Rechtsprechung
   BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27628
BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R (https://dejure.org/2015,27628)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R (https://dejure.org/2015,27628)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R (https://dejure.org/2015,27628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 75 Abs 5 S 1 SGB 12, § 75 Abs 5 S 3 SGB 12, § 76 Abs 2 S 1 SGB 12, § 76 Abs 2 S 4 SGB 12
    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - örtliche Zuständigkeit für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung - ordnungsgemäße Besetzung der Schiedsstelle - Anrufung der Schiedsstelle während des laufenden Vereinbarungszeitraums ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten für ein Pflegeheim durch den Träger der Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs der Schiedsstelle Baden-Württemberg

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - örtliche Zuständigkeit für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung - ordnungsgemäße Besetzung der Schiedsstelle - Anrufung der Schiedsstelle während des laufenden Vereinbarungszeitraums ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten für ein Pflegeheim durch den Träger der Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs der Schiedsstelle Baden-Württemberg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist - neben der Aufhebung des LSG-Urteils - nur noch die Aufhebung des Schiedsspruchs, gegen den sich die Klägerin zulässigerweise mit einer Anfechtungsklage gegen den Beklagten - den Vertragspartner (§ 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII, in der Normfassung des Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670) - wehrt (vgl hierzu nur BSGE 116, 227 ff RdNr 11 mwN = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1) .

    Den Antrag auf Zurückverweisung des Verfahrens an die Schiedsstelle (zur Unzulässigkeit einer derartigen Verurteilung vgl nur: BSGE 116, 233 ff RdNr 25 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1; BSGE 116, 227 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1) hat die Klägerin vor dem Bundessozialgericht (BSG) nicht mehr aufrechterhalten.

    Es bedurfte auch keiner Beiladung der Schiedsstelle (BSGE 116, 227 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1) .

    Die Entscheidung der Schiedsstelle, die eine Schlichtungsmaßnahme eines sachnahen, weisungsfreien, mit Vertretern der Interessen der betroffenen Gruppen paritätisch zusammengesetzten Gremiums darstellt (BSGE 116, 227 ff RdNr 9 mwN = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1) und deren Entscheidungsspielraum sich am Vereinbarungsspielraum der Vertragsparteien messen muss, ist gerichtlich im Rahmen der normativen Vorgaben der §§ 75 ff SGB XII zwar regelmäßig nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob der Sachverhalt ermittelt ist, die verfahrensrechtlichen Regelungen eingehalten sind und die Schiedsstelle bei der Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ihren Gestaltungsspielraum nicht verkannt hat (vgl dazu: BSGE 116, 233 ff RdNr 14 mwN = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1; Jaritz/Eicher in juris PraxisKommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 92 mit umfassenden weiteren Nachweisen; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 77 RdNr 38 ff, Stand März 2012; Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl 2015, § 80 SGB XII RdNr 5 ff; Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 80 SGB XII RdNr 31) .

    Die Regelungen zur Zusammensetzung der Schiedsstelle in § 80 Abs. 2 Satz 1 SGB XII (in der Normfassung des Gesetzes vom 2.12.2006, aaO) , wonach die Schiedsstelle neben Vertretern der Einrichtungen aus Vertretern der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe besteht, knüpft an ein derartiges Normverständnis an.

    Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist, im Gegensatz zur Auffassung des LSG, auch bei fortdauernder Wirksamkeit des Vertrags vom 30.3.2004 nicht ausschließlich an § 77 Abs. 3 SGB XII (in der Normfassung des Gesetzes vom 2.12.2006, aaO) zu messen (dazu später) ; dabei war das LSG, anders als die Klägerin meint, zur Prüfung und Auslegung des § 77 Abs. 3 SGB XII berechtigt, auch wenn die Schiedsstelle von einem anderen normativen Maßstab für ihre Entscheidung ausgegangen ist; denn die Frage des von der Schiedsstelle anzulegenden rechtlichen Maßstabs unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung.

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Den Antrag auf Zurückverweisung des Verfahrens an die Schiedsstelle (zur Unzulässigkeit einer derartigen Verurteilung vgl nur: BSGE 116, 233 ff RdNr 25 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1; BSGE 116, 227 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1) hat die Klägerin vor dem Bundessozialgericht (BSG) nicht mehr aufrechterhalten.

    Die Entscheidung der Schiedsstelle, die eine Schlichtungsmaßnahme eines sachnahen, weisungsfreien, mit Vertretern der Interessen der betroffenen Gruppen paritätisch zusammengesetzten Gremiums darstellt (BSGE 116, 227 ff RdNr 9 mwN = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1) und deren Entscheidungsspielraum sich am Vereinbarungsspielraum der Vertragsparteien messen muss, ist gerichtlich im Rahmen der normativen Vorgaben der §§ 75 ff SGB XII zwar regelmäßig nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob der Sachverhalt ermittelt ist, die verfahrensrechtlichen Regelungen eingehalten sind und die Schiedsstelle bei der Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ihren Gestaltungsspielraum nicht verkannt hat (vgl dazu: BSGE 116, 233 ff RdNr 14 mwN = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1; Jaritz/Eicher in juris PraxisKommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 92 mit umfassenden weiteren Nachweisen; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 77 RdNr 38 ff, Stand März 2012; Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl 2015, § 80 SGB XII RdNr 5 ff; Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 80 SGB XII RdNr 31) .

    Hierzu stellt § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII für die örtliche Zuständigkeit auf den Sitz des für die Einrichtung (Pflegeheim) zuständigen Trägers der Sozialhilfe ab (BSGE 116, 233 ff RdNr 14 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1) , also darauf, wo die Einrichtung selbst gelegen ist.

    Nach § 76 Abs. 2 Satz 4 SGB XII (in der Normfassung des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform vom 29.7.2009 - BGBl I 2319) , der in Fällen des § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII bei der Vergütung von zugelassenen landesrechtlich nicht geförderten Pflegeeinrichtungen iS des § 72 SGB XI entsprechend gilt (vgl BSGE 116, 233 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1) , braucht der Sozialhilfeträger einer verlangten Erhöhung der Vergütung aufgrund von Investitionsmaßnahmen nur zuzustimmen, wenn er der Maßnahme zuvor zugestimmt hat.

    Denn der Sozialhilfeträger kann bei Neuverhandlungen auf Grundlage des § 77 Abs. 3 SGB XII nicht anders gestellt werden als im Rahmen jeder anderen Vergütungsverhandlung: er muss - ggf im Rahmen der Neuverhandlungen - beabsichtigten Investitionen zustimmen oder bereits getätigte genehmigen, um nicht, auch für weitere Zeiträume, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden (vgl zu diesem Gesichtspunkt allgemein BSGE 116, 233 ff = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1) .

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/87

    Entschädigung zur Abfindung einer unverfallbaren betrieblichen

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BFH, 22.08.1990 - I R 119/86

    Zur Einbeziehung von Gesellschafterdarlehen in die Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BFH, 05.12.1990 - I R 5/88

    Aushilfslöhne an Vereinsmitglieder keine Betriebsausgaben bei bedingungslosem

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Nur die Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an den Sitz des Pflegeheims selbst stellt sicher, dass auf Seiten des Sozialhilfeträgers derjenige verhandelt, der mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Angemessenheit der geforderten Vergütungen am ehesten besitzt (vgl BVerwGE 126, 295 ff) .
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Konsequenz des Prinzips der prospektiven Verhandlung von Vergütungen ist es zwar nicht, dass Einrichtungen auf Dauer ihre Leistungen ggf unterhalb ihrer Gestehungskosten erbringen müssen, wenn die Selbstkosten in der Vergangenheit tatsächlich höher lagen als ihrer Kalkulation zugrunde gelegt wurde (BVerwGE 108, 47, 53 f) .
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R
    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

  • BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 171.99
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 15 SO 26/16

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Sie hat im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 7. Oktober 2015 (Az. B 8 SO 1/14 R) vorgetragen, dass die beiden Verfahren nicht vergleichbar seien.

    Anders als im Verfahren B 8 SO 1/14 R mache sie im vorliegenden Verfahren eine unvorhergesehene Pachterhöhung geltend, die sich auch maßgeblich auf die für die Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionskosten maßgeblichen Gestehungskosten auswirke.

    Er hat vorgetragen, dass eine Fortführung des Verfahrens im Hinblick auf die fehlende Kündigung der Investitionskostenvereinbarung und dem rechtskräftigen Abschluss im vergleichbaren Verfahren durch Urteil des BSG (Az. B 8 SO 1/14 R) nicht erfolgversprechend sei.

    Rein hilfsweise hat der Beklagte auf die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des LSG Berlin-Brandenburg (Az.: L 23 SO 38/10 KL) und im Urteil des BSG (Az.: B 8 SO 1/14 R) verwiesen.

    Es wird also darauf abgestellt, wo die Einrichtung selbst gelegen ist, nicht auf den Sitz des Trägers der Einrichtung (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 13 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2).

    Das BSG hat eine Leistungs- und eine Prüfungsvereinbarung dann für entbehrlich gehalten, wenn die Beteiligten übereinstimmend der Ansicht sind, dass es derartiger Vereinbarungen nicht mehr bedarf und der Abschluss deshalb von keiner Seite gefordert wird (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, aaO., juris Rn. 16).

    Unvorhersehbar ist eine Änderung, wenn sie bei Abschluss der Vereinbarung für die Vertragsparteien nicht erkennbar war und bei sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung auch nicht hätte erkannt werden können, sich also letztlich in der Änderung ein Risiko verwirklicht hat, das die jeweilige Vertragspartei nach der Risikoverteilung des § 77 SGB XII nicht zu tragen hat (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, aaO., juris Rn. 20).

    Dies ergibt sich für den Senat aus den Ausführungen des BSG in dem Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, aaO., Rn. 21, in dem das BSG ausgeführt hat, dass die Schiedsstelle im Rahmen des ihr zustehenden Entscheidungsfreiraums berechtigt war, an dem ursprünglich vereinbarten Betrag festzuhalten, die Unterdeckung also nicht - trotz neuer Vertragsverhandlungen - zum Anlass genommen hat, die Vergütung neu festzusetzen.

    Noch deutlicher wird das BSG in dem Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, aaO., juris Rn. 22: "Konsequenz des Prinzips der prospektiven Verhandlung von Vergütungen ist es zwar nicht, dass Einrichtungen auf Dauer ihre Leistungen ggf. unterhalb ihrer Gestehungskosten erbringen müssen, wenn die Selbstkosten in der Vergangenheit tatsächlich höher lagen als ihrer Kalkulation zugrunde gelegt wurde (BVerwGE 108, 47, 53 f).

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 19/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Ein Vertragsschluss vorab wegen dieser Punkte als Verfahrenserfordernis für die Anrufung der Schiedsstelle wäre allenfalls geboten, wenn deren Abschluss zwischen den Vertragsparteien (auch) im Streit ist (vgl auch BSG, Urteil vom 7.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - RdNr 16) .
  • LSG Sachsen, 28.03.2018 - L 8 SO 31/14

    Schiedsspruch über die Höhe eines Entgelts für gesondert berechenbare

    Bei dem Spruch der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII handelt es sich um einen vertragsge-staltenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R - juris RdNr. 11; Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - juris RdNr. 10; Urteil vom 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R - juris RdNr. 10; Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 77 RdNr. 71 ff.; Neumann in: Hauck/Noftz, § 77 SGB XII RdNr. 17; Flint in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 80 RdNr. 10; Schellhorn in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl., § 80 RdNr. 7; ebenso zum Bundessozialhilfegesetz [BSHG]: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 28.02.2002 - 5 C 25/01 - juris RdNr. 10 sowie Urteil vom 01.12.1998 - 5 C 17/97 - juris RdNr. 16 und zum Pflegeversicherungsrecht: BSG, Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R - juris RdNr. 18).

    Zu diesen Vergütungsvereinbarungen zählen auch die Investitionskostenvereinbarungen nach § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 13.07.2017 - B 8 SO 11/15 R - juris; Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - juris; Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R - juris).

    Das BSG hält Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen im Rahmen des § 75 Abs. 5 SGB XII für verzichtbar, wenn die Beteiligten übereinstimmend der Ansicht sind, dass es derartiger Vereinbarungen nicht bedarf und der Abschluss deshalb von keiner Seite gefordert wird (Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - juris RdNr. 16).

    Vielmehr geht den allgemeinen Regelungen in §§ 16, 17 SGB X gemäß § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch die besondere Vorschrift des § 11 SchiedVergSozVO vor (anders BSG, Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - juris RdNr. 14 zu einem Schiedsverfahren in Baden-Württemberg, dessen Schiedsstellenverordnung vom 30.05.1994, GBl. S. 297, in der Fassung vom 28.02.2011, GBl. S. 106, keine Regelungen zu Ausschluss und Befangenheit enthält).

    Die durch die Mitwirkung einer befangenen Person begründete Fehlerhaftigkeit einer Verwaltungsentscheidung muss in einem solchen Fall von einem Beteiligten, der von dem Ablehnungsgrund erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens Kenntnis erlangt hat, in einem gerichtlichen Verfahren gegen diese Entscheidung noch geltend gemacht werden können (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 21 RdNr. 26 ff.; dahingehend wohl auch BSG, Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - juris RdNr. 14; anders dagegen BSG, Urteil vom 26.10.1989 - 6 RKa 25/88 - juris RdNr. 17).

  • LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 8 SO 12/23
    Der Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen soll gefördert werden (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 26/15 R - juris Rn. 56; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - juris Rn. 46; ebenso BSG, Urteil vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R - juris Rn. 22).

    Die Vorgabe der leistungsgerechten Vergütung bedeute eine klare Absage an jegliche Form der Kostenerstattung (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - juris Rn. 47; Urteil vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R - juris Rn. 22).

  • LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 69/21
    7. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R - juris Rn. 14).

    Der Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen soll gefördert werden (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 26/15 R - juris Rn. 56; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - juris Rn. 46; ebenso BSG, Urteil vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R - juris Rn. 22).

    Die Vorgabe der leistungsgerechten Vergütung bedeute eine klare Absage an jegliche Form der Kostenerstattung (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - juris Rn. 47; Urteil vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R - juris Rn. 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17

    Vergütungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftform -

    Es wird also darauf abgestellt, wo die Einrichtung selbst gelegen ist (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 13 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 16 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2, ausgeführt, dass die Formulierung in § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII a.F. - "entsprechende Vereinbarungen nach dem Zehnten Kapitel" - nicht eindeutig erkennen lasse, welche der möglichen Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII überhaupt in Bezug genommen werden sollen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 15 SO 91/16

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Es wird also darauf abgestellt, wo die Einrichtung selbst gelegen ist (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 13 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 15 SO 243/14

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R und B 8 SO 19/14 R, klargestellt, dass das Bestehen einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für die Zulässigkeit des Schiedsstellenantrags keine Voraussetzung sei.

    Es wird also bzgl. des Vertragspartners des Trägers der Einrichtung darauf abgestellt, wo die Einrichtung selbst gelegen ist, nicht auf den Sitz des Trägers der Einrichtung (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2015, Az. B 8 SO 1/14 R, juris Rn. 13 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 2).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2016 - L 23 SO 187/14

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Die Frage des von der Schiedsstelle anzulegenden rechtlichen Maßstabs unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. BSG, Urteil vom 07. Oktober 2015 - B 8 SO 1/14 R -, juris), [Hierzu unter II.2.a.].
  • BSG, 13.07.2023 - B 8 SO 15/22 R

    Kann sich eine Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) auf sonstige Weise (§ 39 Absatz

    Dabei hat es von durch die Tatsacheninstanz getroffenen tatsächlichen Feststellungen auszugehen, weil es ausschließlich dieser obliegt, den Wortlaut der Erklärung sowie den zugrundeliegenden Erklärungswillen der Vertragsparteien festzustellen (BSG vom 7.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - SozR 4-3500 § 77 Nr. 2 RdNr 18; BSG vom 27.9.1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47 mwN; BGH vom 13.12.1990 - IX ZR 33/90 - juris RdNr 12 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 38/15
  • SG Berlin, 22.02.2016 - S 211 KR 4186/15

    Krankenversicherung - Hebamme - Modell - eigenständiger Ausgleichsmechanismus für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 196/12
  • LSG Hamburg, 20.10.2016 - L 4 SO 54/14
  • BSG, 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B

    Höhe der Vergütung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 22/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 8 SO 193/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 8 SO 11/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht