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   BSG, 07.06.1979 - 12 RK 12/77   

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https://dejure.org/1979,13767
BSG, 07.06.1979 - 12 RK 12/77 (https://dejure.org/1979,13767)
BSG, Entscheidung vom 07.06.1979 - 12 RK 12/77 (https://dejure.org/1979,13767)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 12 RK 12/77 (https://dejure.org/1979,13767)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BSG, 07.06.1979 - 12 RK 12/77
    gleichzeitig feststellt, daß er für mehrere Firmen tätig gewesen ist - von Amts wegen zur Aufhebung und Zurückverweisung (Meyer-Ladewig SGG @ 465 RZ 5; BAG NJW 1967, 2226; BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 60/76 - USK 78435).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 60/76
    Auszug aus BSG, 07.06.1979 - 12 RK 12/77
    gleichzeitig feststellt, daß er für mehrere Firmen tätig gewesen ist - von Amts wegen zur Aufhebung und Zurückverweisung (Meyer-Ladewig SGG @ 465 RZ 5; BAG NJW 1967, 2226; BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 60/76 - USK 78435).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 346/16

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung durch die

    Die anfänglich wohl auf Seiten des Klägers vorhandene (nachfolgend ohnehin nicht realisierte) Erwartung, der Beigeladene möge gegen Vereinbarung lediglich eines Aufwendungserstattungsanspruchs benötigte weitere Arbeitskräfte im eigenen Namen einstellen (und damit auch die aus einer Arbeitgeberstellung herrührenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken seinerseits übernehmen), hätte damit im Ergebnis lediglich die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen wäre, mit zusätzlichen Risiken beinhaltet, womit jedoch keine Selbständigkeit begründet werden kann (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17; vgl. BSG, Urteil vom 07. Juni 1979 - 12 RK 12/77 -, juris).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78

    Versicherungspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung und

    Je geringer das Fixum und je größer das tatsächliche Risiko ist (vgl. zur Bedeutung des tatsächlichen Risikos: Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1979 - 12 RK 12/77 -), desto mehr spricht für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit; umgekehrt spricht mehr für eine abhängige Beschäftigung, je großer das Fixum und je geringer das tatsächliche Risiko von Verdienstschwankungen ist.
  • LSG Berlin, 29.01.2003 - L 9 KR 32/00

    Bescheide, in denen zur Zahlung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und

    Dafür ist weitergehend erforderlich, dass mit der Zuweisung von Risiken größere Freiheiten und Verdienstmöglichkeiten verbunden sind (BSG, Urt. v. 7. Juni 1979 - 12 RK 12/77, USK 79129).
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