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   BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S   

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https://dejure.org/2017,28083
BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S (https://dejure.org/2017,28083)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S (https://dejure.org/2017,28083)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - B 13 SF 9/17 S (https://dejure.org/2017,28083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 5 GVG, § 70 Nr 2 SGG, § 183 S 1 SGG, §§ 183 ff SGG, § 193 SGG
    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren - nichtrechtsfähige Personenvereinigung - "Indigenes Volk G"

  • rewis.io

    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren - nichtrechtsfähige Personenvereinigung - "Indigenes Volk G"

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren - nichtrechtsfähige Personenvereinigung - "Indigenes Volk G"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.02.2017 - B 10 SF 18/16 S
    Auszug aus BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S
    Die Erinnerungen gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in den Schlusskostenrechnungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 24. April 2017 - B 10 SF 18/16 S und B 10 SF 2/17 C - werden zurückgewiesen.

    Der 10. Senat des BSG hat mit Beschluss vom 6.2.2017 (B 10 SF 18/16 S) eine Beschwerde des Antragstellers und Erinnerungsführers gegen den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.9.2016 (L 1 SV 1/16 B ER) als unzulässig verworfen, weil eine Beschwerde zum BSG gegen Entscheidungen des LSG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht statthaft sei.

    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat in zwei Schlusskostenrechnungen vom 24.4.2017 die vom Erinnerungsführer für das Verfahren vor dem BSG zu tragenden Gerichtskosten gemäß Nr. 7504 (B 10 SF 18/16 S) bzw Nr. 7400 (B 10 SF 2/17 C) des Kostenverzeichnisses (KV - Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) auf jeweils 60 Euro festgesetzt.

    a) Rechtsgrundlage der für das Beschwerdeverfahren (B 10 SF 18/16 S) festgesetzten Verfahrensgebühr ist § 197a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 3 Abs. 2 GKG iVm Nr. 7504 KV.

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S
    Der Erinnerungsführer kann, auch wenn er dies pauschal und unter Rückgriff auf für juristische Laien beeindruckend klingende Begriffe wie "ius cogens" oder "erga omnes" behauptet, keine zwingenden und als allgemein verbindlich geltenden Normen des Völkerrechts - insbesondere der universellen Menschenrechte - anführen, die der Kostenerhebung für ein von ihm veranlasstes Gerichtsverfahren entgegenstehen (zum jus cogens gehören etwa das Verbot der Folter oder des Sklavenhandels; s EuG Urteil vom 21.9.2005 - T-315/01 - Juris RdNr 226 ff; Thüringer OLG Beschluss vom 25.1.2007 - Ausl 7/06 - NJW 2007, 1700 RdNr 32; vgl auch Pressemitteilung Nr. 36/2017 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.5.2017 - Juris) .
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S
    Der Erinnerungsführer, Antragsteller und Beschwerdeführer gehört als nichtrechtsfähige Personenvereinigung (vgl § 70 Nr. 2 SGG; zur aktiven Parteifähigkeit eines nicht rechtsfähigen Vereins s auch BGH Urteil vom 2.7.2007 - II ZR 111/05 - NJW 2008, 69 RdNr 54 f) nicht zu den gemäß § 183 S 1 SGG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit von Kosten freigestellten Versicherten, Leistungsempfänger, behinderten Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger.
  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

    Auszug aus BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S
    Der Erinnerungsführer kann, auch wenn er dies pauschal und unter Rückgriff auf für juristische Laien beeindruckend klingende Begriffe wie "ius cogens" oder "erga omnes" behauptet, keine zwingenden und als allgemein verbindlich geltenden Normen des Völkerrechts - insbesondere der universellen Menschenrechte - anführen, die der Kostenerhebung für ein von ihm veranlasstes Gerichtsverfahren entgegenstehen (zum jus cogens gehören etwa das Verbot der Folter oder des Sklavenhandels; s EuG Urteil vom 21.9.2005 - T-315/01 - Juris RdNr 226 ff; Thüringer OLG Beschluss vom 25.1.2007 - Ausl 7/06 - NJW 2007, 1700 RdNr 32; vgl auch Pressemitteilung Nr. 36/2017 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.5.2017 - Juris) .
  • BGH, 07.05.2012 - IX ZB 20/12

    Niederschlagung der Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 GKG

    Auszug aus BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S
    c) Im Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz sind die Kostengrundentscheidungen in den genannten Beschlüssen des 10. Senats, die den Erinnerungsführer auf der Grundlage des § 197a Abs. 1 S 1 SGG zum Kostenschuldner bestimmt haben (§ 29 Nr. 1 GKG) , grundsätzlich verbindlich und nicht nachzuprüfen (vgl BGH Beschluss vom 7.5.2012 - IX ZB 20/12 - Juris RdNr 2 mwN) .
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