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   BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94   

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https://dejure.org/1996,179
BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94 (https://dejure.org/1996,179)
BSG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 6 RKa 61/94 (https://dejure.org/1996,179)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 6 RKa 61/94 (https://dejure.org/1996,179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgebescheid - Vertragsarzt - Honorarstreitigkeit - Ambulantes Operieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten, Förderung des ambulanten Operierens bei der Honorarverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 279
  • NJW 1997, 1662 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Die gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung des ambulanten Operierens durften bei der Honorarverteilung in der Weise umgesetzt werden, daß Operations- und Anästhesieleistungen aus einem gesonderten Honorartopf vergütet wurden (Fortführung von BSG vom 29.9.1993 - 6 RKa 65/91 = BSGE 73, 131 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4).

    Zu den Umständen, die für die gerichtliche Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen am Maßstab des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl Senatsurteil BSGE 73, 131, 136 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 24) von Bedeutung sind, zählt unter anderem die Höhe des Punktwertes für die genannten Leistungsbereiche, weil ohne Kenntnis der Relation beider Punktwerte in jedem betroffenen Quartal nicht beurteilt werden kann, ob eine Ungleichbehandlung mit erheblichen Auswirkungen auf den jeweiligen Honoraranspruch vorliegt.

    Deshalb gehört das Ausmaß der gerügten Ungleichbehandlung zu den Umständen, die im Rahmen einer am Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG, vgl BSGE 73, 131 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4) ausgerichteten Prüfung von Honorarbescheiden rechtlich bedeutsam sind.

    Das Gesetz schließt danach eine Aufteilung der Gesamtvergütung in Teilbudgets mit der Folge, daß die kassen- und vertragsärztlichen Leistungen nicht mehr entsprechend dem EBM im selben Verhältnis, sondern, abhängig von der Mengenentwicklung im jeweiligen Leistungsbereich, unterschiedlich hoch vergütet werden, nicht grundsätzlich aus (Urteil vom 29. September 1993 - BSGE 73, 131, 134 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 22; vgl auch § 85 Abs. 4 S 5 SGB V, wonach eine nach Arztgruppen und Versorgungsgebieten unterschiedliche Verteilung vorgesehen werden kann).

    Dieser besagt, daß die ärztlichen Leistungen prinzipiell gleichmäßig zu vergüten sind (BSGE 73, 131, 136 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 24; vgl auch BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9 sowie Axer, NZS 1995, 536 ff).

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Ob und mit welchen rechtlichen Auswirkungen solche Vereinbarungen über eine Erweiterung des Verfahrensgegenstandes zulässig sind, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl dazu das Senatsurteil vom heutigen Tage - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12), denn entsprechende Vereinbarungen sind hier nicht getroffen worden.

    Diesen Weg sind andere KÄVen ab dem Quartal I/95 gegangen, nachdem sich gezeigt hatte, daß wegen der anhaltenden Zunahme ambulanter Operationen auch im Jahr 1994 keine Stabilisierung des Punktwertes auf dem Niveau der übrigen ärztlichen Leistungen eingetreten war (vgl Senatsurteil vom heutigen Tage - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).

    Ob und ggf in welcher Weise die Beklagte auf den im Laufe der Jahre 1993 und 1994 tendenziell weiter fortschreitenden Punktwertverfall für Leistungen des ambulanten Operierens reagieren mußte, bedarf hier keiner Entscheidung, weil nur der Honorarbescheid für das Quartal I/93 streitbefangen ist (vgl zur Überprüfungs- und Änderungspflicht der KÄV in diesem Zusammenhang das Senatsurteil vom heutigen Tage - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Dieser besagt, daß die ärztlichen Leistungen prinzipiell gleichmäßig zu vergüten sind (BSGE 73, 131, 136 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 24; vgl auch BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9 sowie Axer, NZS 1995, 536 ff).

    Ein bestimmter Mindestpunktwert hätte angesichts der gedeckelten Gesamtvergütung und der summenmäßig begrenzten Erhöhungsbeträge nach § 85 Abs. 3a Satz 6 SGB V jedoch bei einem starken Anstieg der ambulanten Operationsleistungen nur zu Lasten des Punktwertes der übrigen ärztlichen Leistungen aller Vertragsärzte garantiert werden können (vgl in anderem Zusammenhang bereits BSGE 75, 187, 192 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 10).

    Die in dieser Vorschrift den Partnern der Verträge über die kassen- bzw vertragsärztliche Versorgung auferlegte Verpflichtung, Vorsorge dafür zu treffen, daß eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden, ist, wie der Senat im Urteil vom 12. Oktober 1994 (BSGE 75, 187 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5) klargestellt hat, objektiv-rechtlich aufzufassen und begründet im allgemeinen keine subjektiven Rechte des betroffenen Vertragsarztes.

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Die arztgruppenbezogene Honorarverteilung kann zu unterschiedlichen Punktwerten für dieselbe Leistung bei verschiedenen Arztgruppen führen, was grundsätzlich hinzunehmen ist (vgl das Senatsurteil vom heutigen Tage - BSGE 77, 288 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn zwei Gruppen verschieden behandelt werden, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 72, 141, 150; 85, 238, 244).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn zwei Gruppen verschieden behandelt werden, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 72, 141, 150; 85, 238, 244).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 24/94

    Kürzung des kassenärztlichen Honorars wegen übermäßiger Praxisausdehnung -

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Bei wiederholten Streitigkeiten über die Auslegung einer bestimmten Gebührenvorschrift oder die Anwendung einer Honorarverteilungsregelung ist eine Einbeziehung nachgehender Bescheide deshalb regelmäßig erfolgt (vgl zuletzt Senatsurteil vom 12. Oktober 1994 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 8 S 46).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 12/95

    Rechtmäßigkeit ärztlicher Honoraranforderungen; Anwendbarkeit des § 96 SGG

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Der Senat hat demgegenüber jedoch in jüngster Zeit mehrfach hervorgehoben, daß für eine entsprechende Anwendung der §§ 86 Abs. 1, 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dann kein Raum ist, wenn zwar die Rechtsgrundlagen der Honorarbescheide und die umstrittenen Rechtsfragen übereinstimmen, aber die rechtlich erheblichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 5; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 12/95, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Der Senat hat demgegenüber jedoch in jüngster Zeit mehrfach hervorgehoben, daß für eine entsprechende Anwendung der §§ 86 Abs. 1, 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dann kein Raum ist, wenn zwar die Rechtsgrundlagen der Honorarbescheide und die umstrittenen Rechtsfragen übereinstimmen, aber die rechtlich erheblichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 5; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 12/95, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
    Das gilt ungeachtet der bisherigen Rechtsprechung des BSG, nach der die §§ 86 und 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auch dann eingreifen, wenn ein Honorarbescheid einer KÄV angefochten wird und während des Vorverfahrens oder des Gerichtsverfahrens weitere Bescheide für spätere Quartale ergehen, die den Honoraranspruch des Arztes in derselben Weise regeln und deshalb mit derselben Begründung angegriffen werden (SozR Nr. 14 und Nr. 19 zu § 96 SGG; BSGE 27, 146, 148; SozR 1500 § 144 Nr. 6; SozR 1500 § 96 Nr. 14 und Nr. 24 S 33 ua).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - L 5 Ka 224/95

    Honorarverteilung beim ambulanten Operieren

  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 14/75
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Dieses Ziel kommt auch in den Vergütungsregelungen zum Ausdruck, insbesondere in § 85 Abs. 3a Satz 6 SGB V (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung), der Zuschläge für Leistungen des ambulanten Operierens vorgesehen hat (siehe dazu BSG, Urteil vom 7. Februar 1996, BSGE 77, 279, 284 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 58; vgl auch BT-Drucks 12/3608 S 87 f zu § 85 Abs. 3a).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Damit hat es den angefochtenen Verwaltungsakt weder abgeändert noch ersetzt, denn der Regelungsgegenstand des neuen Verwaltungsakts ist nicht mit dem des früheren Verwaltungsakts identisch (vgl BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13 S 19 f; BSGE 77, 279, 281 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 55; BSGE 78, 98, 100 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 36 f; BSGE 90, 143, 144 f = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 S 29 f).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Der Senat hat es deshalb im Grundsatz akzeptiert, daß zur Absicherung eines durch die Reform des EBM-Ä von 1987 geschaffenen neuen Vergütungsgefüges Honorartöpfe für Laborleistungen gebildet (vgl BSGE 73, 131, 137 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 25 ff), und weiter, daß in Anknüpfung an die Neuregelungen des § 85 Abs. 3a Satz 6 und Abs. 4a Satz 3 (seit 1. Juli 1997: Satz 2) SGB V solche für die Leistungen des ambulanten Operierens eingeführt wurden (BSGE 77, 279, 284 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 58 ff; ebenso BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 77 ff).

    In diesem Fall ist das Zuwarten jedenfalls für die Zeit bis Ende 1994 akzeptiert worden (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 80 ff; insoweit weitergehend als BSGE 77, 279, 287 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 62, worin nur über das Quartal I/1993 zu entscheiden war).

    Auch aus § 72 Abs. 2 SGB V, wonach ärztliche Leistungen angemessen zu vergüten sind, läßt sich grundsätzlich kein Anspruch auf einen höheren als den im HVM vorgesehenen Punktwert herleiten (vgl BSGE 77, 279, 287 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 62; SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 82).

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