, 271 ff, allerdings in der Situation eines alle Richterinnen und Richter betreffenden Ablehnungsgesuchs wegen einer möglichen Zugehörigkeit zu einer gewerkschaftlichen Vereinigung).

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
    Dabei geht der Gesetzgeber - wie für jeden ehrenamtlichen Richter - davon aus, dass die auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände berufenen ehrenamtlichen Richter (§ 46 Abs. 4 SGG) ungeachtet ihrer jeweiligen Stellung die ihnen übertragenen Aufgaben als ehrenamtliche Richter gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigung und ihrer Mitgliedsverbände erfüllen (vgl BAG, Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13; BAG, Beschluss vom 6.8.1997 - 4 AZR 789/95 - juris RdNr 17) .
  • BSG, 30.06.1960 - GS 4/60

    Rechtmäßigkeit der Berufung von Bundessozialrichtern - Gleichzeitige Ausübung des

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen veranlasst der Beschluss des Großen Senats des BSG vom 30.6.1960 (Az.: GS 4/60) wonach aktive Bedienstete der Versorgungsverwaltung analog § 17 Abs. 3 SGG aF nicht ehrenamtliche Beisitzer in den Spruchkörpern für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung sein können, keine abweichende Beurteilung.
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Entscheidung tatsächlich von Voreingenommenheit beeinflusst ausfällt, sondern ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 38; BVerfG SozR 1500 § 60 Nr. 4).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Entscheidung tatsächlich von Voreingenommenheit beeinflusst ausfällt, sondern ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 38; BVerfG SozR 1500 § 60 Nr. 4).
  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
    Eine analoge Anwendung des § 17 Abs. 3 SGG auf ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Bedienstete eines kommunalen Spitzenverbandes auf Bundes- oder Landesebene sind, kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (zu den Analogievoraussetzungen allgemein BSGE 116, 80 = SozR 4-5910 § 89 Nr. 1, RdNr 21 mwN) .
  • LSG Hessen, 31.05.2021 - L 6 SF 1/21

    Sozialdatenschutz, SGB II, allgemeines Prozessrecht

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BSG, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - B 8 SO 10/16 R -, Rn. 17, juris; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 10 ÜG 2/15 C -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 2. Juli 2013 - B 9 SB 2/13 C -, Rn. 7, juris; BSG, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - B 4 AS 97/10 B -, Rn. 5, juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2020 - L 11 SF 89/20 AB -, Rn. 10, juris).
  • LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BSG, Beschluss vom 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R - juris Rn. 17; Beschluss vom 01.06.2015 - B 10 ÜG 2/15 C - juris Rn. 10; Beschluss vom 02.07.2013 - B 9 SB 2/13 C - juris Rn. 7; Beschluss vom 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B - juris Rn. 5; Beschluss vom 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B - juris Rn. 9).
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