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   BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R   

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https://dejure.org/2006,5320
BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R (https://dejure.org/2006,5320)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R (https://dejure.org/2006,5320)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - B 2 U 4/05 R (https://dejure.org/2006,5320)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft - kommunaler Unfallversicherungsträger - Helfer nicht gewerbsmäßiger Baumaßnahmen - Berechnung der Arbeitsstunden - keine Miteinbeziehung der Arbeitsstunden des Bauherrn

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Zuständigkeitsstreit; Bau-Berufsgenossenschaft; kommunaler Unfallversicherungsträger; Helfer nicht gewerbsmäßiger Baumaßnahmen; Berechnung der Arbeitsstunden; keine Miteinbeziehung der Arbeitsstunden des Bauherrn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständiger Unfallversicherungsträger für einen Arbeitsunfall bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten; Unentgeltliche Hilfe bei einem privaten Bauvorhaben; Berücksichtigung der Arbeitszeit des Eigenbauunternehmers; Vergleichbarkeit der Tätigkeit mit der eines abhängig ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeit - nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten - Berechnung des Zeitumfangs der Bauarbeiten - keine Einbeziehung der Arbeitszeit des Bauherrn

  • Judicialis

    SGB VII § 129 Abs 1 Nr 3; ; SGB VII § 121 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 121 Abs. 1 § 129 Abs. 1 Nr. 3
    Zuständige Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 658
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Auszug aus BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R
    Dies ergebe sich bereits aus der Vorläufervorschrift in § 657 Abs. 1 Nr. 7 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung (Hinweis ua auf BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).

    Durch die Auslegung des Senats wird der Anwendungsbereich der vorübergehenden, relativ kurzen, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten nicht übermäßig ausgedehnt, sondern die bisherige Regelung und die dazu ergangene Rechtsprechung praktisch übernommen (vgl BT-Drucks 13/2204 S 107 sowie BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R
    Der Unfall des Verletzten am 20. November 2001 war ein Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, denn er war zum Unfallzeitpunkt wie ein abhängig Beschäftigter tätig (§ 2 Abs. 2 Satz 1 iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), weil er eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert, die dem Bauherrn dienen sollte und dessen Willen entsprach, unter Umständen ausübte, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich waren, und die nicht auf einer Sonderbeziehung, zB als Familienangehöriger, beruhte (stRspr BSGE 5, 168; BSG vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R
    Der Unfall des Verletzten am 20. November 2001 war ein Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, denn er war zum Unfallzeitpunkt wie ein abhängig Beschäftigter tätig (§ 2 Abs. 2 Satz 1 iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), weil er eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert, die dem Bauherrn dienen sollte und dessen Willen entsprach, unter Umständen ausübte, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich waren, und die nicht auf einer Sonderbeziehung, zB als Familienangehöriger, beruhte (stRspr BSGE 5, 168; BSG vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2013 - L 26 AS 520/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Antrag auf

    In einer weiteren Entscheidung hat der 2. Senat des BSG (Urteil vom 5. September 2006, B 2 U 4/05 R, zitiert nach juris) sodann entschieden, das oben dargestellte gestufte Prüfverfahren gelte nur bezogen auf die Frage, ob der ursprüngliche Verwaltungsakt wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel aufzuheben ist.

    Der 2. Senat weist zur Begründung darauf hin, dass das Ziel des § 44 SGB X darin bestehe, die Konfliktsituation zwischen der Bindungswirkung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und der materiellen Gerechtigkeit einseitig zugunsten Letzterer aufzulösen (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006, a. a. O., Rn. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 15/08
    Die gemäß §§ 143 f. SGG form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Klägerin ist als kombinierte Feststellungs- und Leistungsklage ist gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 SGG zulässig (BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - Az.: B 2 U 4/05 R, Rn. 10 - zitiert nach juris).

    Zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zählen die Beklagte, die sachlich zuständig ist für die Unternehmensart "gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung" (siehe BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - Az.: B 2 U 39/03 R - zitiert nach juris), und die Beigeladene, die sachlich zuständig für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ist (siehe hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - Az.: B 2 U 4/05 R, Rn. 13, 14 - zitiert nach juris).

    Die Beklagte hat der Klägerin dementsprechend die bisher von ihr übernommenen Aufwendungen aus Anlass des Arbeitsunfalls des Versicherten vom 18. Mai 2004 sowie die noch entstehenden Aufwendungen zu übernehmen (§ 102 Abs. 1 SGB X - siehe hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - Az.: B 2 U 4/05 R, Rn. 21 m.w.N. - zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2007 - L 2 U 3435/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger:

    Versicherte Personen sind daher nur die als Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder "Wie"-Beschäftigte (§ 2 Abs. 2 S 1 SGB VII) herangezogenen Hilfskräfte (Bundessozialgericht , Urteil vom 07.02.2006 - Az. B 2 U 4/05 R).
  • LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die von dem Bauherren selbst geleistete Arbeitszeit bleibt außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 4/05 R -, SozR 4-2700 § 129 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2015 - L 8 U 1162/12
    Die mit dem Ziel der Feststellung des zuständigen Unfallversicherungsträgers erhobene Feststellungsklage ist gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 SGG zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R - ; juris Rdnr. 10).

    Zur Berechnung dieses zeitlichen Umfangs ist nur auf die Arbeitszeit des nicht gewerbsmäßig tätigen Helfers bzw. mehrerer von ihnen, wenn sie einem einheitlichen Bauvorhaben zuzuordnen sind, nicht aber auf die des - in der Regel nicht gesetzlich versicherten - Bauunternehmers oder seines Ehegatten abzustellen (BSG, Urteil vom 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R - ; juris Rdnr. 14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2023 - L 21 U 143/20
    Zur Berechnung dieses zeitlichen Umfangs ist nur auf die Arbeitszeit des nicht gewerbsmäßig tätigen Helfers bzw. mehrerer von ihnen, wenn sie einem einheitlichen Bauvorhaben zuzuordnen sind, nicht aber auf die des Bauunternehmers abzustellen (BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 4/05 R -, SozR 4-2700 § 129 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 53/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Die Arbeitszeiten mehrerer nicht gewerbsmäßig tätiger Helfer sind bei einem einheitlichen Bauvorhaben zusammenzurechnen, die von dem Unternehmer selbst geleistete Arbeitszeit bleibt außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 4/05 R - juris Rn. 14ff).
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