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   BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R   

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https://dejure.org/2010,7697
BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R (https://dejure.org/2010,7697)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R (https://dejure.org/2010,7697)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2010 - B 5 RS 14/09 R (https://dejure.org/2010,7697)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Freibeträge der Grundrente im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern beim Dienstbeschädigungsausgleich

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 1 BVG, § 84a S 1 BVG vom 21.07.2004, § 84a S 1 BVG vom 19.06.2006, § 84a S 2 BVG, Anlage I Kap VIII K III Nr 1 Buchst a Abs 1 S 1 EinigVtr
    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Freibeträge der Grundrente im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern beim Dienstbeschädigungsausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 1 BVG, § 84a S 1 BVG vom 21.07.2004, § 84a S 1 BVG vom 19.06.2006, § 84a S 2 BVG, Anlage I Kap VIII K III Nr 1 Buchst a Abs 1 S 1 EinigVtr
    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Freibeträge der Grundrente im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern beim Dienstbeschädigungsausgleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Freibeträge der Grundrente im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern beim Dienstbeschädigungsausgleich

  • ra.de
  • rewis.io

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Freibeträge der Grundrente im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern beim Dienstbeschädigungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (45)

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R
    Der 13. Senat des BSG hält dem in seiner Entscheidung vom 13.11.2008 (B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12) in den RdNrn 91 ff im Wesentlichen Folgendes entgegen:.

    Der 13. Senat des Bundessozialgerichts hat in seinem Urteil vom 13. November 2008 (- B 13 R 129/08 R -, juris) dargelegt, dass er keine Zweifel daran habe, dass die vom 4. Senat in seinen Vorlagebeschlüssen als unbestimmt gerügten Vorschriften den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Normenklarheit und Justiziabilität entsprächen.

    Dieses hatte den Vomhundertsatz zum 1.7.2001 mit 87, 06 vH bekannt gegeben (vgl BAnz 2001, 12042), während sich zum selben Zeitpunkt ein Vomhundertsatz von 87, 15 vH errechnet, wenn man - jeweils in Zähler und Nenner des Bruchs - den zum 1.1.2001 vom BMG bekannt gegebenen, einheitlich für das Bundesgebiet geltenden durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13, 5 vH (vgl BAnz 2001, 3374) zu Grunde legt (so wohl die Annahme des 13. Senats im Urteil vom 13.11.2008, aaO RdNr 94) , wie die folgende Rechnung zeigt:.

    (1) Da der 13. Senat des Bundessozialgerichts im Urteil vom 13.11.2008 (B 13 R 129/08 R, aaO) "etwaige Zweifel" an der Normenklarheit und Justiziabilität der Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchst a EinigVtr in dem von ihm konkret zu entscheidenden Fall nicht für entscheidungserheblich gehalten hat, weil dort aufgrund von Rundungsvorschriften verschiedene Berechnungsvarianten im dort streitgegenständlichen Zeitraum zum selben "Grundrentenbetrag Ost" geführt haben, war aus Sicht des 13. Senats eine detaillierte Auseinandersetzung mit den vom 4. Senat geäußerten Bedenken nicht erforderlich.

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R
    Wenn hierin angeordnet wird, dass die in § 31 Abs. 1 BVG "in der jeweils geltenden Fassung genannten Deutsche Mark-Beträge ... mit dem Vomhundertsatz zu multiplizieren (sind), der sich aus dem jeweiligen Verhältnis der verfügbaren Standardrente (§ 68 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) in dem in Artikel 3 des Vertrags genannten Gebiet zur verfügbaren Standardrente in dem Gebiet, in dem das Bundesversorgungsgesetz schon vor dem Beitritt gegolten hat, ergibt", und ferner, dass der "Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ... den maßgebenden Vomhundertsatz und den Veränderungstermin jeweils im Bundesanzeiger bekannt" gibt, so liegt hierin keine (Verordnungs-) Ermächtigung an den BMAS, einen nicht aus dem SGB VI ersichtlichen Vomhundertsatz oder den Zeitpunkt seiner Wirksamkeit eigenmächtig festzusetzen (vgl jedoch BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 63 ff; ferner die Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 5.6.2007 zum Dienstbeschädigungsausgleich, zB - B 4 RS 1/07 R , dort insbes RdNr 42 ff) .

    97 cc) Weiterhin teilt der Senat nicht die Bedenken des 4. Senats, wonach die Berücksichtigung nur eines Freibetrags Ost bei der Rentenberechnung des Klägers wegen der Bevorzugung anderer Vergleichsgruppen verfassungswidrig sei (hierzu BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7 RdNr 74 f) .

    Dies gilt sowohl für den Vergleich der hier betroffenen "Ost-Doppelrentner" mit Ausländern, denen eine "Doppelrente" in das Ausland geleistet wird (hierzu BSG 13. Senat vom 20.11.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 19) , als auch für den Vergleich mit "Zuzüglern" aus dem ehemaligen Ostblock in die alten Bundesländer (die anders als Zuzügler in das in Art. 3 des EinigVtr genannte Gebiet keine Kürzung nach § 84a Satz 2 BVG hinnehmen müssen; hierzu BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 74) .".

    Er hat vielmehr im Urteil vom 20.10.2005 (BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7 RdNrn 63 ff) im Rahmen einer damals ausdrücklich als "obiter dictum" bezeichneten Passage ausgeführt:.

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R
    Dieser Beschluss des Senats betraf den Streit um das richtige Verständnis dieser Norm in der bereits seit 1992 geltenden Fassung bzw die Frage der Anwendung der Entscheidung des BVerfG vom 14.3.2000 (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) hierauf und eröffnete damit den Weg zum vorstehend genannten Urteil des 13. Senats.

    Einer derartigen Annahme steht neben der Unbestimmtheit dieser Regelung (vorstehend b) bereits entgegen, dass auch die von § 2 Abs. 1 DbAG ausgehende Verweisungskette auf eine dynamische Anpassung der Leistungshöhe und eine entsprechende Anpassung des Leistungsniveaus im Beitrittsgebiet an dasjenige der alten Bundesländer angelegt ist (vgl zur kontinuierlichen Heranführung der Versorgungsrenten in den neuen Ländern an das Niveau der Versorgung in den alten bereits BVerfG vom 14.3.2000, 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96, juris RdNr 49) .

    Entsprechend der für Bezugszeiten bis 31.12.1999 auch für die Grundrente nach dem BVG einschlägigen Zielsetzung soll hierin mittelbar die Unterschiedlichkeit der Arbeitsentgelte zum Ausdruck kommen; gleichzeitig soll dieses Vorgehen seiner ursprünglichen Intention zufolge eine zügige Anpassung gewährleisten (vgl BVerfG vom 14.3.2000, 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96, juris RdNr 44 f) .

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