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   BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 93/86   

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https://dejure.org/1987,20983
BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 93/86 (https://dejure.org/1987,20983)
BSG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 4a RJ 93/86 (https://dejure.org/1987,20983)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 4a RJ 93/86 (https://dejure.org/1987,20983)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 142/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - keine Erstattung der notwendigen

    Solange ein Verwaltungsakt Gegenstand eines Vorverfahrens ist, kann er nicht zugleich auch beim SG angefochten werden (BSG Urteil vom 7.10.1987 - 4a RJ 93/86) .
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 4781/09

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - hauptberuflich selbstständig Tätiger

    Auf das Urteil des BSG vom 07. Oktober 1987 (4a RJ 93/86, juris) könne sich die Beklagte zu 1) insoweit nicht berufen.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 10 R 3653/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Gegenstand des Widerspruchsverfahrens -

    Solange aber ein Verwaltungsakt Gegenstand eines Vorverfahrens ist, kann er nicht zugleich anderweitig angefochten werden (BSG, Urteil vom 07.10.1987, 4a RJ 93/86, in juris, Rdnr. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - L 20 AS 1861/18

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II

    Ein Verwaltungsakt kann nicht zulässig Gegenstand eines Klageverfahrens werden, solange er (noch) Gegenstand eines anhängigen Vorverfahrens ist (BSG v. 07.10.1987 - 4a RJ 93/86 - juris; Lowe in Hintz/Lowe, SGG, § 86, Rn. 4; Hintz in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Sozialrecht, SGG, § 86, Rn. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2019 - L 20 AS 1861/18

    Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtssache zur Bewilligung

    Ein Verwaltungsakt kann nicht zulässig Gegenstand eines Klageverfahrens werden, solange er (noch) Gegenstand eines anhängigen Vorverfahrens ist (BSG v. 07.10.1987 - 4a RJ 93/86 - juris; Lowe in Hintz/Lowe, SGG, § 86, Rn. 4; Hintz in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Sozialrecht, SGG, § 86, Rn. 4).
  • SG Neuruppin, 18.08.2020 - S 26 AS 1264/19
    bbb) Ausgehend von diesen Maßstäben fehlt es den Klägerinnen für ihr Begehren am Rechtsschutzbedürfnis, weil einer Entscheidung des Gerichts in der Sache der Umstand entgegen steht, dass die hier angegriffenen Aufhebungsentscheidungen aufgrund der Regelung des § 86 SGG wegen der Widersprüche der Klägerinnen vom 13. Juni 2019 gegen die ursprünglichen bewilligenden Verfügungen des Beklagten vom 14. Mai 2019 bereits Gegenstand dieses Widerspruchsverfahrens geworden sind, deshalb der Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle dieses Widerspruchsverfahrens unterworfen und von daher einer isolierten gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle entzogen sind (vgl hierzu auch Bundessozialgericht, Urteil vom 27. November 1980 - 5 RJ 70/80, RdNr 16ff sowie Bundessozialgericht, Urteil vom 07. Oktober 1987 - 4a RJ 93/86, RdNr 15).
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