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   BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C   

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https://dejure.org/2016,3469
BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C (https://dejure.org/2016,3469)
BSG, Entscheidung vom 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C (https://dejure.org/2016,3469)
BSG, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - B 9 V 4/15 C (https://dejure.org/2016,3469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer zweckwidrigen Anhörungsrüge - Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit der Entscheidung - sozialgerichtliches Verfahren

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit einer zweckwidrigen Anhörungsrüge - Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit der Entscheidung - sozialgerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 - BVerfGK 14, 238, 241 f = WM 2008, 2084 f unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12 und BVerfGE 87, 1, 33 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 4) .
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 - BVerfGK 14, 238, 241 f = WM 2008, 2084 f unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12 und BVerfGE 87, 1, 33 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 4) .
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

    Auszug aus BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C
    Ebenso wenig brauchen sie jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; es muss nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (stRspr des BVerfG, s zB BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 304 f = Juris RdNr 9 ff mwN; vgl auch zB BVerfGK 7, 485, 488) .
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2015 - B 9 V 12/15 B - wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C
    Ebenso wenig brauchen sie jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; es muss nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (stRspr des BVerfG, s zB BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 304 f = Juris RdNr 9 ff mwN; vgl auch zB BVerfGK 7, 485, 488) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - L 13 VH 5/13
    Auszug aus BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C
    Mit Urteil vom 21.1.2015 (L 13 VH 5/13) hat das LSG den Beklagten verurteilt, der Klägerin nach ihrem Vater für die Zeit vom 1.1.1982 bis zum 31.5.1987 Schwerstbeschädigtenzulage nach Stufe V zu zahlen und die Klage im Übrigen, dh bezogen auf den davor liegenden Anspruchszeitraum, vollumfänglich abgewiesen.
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Mit einem Wiederholen, Variieren oder Ergänzen eines bereits zuvor erfolgten Vortrags kann das Darlegungserfordernis nicht erfüllt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 07.01.2016, B 9 V 4/15 C).
  • BSG, 18.01.2017 - B 12 KR 15/16 C

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig; Anhörungsrüge;

    Für eine zulässige Anhörungsrüge bedarf es daher nach § 178a Abs. 2 S 5 SGG einer in sich schlüssigen Darstellung, dass trotz der genannten Grenzen des Prozessgrundrechts eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (BSG vom 7.1.2016 - B 9 V 4/15 C - Juris RdNr 8 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - L 9 SO 206/17

    Anhörungsrüge; Verbot von Überraschungsentscheidungen; Beruhen einer Entscheidung

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung ihrer Entscheidung ausdrücklich zu befassen und jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 -, juris Rn. 15; BSG, Beschluss vom 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C -, juris Rn. 8).

    So gebietet das Recht auf rechtliches Gehör nicht, der Rechtsauffassung eines Beteiligten zu folgen (vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C -, juris Rn. 8 m.w.N.).

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