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   BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R   

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https://dejure.org/2009,6557
BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R (https://dejure.org/2009,6557)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R (https://dejure.org/2009,6557)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - B 11 AL 34/08 R (https://dejure.org/2009,6557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Beschäftigungsdauer von weniger als 10 Jahren - Ermittlung der Beschäftigungsdauer in Konzernunternehmen

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Erstattungspflicht des Arbeitgebers; Befreiungstatbestand; Beschäftigungsdauer von weniger als 10 Jahren; Ermittlung der Beschäftigungsdauer in Konzernunternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Befreiung des Arbeitgebers von der Erstattungspflicht; Zurechnung früherer Beschäftigungszeiten im Konzernunternehmen in den Zehnjahreszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Befreiung des Arbeitgebers von der Erstattungspflicht; Zurechnung früherer Beschäftigungszeiten im Konzernunternehmen in den Zehnjahreszeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    b) Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage bestehen nicht etwa deshalb, weil mehrere Bescheide an die r-KG auch dann noch adressiert waren, als diese bereits nicht mehr bestand; denn die Klägerin hat als Rechtsnachfolgerin der r-KG die Bescheide jeweils entgegengenommen und sie in ihr Anfechtungsbegehren einbezogen (vgl BSGE 93, 159, 160 = SozR 4-4100 § 128 Nr. 3).

    Dies kann nach den bislang getroffenen Feststellungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl BSGE 93, 159, 161 ff = SozR 4-4100 § 128 Nr. 3 S 5 f; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 2004, § 147a RdNr 147).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    Mit der Anordnung der Erstattungspflicht gemäß § 147a SGB III bezweckt der Gesetzgeber vor allem, den Arbeitgeber zu veranlassen, ältere und langjährig beschäftigte Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen und nicht in die Arbeitslosigkeit mit anschließender Frühverrentung zu entlassen (vgl zur verhaltenssteuernden Funktion BVerfGE 81, 156 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 6 ff).

    Gerade im Hinblick auf diese Verantwortung des Konzerns ist entgegen der Auffassung des LSG nicht zu erkennen, inwiefern eine Einbeziehung aller zurückgelegten Beschäftigungszeiten einen Verstoß gegen das Übermaßverbot iS der Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 81, 156 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 12 ff) darstellen sollte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 17/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147a

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass allein aus der im Anstellungsvertrag mit D vereinbarten Anrechnung der Betriebszugehörigkeit seit dem 1. November 1987 noch keine Übernahme der entsprechenden Verpflichtung gegenüber der BA folgt (vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2008, L 1 AL 17/07, bei juris RdNr 29 ff).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 4/07 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    Das LSG hat seiner Entscheidung zutreffend die Vorschrift des § 147a SGB III in der Fassung des Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetzes (EEÄndG) vom 24. März 1999 (BGBl I 396) zu Grunde gelegt, die in den als einschlägig in Betracht kommenden Abschnitten mit der Fassung des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl I 3443) übereinstimmt (vgl §§ 431 Abs. 2, 434l Abs. 3 und 4 SGB III; zur Nichtanwendbarkeit einer späteren Fassung des im vorliegenden Fall nicht einschlägigen § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III vgl Urteil des Senats vom 6. Mai 2009, B 11 AL 4/07 R - SozR 4-4300 § 147a Nr. 9).
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 85/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit -

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    Insoweit korrespondiert das besondere Schutzbedürfnis älterer und betriebstreuer Arbeitnehmer mit einer erhöhten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (vgl auch Urteil des Senats vom 3. Mai 2001, B 11 AL 85/00 R, juris RdNr 19; BSG SozR 4-4100 § 128 Nr. 5 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 32/05 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit -

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    Insoweit korrespondiert das besondere Schutzbedürfnis älterer und betriebstreuer Arbeitnehmer mit einer erhöhten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (vgl auch Urteil des Senats vom 3. Mai 2001, B 11 AL 85/00 R, juris RdNr 19; BSG SozR 4-4100 § 128 Nr. 5 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
    a) Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die nach Klageerhebung ergangenen Bescheide vom 27. April 2004 und vom 18. Mai 2005 entsprechend § 96 SGG in der vor dem 1. April 2008 geltenden Fassung Gegenstand des Verfahrens geworden sind (vgl zur aus Gründen der Prozessökonomie gebotenen Einbeziehung von Bescheiden, die verschiedene Zeiträume betreffen, BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 17 f).
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Als Konzernunternehmen sind danach unabhängig von der Rechtsform alle Unternehmen anzusehen, die nach näherer Maßgabe des § 18 AktG unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind (vgl Senatsurteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 34/08 R - SozR 4-4300 § 147a Nr. 10 RdNr 21) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG ist ein Konzern (sog. Unterordnungskonzern; hierzu auch BSG, Urteil v. 7.10.2009, B 11 AL 34/08 R, Rdnr. 21 m.w.N.) anzunehmen, wenn ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2010 - L 30 AL 89/07

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III, Ermittlung der

    Im Übrigen dürfte aus der vereinbarten Anrechnung der Betriebszugehörigkeit ohnehin allenfalls eine Übernahme der Erstattungsverpflichtung im Innenverhältnis, nicht aber im Außenverhältnis gegenüber der Beklagten folgen (so Urteil des BSG vom 7. Oktober 2009, -B 11 AL 34/08 R- und Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 2. September 2008, -L 1 AL 17/07-, zitiert bei juris).
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