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   BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R   

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BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R (https://dejure.org/2019,13067)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R (https://dejure.org/2019,13067)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - B 11 AL 11/18 R (https://dejure.org/2019,13067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen - Einsatz auf Baustellen im Ausland - Beschränkung auf Inlandsbeschäftigung - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 SGB 3, § 175a Abs 1 SGB 3, § 4 Abs 1 SGB 4, Art 3 EGV 883/2004, Art 4 EGV 883/2004
    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen - Einsatz auf Baustellen im Ausland - Beschränkung auf Inlandsbeschäftigung - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität

  • rewis.io

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen - Einsatz auf Baustellen im Ausland - Beschränkung auf Inlandsbeschäftigung - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld nach dem SGB III

  • datenbank.nwb.de

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen - Einsatz auf Baustellen im Ausland - Beschränkung auf Inlandsbeschäftigung - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    P. GmbH Bauunternehmung ./. Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 876
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - kein Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Für die ergänzenden Leistungen, mit denen das Saison-Kug verzahnt ist, hat der Senat aber bereits entschieden, dass der Gesetzgeber mit der zum 1.4.2006 erfolgten Neuregelung, ebenso wie anlässlich der Übernahme des Rechts der Winterbauförderung in das SGB III, am Ausschluss einer Förderung von Auslandsbaustellen festhalten wollte (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 3/15 R - SozR 4-4300 § 175a Nr. 1 RdNr 19 zum Mehraufwands-Wintergeld) .

    Es besteht nämlich für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer im Ergebnis schon keine Umlagepflicht, weil die für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer entrichtete Umlage auf Antrag zu erstatten ist (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 3/15 R - SozR 4-4300 § 175a Nr. 1 RdNr 22).

    Leistungsansprüche kommen allenfalls in Betracht, wenn das nationale Recht keine Ausnahme vorsieht (vgl Dietrich in Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl 2016, § 4 SGB IV RdNr 48) , was aber vorliegend der Fall ist (vgl dazu BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 3/15 R - SozR 4-4300 § 175a Nr. 1 RdNr 23 für Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistungen nach § 175a SGB III) .

    Einem Anspruch steht auch hier - im Einklang mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht - entgegen, dass die Arbeiten nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) im Ausland ausgeführt wurden (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 3/15 R - SozR 4-4300 § 175a Nr. 1; kritisch hierzu Bieback, jurisPR-SozR 21/2016 Anm 2).

    Für das Mehraufwands-Wintergeld gilt, dass die Anspruchsberechtigten weder arbeitslos noch konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sondern vielmehr ggf Leistungen zur Förderung des Verbleibs in Beschäftigung erhalten (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 3/15 R - SozR 4-4300 § 175a Nr. 1 RdNr 31) .

    § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG findet keine Anwendung (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 11 AL 3/15 R - SozR 4-4300 § 175a Nr. 1 RdNr 35 - 36, mwN) .

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Diese Überlegungen zur Begrenzung des Wintergeldanspruchs auf Inlandstätigkeiten hat das BSG auf das für witterungsbedingte Arbeitsausfälle zu erbringende Schlechtwettergeld nach §§ 83 ff AFG übertragen und zur Begründung auf die Konzeption der Leistungen der Produktiven Winterbauförderung als geschlossenes System von sich ergänzenden Einzelleistungen verwiesen, aus dem folge, dass Leistungsgrundlagen wie der räumliche Anwendungsbereich für alle Leistungen einheitlich beurteilt werden müssten (BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 114/83 - SozR 4100 § 83 Nr. 2) .

    Hinzu kommt, dass auch im Rahmen der Neuregelung an der Konzeption der Regelungen als geschlossenes System von sich ergänzenden Einzelleistungen (vgl dazu bereits BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 114/83 - SozR 4100 § 83 Nr. 2 S 3 = juris RdNr 13) festgehalten wurde.

    Denn in der Arbeitslosenversicherung ist es nicht geboten, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (vgl hierzu bereits BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 114/83 - SozR 4100 § 83 Nr. 2 S 6 = juris RdNr 19; BSG vom 21.7.2009 - B 7 AL 23/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 3 RdNr 29 - 30, mwN).

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 16/77
    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Eine Leistungsgewährung für Sachverhalte im Ausland ist erst nachträglich im Verordnungswege, beschränkt auf das Wintergeld, eröffnet worden, was ebenfalls als Argument dafür angeführt wurde, dass diese Möglichkeit vom Gesetzgeber im Grundsatz nicht vorgesehen war (so BSG vom 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 - juris RdNr 9).

    Soweit die Revision weiter darauf verweist, dass mit der Abschaffung von § 216 SGB III aF ein territorialer Bezug entfallen sei, ist darauf hinzuweisen, dass § 216 SGB III, der auf § 80 Abs. 2 AFG zurückgeht (eingefügt durch das Vierte Gesetz zur Änderung des AFG vom 12.12.1977, BGBl I 2557) , eine Zahlung von Wintergeld in Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches des SGB III ermöglichen sollte, die in der gesetzlichen Grundkonzeption gerade nicht vorgesehen war (vgl dazu BSG vom 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 - juris RdNr 9 mit Verweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drucks 8/857 S 8) .

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Denn jedenfalls hinsichtlich des Leistungsrechts hängt die Bestimmung des Anwendungsbereichs letztlich vom Inhalt der jeweiligen Sachnorm ab (so bereits BSG vom 20.4.1977 - 7 RAr 55/75 - BSGE 43, 255, 258 = SozR 4100 § 80 Nr. 1 S 4 = juris RdNr 33) .

    b) In der Rechtsprechung des BSG wurden die Leistungen der früheren Winterbauförderung indes auf inländische Sachverhalte beschränkt, weil die wirtschaftspolitische Zwecksetzung einer gleichmäßigen jahreszeitlichen Verteilung des Bauvolumens auf das deutsche Inland bezogen sei, die Festlegung der Förderungszeit den deutschen Witterungsverhältnissen entspreche und zudem die umfangreiche Kontroll- sowie Prüftätigkeit der Behörde eine Beschränkung auf das Inland erforderten (BSG vom 20.4.1977 - 7 RAr 55/75 - BSGE 43, 255 = SozR 4100 § 80 Nr. 1) .

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Gegen diese Entscheidung im Leistungsverfahren (vgl zum zweistufig ausgestalteten Verwaltungsverfahren BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 16) wendet sich die Klägerin zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, 4 SGG (vgl BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 4/17 R - juris RdNr 14 mwN) , zulässigerweise gerichtet auf ein Grundurteil (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG) .

    Dabei macht sie Ansprüche der Arbeitnehmer ihres Betriebs auf Saison-Kug und ergänzende Leistungen zu Recht im Wege der Prozessstandschaft geltend (vgl nur BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 10 mwN) .

  • EuGH, 25.10.2001 - C-50/98

    Finalarte - Freier Dienstleistungsverkehr

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt worden sind, unterfallen indes nicht dem Anwendungsbereich von Art. 45 ff AEUV (vgl EuGH vom 25.10.2001 - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98, C-68/98 bis C-71/98 - , Slg 2001, I-7831, 7897 = juris RdNr 22), sondern werden von ihrem Arbeitgeber im Rahmen der diesem eröffneten Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff AEUV) eingesetzt (vgl Müller-Graff in Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl 2018, Art. 56 AEUV RdNr 26; vgl auch EuGH vom 19.6.2014 - C-53/13 und C-80/13 - - juris RdNr 30 mwN).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Denn in der Arbeitslosenversicherung ist es nicht geboten, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (vgl hierzu bereits BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 114/83 - SozR 4100 § 83 Nr. 2 S 6 = juris RdNr 19; BSG vom 21.7.2009 - B 7 AL 23/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 3 RdNr 29 - 30, mwN).
  • EuGH, 27.03.1990 - C-113/89

    Rush Portuguesa / Office national d'immigration

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Doch wird auch die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV), deren Anwendungsbereich im Fall der grenzüberschreitenden Ausführung von Bauarbeiten grundsätzlich für die Klägerin eröffnet ist (vgl EuGH vom 27.3.1990 - C-113/89 - , Slg 1990, I-1417, 1445; EuGH vom 28.3.1996 - C-272/94 - , Slg 1996, I-1905, 1921, 1922), durch die Beschränkung der Gewährung von Saison-Kug auf Inlandsbaustellen nicht verletzt.
  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Einer Vorlage an den EuGH bedarf es mangels ungeklärter Rechtsfragen zum Gewährleistungsgehalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit nicht (vgl zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht eines nationalen letztinstanzlichen Gerichts nur BVerfG vom 29.5.2012 - 1 BvR 3201/11 - juris RdNr 37) .
  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern,

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R
    Unter einer verbotenen Beschränkung sind die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen zu verstehen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (vgl EuGH vom 14.2.2019 - C-630/17 - juris RdNr 57 mwN; der Zugang zum kroatischen Markt für Finanzdienstleistungen von Kreditgebern mit Sitz außerhalb Kroatiens war von der Erteilung einer Zulassung durch die kroatische Nationalbank abhängig).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-272/94

    Strafverfahren gegen Guiot

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

  • EuGH, 19.06.2014 - C-53/13

    Strojírny Prostejov - Freier Dienstleistungsverkehr - Zeitarbeitsunternehmen -

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R

    Kurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    Hierzu weist der Senat darauf hin, dass es nach ständiger Rechtsprechung des BSG in der Arbeitslosenversicherung (grundrechtlich) nicht geboten ist, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen (wozu auch das beitragsfinanzierte Kurzarbeitergeld gehört) eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (vgl. nur beispielhaft BSG vom 25.7.1985 - Az. 7 RAr 114/83 - SozR 4100 § 83 Nr. 2 S. 6; BSG vom 21.7.2009 - Az. B 7 AL 23/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 3; BSG vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R - Az. SozR 4-4300 § 175 Nr. 3).
  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R

    Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von

    Die Revision der Klägerin, die in zulässiger Weise Rechte einer Arbeitnehmerin ihres Betriebs auf Kug im Wege der Prozessstandschaft geltend macht (vgl nur BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 10 mwN; zuletzt BSG vom 7.5.2019 - B 11 AL 11/18 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 3 RdNr 10) hat im Sinne der Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG Erfolg (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2023 - L 9 AL 43/22

    Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld

    Die Förderung durch das Kurzarbeitergeld ist auf das Inland beschränkt (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R; LSG Bayern Urteil vom 09.08.2023 - L 10 AL 167/21; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 97 Rn. 9).

    Aus der zum Saisonkurzarbeitergeld ergangenen Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R) folgt lediglich, dass es sich für einen Anspruch auf Saisonkurzarbeitergeld um eine Beschäftigung im Inland handeln muss und der Arbeitsausfall nicht im Ausland eingetreten sein darf.

    Der sachliche Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 ist für das Kurzarbeitergeld eröffnet, denn bei diesem handelt es sich um eine Leistung bei Arbeitslosigkeit iSd Art. 3 Abs. 1 lit. h VO (EG) 883/2004 (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R; Brall in jurisPK SGB I Art. 3 VO 883/2004 Rn. 56).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

    Dazu gehört nach allgemeiner Auffassung auch das Kurzarbeitergeld (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R, Rn. 23; Brall in: jurisPK-SGB 1, 3. Aufl., Art. 3 VO (EG) 883/2004 (Stand: 15.03.2018), Rn. 56).

    Die VO (EG) 883/2004 enthält in Art. 5 lit. b eine Tatbestandsgleichstellung als Sonderfall des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R, Rn. 25).

  • SG Würzburg, 16.04.2021 - S 7 AL 59/21

    Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung nach Insolvenzantrag

    Dies gilt auch, soweit es in diesem Zusammenhang um die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen geht, die vom Arbeitgeber zu tragen sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.05.2019, Az.: B 11 AL 11/18 R, Rn. 31, wo trotz der Streitgegenständlichkeit auch der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen allein § 193 SGG zur Anwendung kommt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 18 AL 46/22

    Beschränkung der Gewährung von Kurzarbeitergeld auf in einem deutschen

    Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Betrieb im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs (§ 30 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil des SGB - ) befindet (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 11/18 R -, juris Rn. 12 ff.).

    Der Senat nimmt insoweit zur näheren Begründung Bezug auf das Urteil des BSG vom 7. Mai 2019 (- B 11 AL 11/18 R -, juris Rn. 22 ff.), dessen Ausführungen er sich anschließt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2022 - 12 Sa 297/22

    Kurzarbeitergeld - Aufstockungsbetrag - Schadenersatz - Soll-Entgelt -

    Die Arbeitnehmer bleiben materiell berechtigte Anspruchsinhaber, so dass im sozialgerichtlichen Verfahren der Arbeitgeber in Prozessstandschaft fremde Rechte im eigenen Namen geltend macht (Brand/Kühl, 9. Aufl. 2021, SGB III § 95 Rn. 21, vergleiche: BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R, juris Rn 10).
  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Zum einen ist es in der Arbeitslosenversicherung nicht geboten, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 - Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R - Urteil vom 07.09.2019 - B 11 AL 11/18 R - alle zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - S 120 AL 771/20
    Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Betrieb im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs (§ 30 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil des SGB - ) befindet (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 11/18 R -, juris Rn. 12 ff.).

    Der Senat nimmt insoweit zur näheren Begründung Bezug auf das Urteil des BSG vom 7. Mai 2019 (- B 11 AL 11/18 R -, juris Rn. 22 ff.), dessen Ausführungen er sich anschließt.

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Zum einen ist es in der Arbeitslosenversicherung nicht geboten, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 - Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R - Urteil vom 07.09.2019 - B 11 AL 11/18 R - alle zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 56/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

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