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   BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88   

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https://dejure.org/1989,5826
BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88 (https://dejure.org/1989,5826)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1989 - 5 RJ 74/88 (https://dejure.org/1989,5826)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1989 - 5 RJ 74/88 (https://dejure.org/1989,5826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustimmung - Mündlich - Sprungrevision - Witwenrente - Berechnung - Kanada - Sterbevierteljahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schriftlich niedergelegten Zustimmungserklärung i.S. von § 161 Abs. 1 S. 1 SGG , Grundlage für die Berechnung der Witwenrente einer in Kanada lebenden kanadischen Staatsangehörigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 576
  • DÖV 1991, 564
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
    Zwar ist § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), den der Große Senat des BSG noch im Beschluß vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 230, 232) als Ausdruck eines über das bürgerliche Recht hinausgreifenden Rechtsgedankens herangezogen hatte, durch das Beurkundungsgesetz vom 28. August 1969 (BGBl I S 1513) geändert worden und sieht einen Ersatz der Schriftform durch gerichtliche Protokollierung nicht mehr vor.

    War es der Beklagten damit grundsätzlich möglich, anstelle einer vom Kläger schriftlich erteilten Zustimmung das Protokoll der mündlichen Verhandlung, in das die mündlich erklärte Zustimmung des Klägers aufgenommen war, ihrer Revisionsschrift beizufügen, so kann im gegebenen Fall offenbleiben, ob hierfür auch unbeglaubigte Kopien der Sitzungsniederschrift ausreichen (verneinend Großer Senat des BSG Beschluß vom 30. Juni 1960, BSGE 12, 230, 234; bejahend BSG 3. Senat, Urteil vom 3. Februar 1964, SozR Nr. 17 zu § 161 SGG).

  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 101/74

    Rente - Versicherungsdauer - Aufenthaltszeiten in Dänemark

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
    Bei der Leistung für das Sterbevierteljahr handelt es sich nicht um eine Leistung eigener Art, sondern um eine echte Hinterbliebenenrente, deren Höhe lediglich besonders geregelt ist (BSG Urteil vom 26. August 1975, SozR 2200 § 1268 Nr. 5 mwN).

    Dementsprechend hat bereits der 1. Senat des BSG Art. 25 und 26 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Sozialversicherung vom 14. August 1953 (BGBl 1954 II S 754) dahin ausgelegt, daß diese Vorschriften, die - anders als bei der Versichertenrente - bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente keine Berücksichtigung von dänischen Aufenthaltszeiten vorsahen, auch im Sterbevierteljahr anzuwenden waren (Urteil vom 26. August 1975, SozR 2200 § 1268 Nr. 5).

  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 7/83

    Zahlung zweier Renten nebeneinander - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
    Dabei wurde allerdings nicht auf die konkrete Zahlung im Einzelfall, sondern lediglich darauf abgestellt, daß das kanadische System der sozialen Sicherheit eine derartige Leistung vorsieht (BSG Urteil vom 9. Februar 1984, SozR 6580 Art. 5 Nr. 3).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
    Wann der schriftlichen Form im Prozeß genügt ist, bestimmt sich vielmehr danach, welcher Grad von Formenstrenge nach den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sinnvoll zu fordern ist (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- Beschluß vom 19. Februar 1963, BVerfGE 15, 288, 292).
  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 58/85

    Beschäftigung im Deutschen Reich - Deutsches Reichsrecht - Konkurrenzverhältnis -

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
    Der Wortlaut des Art. 5 DKSVA, dem bei der Auslegung zwischenstaatlicher Abkommen im allgemeinen größere Bedeutung zukommt als dem Gesetzeswortlaut bei der Auslegung innerstaatlichen Rechts (s BSG Urteil vom 25. November 1986, BSGE 61, 30, 32 mwN), erfaßt auch die für das Sterbevierteljahr gewährte Rente.
  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64

    Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88
    Diese Leistung diente zunächst zur Sicherung des Lebensunterhalts der Hinterbliebenen (neben dem Sterbegeld wurden keine Leistungen erbracht) und zur Bestreitung der Kosten der Umstellung der Lebensverhältnisse nach dem Tode des Beamten sowie der Krankheits- und Bestattungskosten (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Urteil vom 10. Dezember 1965, BVerwGE 23, 52, 53).
  • BSG, 04.03.1993 - 4 RA 11/92

    Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der

    Dementsprechend habe der 5. Senat des BSG 1989 entschieden (SozR 2200 § 1268 Nr. 33), daß dem gerichtlichen Protokoll ein hoher Beweiswert zukomme, da der Richter mit seiner Unterschrift die Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls übernehme.

    Schließlich weicht der Senat auch nicht vom Urteil des 5. Senats (SozR 2200 § 1268 Nr. 33) ab.

  • BSG, 04.03.1993 - 4 RA 28/92

    Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der

    Dementsprechend habe der 5. Senat des BSG 1989 entschieden (SozR 2200 § 1268 Nr. 33), daß dem gerichtlichen Protokoll ein hoher Beweiswert zukomme, da der Richter mit seiner Unterschrift die Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls übernehme.

    Schließlich weicht der Senat auch nicht vom Urteil des 5. Senats (SozR 2200 § 1268 Nr. 33) ab.

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