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BSG, 07.05.2019 - B 8 SO 40/18 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von staatlichen Fördermaßnahmen; Freibetrag als Kompensation
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 27.05.2015 - S 22 SO 599/13
- LSG Bayern, 12.04.2018 - L 8 SO 227/15
- BSG, 07.05.2019 - B 8 SO 40/18 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08
Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr …
Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 8 SO 40/18 B
Es fehlt insbesondere eine eingehende Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Vorliegen eines verfassungswidrigen (behinderungsbedingten) Ausschlusses von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt in den Fällen, in denen zugleich (wie hier) staatliche Fördermaßnahmen in Bezug auf den Ausgleich dieser Behinderung erfolgen (vgl nur BVerfGE 128, 138, 156 mwN). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 8 SO 40/18 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt ( BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65). - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 8 SO 40/18 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer eine konkrete Frage formulieren, deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit und (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld - …
Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 8 SO 40/18 B
Der Kläger hätte aber darlegen müssen, weshalb die von ihm zitierte Rechtsprechung des BSG , wonach Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII als staatliche Fördermaßnahmen - wie dies in § 19 Abs. 3 SGB XII ausdrücklich normiert ist - im Grundsatz einkommens- und vermögensabhängig zu gewähren sind und der in § 87 Abs. 1 Satz 3 SGB XII vorgesehene Freibetrag mit Rücksicht auf die Schwere der Behinderung eine ausreichende Kompensation darstellt (vgl BSGE 113, 221 = SozR 4-3500 § 87 Nr. 1, RdNr 28), den vom BVerfG aufgestellten Anforderungen an Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nicht genügt.