Rechtsprechung
BSG, 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - unmittelbare Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Bezug von Entgeltersatzleistung - Bestehen eines Stammrechts - Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Sperrzeit - Verfassungsmäßigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28a Abs 1 S 2 Nr 2 Alt 1 SGB 3 vom 28.05.2008, § 28a Abs 1 S 2 Nr 2 Alt 2 SGB 3 vom 28.05.2008, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - unmittelbare Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Bezug von Entgeltersatzleistung - Bestehen eines Stammrechts - Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Sperrzeit - Rechtsauslegung - ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung; Kein Bezug einer Entgeltersatzleistung unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Versicherungsberechtigung auf unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Leistungsbezug stehende Personen
- rechtsportal.de
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG München, 25.05.2011 - S 37 AL 878/09
- LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 303/11
- BSG, 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R
Papierfundstellen
- NZA 2016, 1008
- NZS 2016, 714
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger …
In diesem Regelungszusammenhang sieht das BSG unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien nur eine Unterbrechung von nicht mehr als einem Monat als unmittelbar und damit anschlusswahrend an (…vgl BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22;… BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 9 RdNr 19; BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 AL 1/15 R - juris RdNr 13) . - BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht
In diesem Regelungszusammenhang sieht das BSG unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien nur eine Unterbrechung von nicht mehr als einem Monat als unmittelbar und damit anschlusswahrend an (…vgl BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22;… BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 9 RdNr 19; BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 AL 1/15 R - juris RdNr 13) . - LSG Bayern, 22.06.2017 - L 10 AL 74/16
Höhe des Arbeitslosengeldes einer zuvor Selbständigen (fiktive Bemessung)
Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, so dass eine Verletzung dieses Grundsatzes jedenfalls dann gegeben ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder ein sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl nur BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14; Beschluss vom 18.07.2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167; BSG, Urteil vom 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R).In der Sozialversicherung ist dabei einerseits die hohe Bedeutung ihrer Funktionsfähigkeit sowie ihrer finanziellen Stabilität für das gemeine Wohl und andererseits die diesbezüglich gegebene weitgehende sozialpolitische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers zu beachten (vgl BVerfG, Beschluss vom 18.07.2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167; BSG, Urteil vom 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R).
- BSG, 14.10.2020 - B 5 AL 1/20 B Zum Senatsurteil vom 7.4.2016 ( B 5 AL 1/15 R - NZS 2016, 714 ) führt der Kläger lediglich aus, dass ihm ein anderer Sachverhalt zugrunde lag und sich die dortigen Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit auf eine andere Regelung im Rahmen des § 28a SGB III bezogen hätten.
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Senat - wie ihn auch der Kläger zitiert - die weitgehende sozialpolitische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Schaffung einer freiwilligen Weiterversicherung betont hat, während dem geltenden Recht eine allgemeine Versicherungsberechtigung aller Selbstständigen der Arbeitslosenversicherung fremd ist (vgl BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 AL 1/15 R - juris RdNr 32).