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   BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R   

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BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R (https://dejure.org/2014,9060)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R (https://dejure.org/2014,9060)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R (https://dejure.org/2014,9060)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht; geringfügige Beschäftigung; Zeitgeringfügigkeit; keine regelmäßige Beschäftigung; zeitlich unregelmäßige Arbeitseinsätze; keine Abrufbereitschaft; keine Vorhersehbarkeit; unterschiedliche Anlässe; kein erkennbarer Rhythmus; keine strukturelle ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4 vom 21.12.2000, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4 vom 23.12.2002, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4 vom 21.12.2000, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4 vom 23.12.2002
    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit - keine regelmäßige Beschäftigung - zeitlich unregelmäßige Arbeitseinsätze - keine Abrufbereitschaft - keine Vorhersehbarkeit - unterschiedliche Anlässe - kein erkennbarer Rhythmus - keine ...

  • IWW

    § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
    SGB IV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung wegen Zeitgeringfügigkeit beim Fehlen eines bestimmten Rhythmus

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Keine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung wegen Zeitgeringfügigkeit beim Fehlen eines bestimmten Rhythmus

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit - keine regelmäßige Beschäftigung - zeitlich unregelmäßige Arbeitseinsätze - keine Abrufbereitschaft - keine Vorhersehbarkeit - unterschiedliche Anlässe - kein erkennbarer Rhythmus - keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Keine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung wegen Zeitgeringfügigkeit beim Fehlen eines bestimmten Rhythmus

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 2
    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Keine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung wegen Zeitgeringfügigkeit beim Fehlen eines bestimmten Rhythmus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialabgaben für Gelegenheitsjobs?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Rentner bedeutsam: Keine Sozialabgaben für Gelegenheitsjobs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rentner müssen für Gelegenheitsjobs keine Sozialabgaben leisten

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93

    Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Denn § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann neben "regelmäßigen" Beschäftigungen nicht auch "gelegentliche" erfassen, weil das Merkmal "berufsmäßig" in Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV sonst letztlich leerlaufen würde (vgl BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 19 mwN) .

    Auch unter Berücksichtigung einer - vor allem mit Blick auf die im Einzelfall schwierige Handhabung des Merkmals "regelmäßig" - an der Regelung mit eher rechtspolitischer Zielrichtung geübten Kritik (so zB Axer in von Maydell/Ruland/Becker, Sozialrechtshandbuch, 5. Aufl 2012, § 14 RdNr 34 mit Fußnote 101; vgl auch Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, § 8 SGB IV RdNr 11, Stand Einzelkommentierung Februar 2013; Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl 2013, § 8 SGB IV RdNr 3; Zimmermann in Sodan, Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 2. Aufl 2014, § 4 RdNr 66) bietet der vorliegende Fall keinen Anlass, die aufgezeigte Rechtsprechung des Senats zu der im Kern unverändert gebliebenen Regelung aufzugeben (vgl bereits BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 19) ; gerade hier ermöglicht diese Rechtsprechung vorhersehbare Ergebnisse (dazu näher unten) .

    Das Merkmal der Regelmäßigkeit kann vielmehr auch erfüllt sein, wenn der Beschäftigte zu den sich wiederholenden Arbeitseinsätzen auf Abruf bereitsteht, ohne verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung zur Arbeitsleistung Folge zu leisten (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 20) .

    Auch das von der Beklagten für ihre Auffassung angeführte Urteil des Senats vom 23.5.1995 (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden 12. Senats des BSG ist es geboten, eine strikte Zuordnung zu einer der beiden Fallgruppen des § 8 SGB IV vorzunehmen (vgl BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 ff und Nr. 4 S 19) .

    Das hat auch die Rechtsprechung des BSG wiederholt so gesehen (vgl zB BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 ; BSG SozR 2200 § 168 Nr. 6 ; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 ; BSG Urteil vom 25.11.1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 ) .

  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 31/12

    Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Abgesehen davon, dass diesen Richtlinien bereits keine die Gerichte bindende Wirkung zukommt, tragen sie die Ansicht der Beklagten auch inhaltlich nicht (vgl hierzu zB Hessisches LSG Urteil vom 6.2.2014 - L 1 KR 31/12 - Juris RdNr 53 mwN) .
  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Zu Recht hat das LSG angenommen, dass der Bescheid vom 29.9.2009 gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist, da er nach Erlass des Widerspruchsbescheides und vor Erhebung der Klage ergangen ist (vgl hierzu allgemein BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 16; BSG Urteil vom 12.5.1993 - 7 RAr 56/92 - Juris RdNr 13 - insoweit nicht abgedruckt in BSGE 72, 248 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 96 RdNr 2) .
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Eine den gesamten Zeitraum umfassende "durchgehende" Dauerbeschäftigung bzw eine Beschäftigung (auch) in den zwischen den jeweiligen Arbeitseinsätzen liegenden Zeiträumen (vgl hierzu BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 19) lag nach den nicht mit Revisionsrügen angegriffenen und daher für den Senat bindenden (vgl § 163 SGG) Feststellungen des LSG allerdings nicht vor.
  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 222/09

    Entgeltgeringfügige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Der Geschäftsbetrieb der Klägerin war zudem nicht systematisch und strukturell darauf angelegt, auf die Arbeitskraft der Beigeladenen zu 1. und 2. im Sinne eines Arbeitskraftpools zurückzugreifen (vgl zu einer derartigen Konstellation Sächsisches LSG Urteil vom 21.3.2014 - L 1 KR 222/09 - Juris) .
  • BSG, 25.11.1976 - 3 RJ 1/75

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter für die Ausführung

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Das hat auch die Rechtsprechung des BSG wiederholt so gesehen (vgl zB BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 ; BSG SozR 2200 § 168 Nr. 6 ; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 ; BSG Urteil vom 25.11.1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 ) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Zu Recht hat das LSG angenommen, dass die jeweiligen Arbeitseinsätze der Beigeladenen zu 1. und 2. als Beschäftigung iS von § 7 Abs. 1 SGB IV zu qualifizieren sind (vgl zu den Kriterien für Beschäftigung allgemein zB zuletzt BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 KR 211/06

    Bestehen einer Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte;

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Hiervon unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt indessen grundlegend, weil es zwar "immer wieder" zu Beschäftigungen der Beigeladenen zu 1. und 2. kam, von einer "ständigen Wiederholung", die bereits nach dem Wortsinn beider Begriffe eine auch in zeitlicher Hinsicht gleichartige Abfolge der Beschäftigungen im Sinne eines erkennbaren Musters oder eines bestimmten Rhythmus oder im Rahmen eines bestimmten Arbeitszyklus (in diesem Sinne auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 28.8.2008 - L 1 KR 211/06 - Juris RdNr 34) erfordert, nicht die Rede sein kann.
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
    Zu Recht hat das LSG angenommen, dass der Bescheid vom 29.9.2009 gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist, da er nach Erlass des Widerspruchsbescheides und vor Erhebung der Klage ergangen ist (vgl hierzu allgemein BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 16; BSG Urteil vom 12.5.1993 - 7 RAr 56/92 - Juris RdNr 13 - insoweit nicht abgedruckt in BSGE 72, 248 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 96 RdNr 2) .
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    Danach unterscheidet sich die Geringfügigkeit nach Nr. 1 des § 8 Abs. 1 SGB IV von derjenigen nach Nr. 2 dieser Vorschrift dadurch, dass die Beschäftigung bei Nr. 1 regelmäßig und bei Nr. 2 nur gelegentlich ausgeübt wird (BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 19).

    Diese Richtlinien binden die Sozialgerichte nicht (vgl BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 25) .

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Für das Vorliegen von Regelmäßigkeit kommt es dabei nicht darauf an, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses von vornherein feststehen oder von Mal zu Mal vereinbart werden (BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21 mwN; BSG Urteil vom 23.5.1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 20) .
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung -

    Soweit das BSG im Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - (SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21) zur Regelmäßigkeit einer Beschäftigung ausgeführt habe, dass diese bei einer mehrjährigen Wiederholung zu bejahen sei, könne dies - unter Zugrundelegung einer vorausschauenden Betrachtungsweise - nur den Charakter einer rückblickenden Ergänzungserwägung haben (Urteil vom 27.10.2015) .

    Regelmäßig in diesem Sinne ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine Beschäftigung (dazu BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21 mwN) , die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist (dazu b) und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (dazu c) .

    Dies lässt den Schluss zu, dass der Geschäftsbetrieb der Klägerin systematisch und strukturell darauf angelegt war, auf die Arbeitskraft der Beigeladenen zurückzugreifen (vgl dazu BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 22) .

    aa) Einer solchen Auslegung steht nicht entgegen, dass der Senat das Tatbestandsmerkmal der Regelmäßigkeit einer Beschäftigung in der Vergangenheit ua darüber definiert hat, dass diese über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21; BSG vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11) .

  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    Diese unterscheiden sich dadurch, dass entgeltgeringfügige Beschäftigungen regelmäßig und zeitgeringfügige Beschäftigungen nur gelegentlich, dh ohne von vorneherein auf ständige Wiederholung gerichtet zu sein, ausgeübt werden (BSG Urteil vom 5.12.2017 - B 12 R 10/15 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 7 RdNr 16; BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 20 ff, jeweils mwN) .
  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 16 R 755/13

    Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, gilt Nr. 1 des § 8 Abs. 1 SGB IV (nur) für regelmäßige Beschäftigungen und Nr. 2 dieser Vorschrift für nicht regelmäßige, also gelegentliche Beschäftigungen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 5/12 R, Juris Rn. 19; Urteil vom 11.05.1993, 12 RK 23/91, Juris Rn. 12; Urteil vom 23.05.1995, 12 RK 60/93, Juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 579/16

    Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktion einer fortbestehenden Beschäftigung

    Denn § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann neben "regelmäßigen" Beschäftigungen nicht auch "gelegentliche" erfassen, weil das Merkmal "berufsmäßig" in Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV sonst letztlich leerlaufen würde (vgl. BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, mwN).

    Für die damit ausschlaggebende Regelmäßigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kommt es nach Maßgabe der BSG-Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rz. 21 ff.) insbesondere darauf an (vgl. zum Nachfolgenden auch Senatsurteil vom 14. September 2016 - L 2 R 5/16 - juris),.

    Bezüglich der weiteren beigeladenen Künstler ist das klagende Theater hingegen zutreffend selbst davon ausgegangen, dass eine Versicherungsfreiheit aufgrund der Ausübung einer zeitgeringfügigen Tätigkeit schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil die insoweit maßgeblichen monatlichen Einkommensgrenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV überschritten worden sind und weil diese Künstler ihre Tätigkeit bei dem klagenden Theater berufsmäßig in dem Sinne wahrgenommen haben, dass sie insbesondere auch mangels einer anderweitigen Hauptbeschäftigung auf die Einkünfte aus den Beschäftigungen bei der Klägerin zur Absicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen waren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 26).

    Soweit das BSG (im Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6) darauf abstellt, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines "Dauerarbeitsverhältnisses" von vornherein feststehen, ist ohnehin bereits in tatsächlicher Hinsicht festzuhalten, dass gerade angesichts zunehmender Flexibilisierung der Arbeitszeiten in vielen Betrieben auch bei einer regelmäßig jeden Monat fortgesetzten dauerhaften Beschäftigung die genauen Arbeitstage erst kurzfristig in Abhängigkeit insbesondere vom Arbeitsfall, Vertretungsnotwendigkeiten etc. festgelegt werden (für sog. "geringfügige Dauerbeschäftigungen" fordert das BSG allerdings wohl ohnehin nicht das kontinuierliche Fortbestehen einer entsprechenden Weisungsbefugnis, vgl. Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 27/04 R -, SozR 4-2500 § 249b Nr. 2; vgl. auch zum Begriff einer "Dauerbeschäftigung" im Sinne der früheren Regelung des § 1248 RVO bezogen auf eine Beschäftigung, bei der laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr Einkommensgrenzen überschritten werden: BSG, Urteil vom 21. September 1983 - 4 RJ 84/82 -, Rn. 16, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - L 8 BA 194/21

    Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig

    Wenngleich diesen Richtlinien keine die Gerichte bindende Wirkung zukommt (vgl. BSG Urt. v. 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R - juris Rn. 25), ist die dort niedergelegte Handhabung und die dieser folgende Vorgehensweise der Beklagten sachlich rechtmäßig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15

    Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von

    Denn § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann neben "regelmäßigen" Beschäftigungen nicht auch "gelegentliche" erfassen, weil das Merkmal "berufsmäßig" in Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV sonst letztlich leerlaufen würde (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 19).

    Für die Prüfung Regelmäßigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kommt es nach Maßgabe der BSG-Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rz. 21 ff.) insbesondere darauf an,.

    Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn der Betreffende durch sie seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwirbt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruht (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 14/89 -, BSGE 68, 256; BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6).

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 10/20 R

    Nebenjob als Notärztin oder Notarzt versicherungspflichtig aufgrund

    Für das Vorliegen von Regelmäßigkeit kommt es dabei nicht darauf an, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses von vornherein feststehen oder von Mal zu Mal vereinbart werden (BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21 mwN; BSG Urteil vom 23.5.1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2016 - L 2 R 5/16

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen; Betriebsprüfung; Regelmäßige

    Denn § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann neben "regelmäßigen" Beschäftigungen nicht auch "gelegentliche" erfassen, weil das Merkmal "berufsmäßig" in Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV sonst letztlich leerlaufen würde (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 19).

    Für die damit ausschlaggebende Regelmäßigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kommt es nach Maßgabe der BSG-Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rz. 21 ff.) insbesondere darauf an,.

  • SG Hamburg, 16.06.2015 - S 55 R 267/10

    Aufforderung zur Anmeldung eines Beschäftigungsverhältnisses zur Reinigung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23

    Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9/10 R 20/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 9/20 R

    Nebenjob als Notärztin oder Notarzt versicherungspflichtig aufgrund

  • LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22

    SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
  • BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - mangelnde

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 525/15

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 108/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
  • LSG Hamburg, 07.11.2017 - L 3 R 118/15

    Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft,

  • SG Landshut, 09.03.2023 - S 1 BA 3/21

    Rentenversicherung, Arbeitnehmer, Lebensunterhalt, Versicherungspflicht,

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2224/14

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Künstler -

  • SG Karlsruhe, 06.06.2017 - S 5 R 4538/16

    Statusfeststellung - Rentenversicherungspflicht - Wochenend- und Abendkontrolle

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 456/11
  • BSG, 28.01.2016 - B 12 KR 2/15 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2017 - L 2 R 276/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - L 9 KR 34/12

    Beitragsnachforderung - zeitgeringfügige Beschäftigung - Vertrauensschutz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 255/19
  • SG Landshut, 09.03.2023 - 1 BA 3721
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
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