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   BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R   

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https://dejure.org/2018,7508
BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R (https://dejure.org/2018,7508)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R (https://dejure.org/2018,7508)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2018 - B 5 RE 3/17 R (https://dejure.org/2018,7508)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Formgerechte Begründung einer Revision; Revision gegen die Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts; Auseinandersetzung mit der Begründung des vorinstanzlichen Urteils

  • Anwaltsblatt

    § 6 SGB 6
    Allgemeiner Befreiungsbescheid bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel gültig

  • Anwaltsblatt

    § 6 SGB 6
    Allgemeiner Befreiungsbescheid bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel gültig

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Fortgeltung eines Bescheides über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Auslegung des Befreiungsbescheides - keine Ausführungen des beklagten Rentenversicherungsträgers in der Revisionsbegründung zu ...

  • ra.de
  • ikbaunrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 164 Abs. 2 S. 3
    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Fortgeltung eines Bescheides über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Auslegung des Befreiungsbescheides - keine Ausführungen des beklagten Rentenversicherungsträgers in der Revisionsbegründung zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2018, 552
  • AnwBl Online 2018, 845
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Zur Reichweite der mit Bescheid vom 5.9.1995 ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI verweise sie, die Beklagte, auf die Urteile des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R - BSGE 112, 108 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 9 und - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5).

    Der Kläger könne nach der Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 5/10 R - aaO) auch aus den im Befreiungsbescheid vom 5.9.1995 enthaltenen formularmäßigen Bescheidtexten insbesondere zum Fortbestehen der Befreiung von der Versicherungspflicht - selbst im Falle einer anschließenden freiwilligen Mitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung - keinen Vertrauensschutz herleiten, weil sie den vorliegenden Fall des Wechsels der Beschäftigung nicht beträfen.

    Zu Unrecht verweist der Kläger auf den Geschäftsverteilungsplan des BSG für das Jahr 2010, der im Wesentlichen dieselbe Regelung der Zuständigkeiten des 5. und 12. Senats in Angelegenheiten der Rentenversicherung enthalten habe und auf dessen Grundlage die Urteile des 12. Senats vom 31.10.2012 (B 12 R 8/10 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 8 und - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5) zur Auslegung von Befreiungsbescheiden ergangen seien.

    Die Beklagte verweist vielmehr zur Reichweite der mit Bescheid vom 5.9.1995 ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI auf die Urteile des 12. Senats vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R - BSGE 112, 108 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 9 und - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Zur Reichweite der mit Bescheid vom 5.9.1995 ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI verweise sie, die Beklagte, auf die Urteile des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R - BSGE 112, 108 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 9 und - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5).

    Die Beklagte verweist vielmehr zur Reichweite der mit Bescheid vom 5.9.1995 ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI auf die Urteile des 12. Senats vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R - BSGE 112, 108 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 9 und - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5).

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Bei einem solchen Sachverhalt erledigt sich der Befreiungsbescheid auch nach Ansicht des 5. Senats mit der Aufgabe dieser Beschäftigung gemäß § 39 Abs. 2 SGB X (insoweit Aufgabe von BSGE 83, 74, 78 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 59 f), sodass ein Aufhebungsakt nicht erforderlich ist, und steht § 231 S 1 SGB VI aF, der dem heutigen § 231 Abs. 1 S 1 SGB VI entspricht, dem Eintritt von Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes bei Aufnahme einer anderen Beschäftigung nicht entgegen.
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Zu Unrecht verweist der Kläger auf den Geschäftsverteilungsplan des BSG für das Jahr 2010, der im Wesentlichen dieselbe Regelung der Zuständigkeiten des 5. und 12. Senats in Angelegenheiten der Rentenversicherung enthalten habe und auf dessen Grundlage die Urteile des 12. Senats vom 31.10.2012 (B 12 R 8/10 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 8 und - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5) zur Auslegung von Befreiungsbescheiden ergangen seien.
  • BSG, 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (Senatsbeschlüsse vom 10.2.2016 - B 5 RS 1/15 R - BeckRS 2016, 66775 RdNr 6; vom 5.5.2015 - B 5 R 18/14 R - BeckRS 2015, 69242 RdNr 6 und vom 9.1.2014 - B 5 RE 1/14 R - BeckRS 2014, 65978 RdNr 7).
  • BSG, 05.05.2015 - B 5 R 18/14 R

    Gewährung höherer Regelaltersrente

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (Senatsbeschlüsse vom 10.2.2016 - B 5 RS 1/15 R - BeckRS 2016, 66775 RdNr 6; vom 5.5.2015 - B 5 R 18/14 R - BeckRS 2015, 69242 RdNr 6 und vom 9.1.2014 - B 5 RE 1/14 R - BeckRS 2014, 65978 RdNr 7).
  • BSG, 10.02.2016 - B 5 RS 1/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (Senatsbeschlüsse vom 10.2.2016 - B 5 RS 1/15 R - BeckRS 2016, 66775 RdNr 6; vom 5.5.2015 - B 5 R 18/14 R - BeckRS 2015, 69242 RdNr 6 und vom 9.1.2014 - B 5 RE 1/14 R - BeckRS 2014, 65978 RdNr 7).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
    Der 5. Senat weicht insoweit nicht von dem Urteil des 12. Senats des BSG vom 5.12.2017 (B 12 KR 11/15 R - Juris RdNr 24) ab.
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

    Er ist vielmehr in diesem Zeitpunkt gemäß § 39 Abs. 2 SGB X unwirksam geworden, weil er sich auf andere Weise erledigt hat (so bereits Beschluss des Senats vom 7.3.2018 - B 5 RE 3/17 R - Juris RdNr 36) .
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Um einen solchen Formularbescheid handelt es sich bei dem Bescheid der BfA , der Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Bund, vom 26.3.1996 ( vgl auch die Bescheide der BfA in den Verfahren B 5 RE 3/17 R , Revision zugelassen mit dem Hinweis auf zahlreiche alte Formbescheide der früheren BfA ; B 5 RE 3/18 R ; B 5 RE 4/18 R - Formularbescheide zu § 6 Abs. 1 S 1 SGB VI ) .

    Er ist vielmehr zu diesem Zeitpunkt gemäß § 39 Abs. 2 SGB X unwirksam geworden, weil er sich auf andere Weise erledigt hat ( vgl bereits Beschluss des Senats vom 7.3.2018 - B 5 RE 3/17 R - Juris RdNr 36; Urteil des Senats vom 22.3.2018 - B 5 RE 5/16 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 16 RdNr 42) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Um einen solchen Formularbescheid handelt es sich bei dem Bescheid der BfA , der Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Bund, vom 13.7.1996 ( vgl auch die Bescheide der BfA in den Verfahren B 5 RE 3/17 R , Revision zugelassen mit dem Hinweis auf zahlreiche alte Formbescheide der früheren BfA ; B 5 RE 1/18 R ; B 5 RE 4/18 R - Formularbescheide zu § 6 Abs. 1 S 1 SGB VI ) .

    Er ist vielmehr zu diesem Zeitpunkt gemäß § 39 Abs. 2 SGB X unwirksam geworden, weil er sich auf andere Weise erledigt hat ( vgl bereits Beschluss des Senats vom 7.3.2018 - B 5 RE 3/17 R - Juris RdNr 36; Urteil des Senats vom 22.3.2018 - B 5 RE 5/16 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 16 RdNr 42) .

  • BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 4/20 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    b) Nicht zu beanstanden ist auch die rechtliche Bewertung des LSG, dass spätestens zum 1.10.2014 eine wesentliche Änderung der Beschäftigung, für die dem Kläger im Bescheid der BfA vom 9.8.1995 eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GRV erteilt worden war, eingetreten ist und sich jener Befreiungsbescheid damit iS des § 39 Abs. 2 SGB X auf sonstige Weise erledigt hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 7.3.2018 - B 5 RE 3/17 R - juris RdNr 36; BSG Urteil vom 22.3.2018 - B 5 RE 5/16 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 16 RdNr 42) .

    Ein "Wiederaufleben" der Rechtswirkungen des Bescheids vom 9.8.1995 kommt, nachdem seine Wirksamkeit gemäß § 39 Abs. 2 SGB X weggefallen ist, nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 23.9.2020 - B 5 RE 6/19 R - juris RdNr 26, zur Veröffentlichung in SozR 4-2600 § 231 Nr. 9 vorgesehen; s auch BSG Beschluss vom 7.3.2018 - B 5 RE 3/17 R - juris RdNr 36) .

  • LSG Bayern, 18.07.2018 - L 19 R 671/15

    Rentenversicherungspflicht bei freiwilliger Mitgliedschaft in der

    Auch der 5. Senat des BSG hat im Beschluss vom 07.03.2018 (Az. B 5 RE 3/17 R, veröffentlicht bei juris) ausdrücklich festgehalten, dass er nicht vom Urteil des 12. Senats abweiche, wenn davon auszugehen sei, dass der Befreiungsbescheid sich nur auf eine bestimmte, konkrete Beschäftigung beziehe.

    Mit Beschluss vom 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R hat der 5. Senat eine Revision der Beklagten gegen ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2017 - L 18 R 852/16 - wegen eines Begründungsmangels als unzulässig verworfen.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 R 1941/18
    Die dagegen eingelegte Revision der Beklagten sei mit Beschluss des BSG vom 07.03.2018 (B 5 RE 3/17 R) als unzulässig verworfen worden.

    Er ist vielmehr zu diesem Zeitpunkt gemäß § 39 Abs. 2 SGB X unwirksam geworden, weil er sich auf andere Weise erledigt hat (vgl. Beschluss des BSG vom 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R - Urteil vom 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R - Urteile vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R und B 5 RE 3/18 R -, alle in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - L 27 R 565/17

    Voraussetzungen einer Erstreckung der Befreiung von der Versicherungspflicht in

    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (vgl. zur Auslegung von formularmäßigen Bescheiden des Rentenversicherungsträgers Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 7. März 2018, B 5 RE 3/17 R, Rn. 31 juris; Urteil vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 29 und B 5 RE 1/18 R, Rn. 49, Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 27, jeweils juris).

    Unter den Voraussetzungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 7. März 2018, a.a.O., Rn. 36), wonach die zuvor erteilte Befreiung mit Aufgabe des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses unwirksam geworden ist, kann nichts Anderes gelten, wenn der von der Behörde für maßgeblich erachtete oder als Ergebnis der Auslegung eines Bescheides hervorgetretene Regelungsgehalt von Anfang an nicht bestanden hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - L 18 R 432/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat unter Zurückstellung von Bedenken in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (LSG NRW. Urt vom 14.3.2017, Az L 18 R 852/16, im Ergebnis bestätigt durch BSG. Beschl v 7.3.2018, Az B 5 RE 3/17 R) nunmehr an und akzeptiert damit, dass der Regelungsgehalt des Formularbescheides in ein enges Auslegungskorsett gezwängt wird, das weder dem damaligen Erklärungswillen der BfA noch dem Verständnis der betroffenen Beschäftigten noch der bis etwa 2010 einhellig geübten Praxis aller Beteiligten entspricht.

    Regelt ein Befreiungsbescheid aber nur die Befreiung für eine konkrete Beschäftigung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber, verliert der Befreiungsbescheid seine Regelungswirkung mit der Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses nach § 39 Abs. 2 SGB X eo ipso und kann damit keine Rechtswirkungen in die Zukunft mehr entfalten (BSG SozR 4-2600 § 6 Nr. 16, juris Rdnr 27; BSG. Beschl v 7.3.2018, Az B 5 RE 3/17 R, juris Rdnr 35; BSG. Urt vom 13. Dezember 2018, Az B 5 RE 3/18 R, juris Rdnr 46, und B 5 RE 1/18 R, juris Rdnrn 64f).

  • SG Freiburg, 06.03.2019 - S 16 SF 169/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Erklärung der Behörde über

    Entscheidend ist damit der durch Auslegung festzustellende Inhalt der Erklärung der Beklagten gegenüber dem Gericht, hier maßgeblich der erkennbare Wille der erklärenden Behörde nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Beteiligten (§§ 133, 157 BGB; BSG, Beschluss vom 7.3.2018 - B 5 RE 3/17 R).
  • LSG Bayern, 17.05.2019 - L 1 R 46/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Keine Fortdauer der Befreiung von der

    Nichts anderes ergibt sich vorliegend aus der konkreten Gestaltung des Bescheids vom 27.02.1996 (vgl. BSG, Beschluss vom 01.03.2018 - B 5 RE 3/17 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2019 - L 18 R 351/18

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 26.03.2019 - L 1 R 46/16

    Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Bescheid, Befreiung, Arbeitgeber,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 A 1990/17

    Beendigung der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer

  • LSG Hessen, 13.06.2019 - L 8 KR 236/17

    Gesetzliche Rentenversicherung

  • SG Stuttgart, 12.03.2018 - S 4 R 5335/17

    SGB 6

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