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   BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R   

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BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R (https://dejure.org/2000,2030)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R (https://dejure.org/2000,2030)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2000 - B 1 KR 15/99 R (https://dejure.org/2000,2030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Haushaltshilfe - Krankenhausaufenthalt - Haushaltsführung - Gesetzliche Krankenversicherung - Erwerbstätigkeit - Unbezahlter Urlaub - Verdienstausfall

  • Judicialis

    SGB V § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Begrenzung der Haushaltshilfe in der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 149
  • NZS 2001, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 34/96

    Anspruch des Unfallverletzten auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Wie dies im einzelnen abzugrenzen ist und ob der Senat mit dieser Auffassung möglicherweise von der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zur Parallelvorschrift in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSGE 51, 78, 80 = SozR 2200 § 569a Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1 S 3 f) abweicht, braucht nicht entschieden zu werden, weil das Klagebegehren im vorliegenden Fall aus anderen Gründen scheitert.

    Die Fallgestaltung, daß der im selben Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner wegen der Krankenhausbehandlung des Versicherten unbezahlten Urlaub genommen hatte, hat es in späteren Entscheidungen wieder anders beurteilt (BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1; BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1).

    Bei den bisher von der Rechtsprechung zu beurteilenden Zeiträumen von acht Tagen bzw von vier Wochen (BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1; BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1) bedeutet ein Erstattungsanspruch für den Einsatz eines Hausgenossen keinen unerträglichen Widerspruch zum Grundgedanken des § 38 SGB V. In Anbetracht der vom Gesetz geforderten Gesamtabwägung dürfen dabei die Umstellungsschwierigkeiten berücksichtigt werden, die eine fremde Ersatzkraft für den Gesamthaushalt mit sich bringt, insbesondere wenn kleine Kinder zu betreuen sind.

    Insofern ist bezeichnend, daß im Urteil des 2. Senats des BSG vom 1. Juli 1997, das die Haushaltsführung durch die Lebensgefährtin des Unfallverletzten betrifft, die "Rollenverteilung" innerhalb der Lebensgemeinschaft für die Zeit vor der Behandlung nicht unter rechtlichen, sondern unter rein faktischen Gesichtspunkten abgehandelt wird (BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1 S 4).

  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Bei der Verabschiedung des früheren § 185b Reichsversicherungsordnung (RVO) wurde als wesentlicher Nutzen hervorgehoben, daß der Versicherte und sein Ehegatte durch die Sorge um die Weiterführung des Haushalts nicht mehr gehindert seien, Kur- oder Krankenhausbehandlungen anzutreten (Abgeordnete Schlei am 5. Oktober 1973 - BT Stenographische Berichte 7/3169; im entsprechenden Sinne auch Senatsurteil vom 23. November 1995 - BSGE 77, 102, 105 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 4).

    Die Fallgestaltung, daß der im selben Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner wegen der Krankenhausbehandlung des Versicherten unbezahlten Urlaub genommen hatte, hat es in späteren Entscheidungen wieder anders beurteilt (BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1; BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1).

    Bei den bisher von der Rechtsprechung zu beurteilenden Zeiträumen von acht Tagen bzw von vier Wochen (BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1; BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1) bedeutet ein Erstattungsanspruch für den Einsatz eines Hausgenossen keinen unerträglichen Widerspruch zum Grundgedanken des § 38 SGB V. In Anbetracht der vom Gesetz geforderten Gesamtabwägung dürfen dabei die Umstellungsschwierigkeiten berücksichtigt werden, die eine fremde Ersatzkraft für den Gesamthaushalt mit sich bringt, insbesondere wenn kleine Kinder zu betreuen sind.

  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 37/79

    Gewährung von Haushaltshilfe - Führung des Haushalts

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Wie dies im einzelnen abzugrenzen ist und ob der Senat mit dieser Auffassung möglicherweise von der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zur Parallelvorschrift in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSGE 51, 78, 80 = SozR 2200 § 569a Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1 S 3 f) abweicht, braucht nicht entschieden zu werden, weil das Klagebegehren im vorliegenden Fall aus anderen Gründen scheitert.

    Die Fallgestaltung, daß der im selben Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner wegen der Krankenhausbehandlung des Versicherten unbezahlten Urlaub genommen hatte, hat es in späteren Entscheidungen wieder anders beurteilt (BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1; BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1).

    Bei den bisher von der Rechtsprechung zu beurteilenden Zeiträumen von acht Tagen bzw von vier Wochen (BSG SozR 3-2200 § 569a Nr. 1; BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1) bedeutet ein Erstattungsanspruch für den Einsatz eines Hausgenossen keinen unerträglichen Widerspruch zum Grundgedanken des § 38 SGB V. In Anbetracht der vom Gesetz geforderten Gesamtabwägung dürfen dabei die Umstellungsschwierigkeiten berücksichtigt werden, die eine fremde Ersatzkraft für den Gesamthaushalt mit sich bringt, insbesondere wenn kleine Kinder zu betreuen sind.

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 20/76

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für die Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Es liegt indessen auf der Hand, daß dies die Funktion der Haushaltshilfe nicht abschließend beschreibt und daß unaufschiebbare Krankenhausbehandlungen oder Zeiten der häuslichen Krankenpflege, bei denen der Gesichtspunkt der Förderung der Therapiebereitschaft keine Rolle spielt, von der Regelung ebenfalls erfaßt werden (vgl etwa BSGE 43, 236 = SozR 2200 § 185b Nr. 2; BSG USK 7770, wo dies als selbstverständlich vorausgesetzt wird).

    Umgekehrt hat das BSG aber die Übernahme der Haushaltsführung während der ohnehin arbeitsfreien Zeit oder während eines regulären Tarifurlaubs als zumutbar angesehen (BSGE 43, 236, 237 = SozR 2200 § 185b Nr. 2 S 6; BSG USK 7770).

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 16/98 R

    Begrenzung des Kostenerstattungsanspruches nach § 38 Abs. 4 S. 2 SGB V auch für

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Wird die Haushaltshilfe durch einen Verwandten oder, wie im Fall der Klägerin, durch den Ehegatten (dazu: Senatsurteil vom 16. November 1999 - SozR 3-2500 § 38 Nr. 2) geleistet, können dem Versicherten dessen Verdienstausfall und Fahrkosten erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht (§ 38 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V).
  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 82/77

    Zum Anspruch auf Haushaltsbeihilfe

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Da die Haushaltshilfe eine zweckgerichtete Leistung ist, die den Versicherten in einer spezifischen Bedarfssituation entlasten soll (so BSGE 47, 88, 91 = SozR 2200 § 185b Nr. 5 S 17 f), muß darauf abgestellt werden, ob durch die Inanspruchnahme der Hauptleistung eine solche Bedarfssituation entstanden ist.
  • BSG, 28.01.1977 - 5 RKn 32/76

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe durch die

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
    Eine Verpflichtung des Hausgenossen, sich zu diesem Zweck beurlauben zu lassen, besteht nicht (grundlegend: BSGE 43, 170 = SozR 2200 § 185b Nr. 1).
  • BFH, 17.06.2005 - VI R 109/00

    Kein Progressionsvorbehalt bei Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen

    Auch die Erstattung des Verdienstausfalls hilfeleistender naher Angehöriger erfolgt daher sozialversicherungsrechtlich ausschließlich gegenüber dem Versicherten, an den die Hilfeleistung erbracht worden ist (vgl. BSG-Urteile vom 23. November 1995 1 RK 11/95, BSGE 77, 102; vom 7. November 2000 B 1 KR 15/99 R, BSGE 87, 149; und in ">38%20SGB%20V%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 38 SGB V Nr. 2).
  • LSG Hessen, 22.06.2021 - L 2 R 360/18

    Rentenversicherung

    Neben der Qualität und dem Umfang der rechtlichen Bindungen - namentlich beruflicher Verpflichtungen - außerhalb des Haushalts spielen daneben insbesondere die Herkunft des Haushaltseinkommens und der Grad der Verwandtschaft eine Rolle (BSG, Urteil vom 7. November 2000, B 1 KR 15/99 R, BSGE 87, 149-157).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2012 - L 1 KR 15/10

    Haushaltshilfe - vorübergehend

    Ganz allgemein sei nicht Sinn und Zweck der Leistung Haushaltshilfe, eine dauerhafte Veränderung der Organisation der Haushaltsführung sicher zu stellen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 1 KR 15/99 R).
  • LSG Bayern, 17.05.2010 - L 14 R 486/09

    Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Haushaltshilfe -

    Eine Verpflichtung des Hausgenossen, sich zu diesem Zweck etwa beurlauben zu lassen, besteht nicht (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 7. November 2000, Az. 1 KR 15/99 R = BSGE 87, 149).
  • LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Kinderbetreuungskosten

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R) erläuterte das Sozialgericht den Begriff der Weiterführung des Haushalts.
  • SG Dresden, 10.01.2005 - S 19 RA 1140/03

    Übernahme von Kinderbetreuungskosten für die Zeiten gewährter Leistungen zur

    Dies hat das Bundessozialgericht zu der entsprechenden Vorschrift des § 38 Absatz 1 SGB V entschieden, Urteil vom 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R -.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 305/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Kostenersatz für eine Haushaltshilfe - Urlaub

    Es besteht auch keine Verpflichtung des Hausgenossen, sich zu diesem Zweck beurlauben zu lassen (BSG Urteil vom 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.08.2003 - L 7 RJ 14/02

    Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte Hauhaltshilfe

    In einer Entscheidung vom 7. November 2000 - B 1 KR 15/99 R - (SozR 3-2500 § 38 SGB V Nr. 3) hat das BSG die ältere Rechtsprechung zu der Frage der Weiterführung des Haushaltes durch den im Haushalt lebenden Ehegatten/Lebenspartner nochmals zusammengefasst und dazu ausgeführt, ob der Entscheidung, wonach unbezahlter Urlaub des Ehemannes der Versicherten der Gewährung von Haushaltshilfe nicht entgegenstehe, eine bewusste Abgrenzung von der anders lautenden Bewertung der Zumutbarkeit während eines tatsächlich genommenen Tarifurlaubs oder die Zustimmung zu den hiergegen in der Literatur erhobenen Bedenken zugrunde liege, sei den Gründen der einschlägigen Urteile nicht zu entnehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 8 R 290/06

    Rentenversicherung

    Denn mit Blick auf den Umstand, dass die Klägerin ihre Tochter bereits 13 Monate vor der Leistung durch die Kindertagesstätte habe betreuen lassen, fehle es auch bei weiter Auslegung der vorgenannten Vorschrift am Erfordernis der Ursächlichkeit (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts B 1 KR 15/99 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2011 - L 5 KR 202/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht in

    In diesem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 1 KR 15/99 R - = SozR 3-2500 § 38 Nr. 3) ausgeführt, dass § 38 Abs. 3 SGB V dem Versicherten nur entgegengehalten werden könne, wenn der anderen Person ein Einsatz im Haushalt nicht nur möglich, sondern unter Berücksichtigung ihrer sonstigen insbesondere beruflichen Verpflichtung auch zumutbar sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 10 A 10492/05

    Beihilfefähigkeit einer Familien- und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt

  • BSG, 04.12.2007 - B 13 R 423/07 B
  • VG Regensburg, 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990

    Beihilfefähigkeit des Verdienstausfalls des Haushaltshilfe leistenden Ehegatten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 4 KR 195/19
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