Rechtsprechung
   BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3079
BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R (https://dejure.org/2000,3079)
BSG, Entscheidung vom 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R (https://dejure.org/2000,3079)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - B 10 LW 17/99 R (https://dejure.org/2000,3079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altershilfe - Landwirt - Altersrente - Altersgeld - Beitragspflicht - Gesellschaft - Liquidation

  • Judicialis

    GAL § 2 Abs 3 Satz 1; ; GAL § 2 Abs 1 Buchst c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alterssicherung der Landwirte, Stillegung eines landwirtschaftlichen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Rente für Bauern nur bei Aufgabe der Unternehmereigenschaft

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88

    Sonstiger Verlust der Unternehmereigenschaft iS. des GAL

    Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R
    Das Erfordernis ist bereits dann erfüllt, wenn vorausschauend bei den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen keine reale Möglichkeit mehr zu erkennen ist, daß der landwirtschaftliche Unternehmer das Unternehmen fortführen wird (vgl mwN BSG, Urteil vom 22. Juni 1989, SozR 5850 § 2 Nr. 15).

    Entgegen der Ansicht des Klägers läßt sich keine Parallele zu dem Sachverhalt ziehen, der dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 1989 (SozR 5850 § 2 Nr. 15) zugrunde gelegen hatte.

  • VG Gießen, 20.03.1998 - 10 E 1638/96

    Zur Rückforderung von Stillegungsprämien; hier: zum Belassen des Aufwuchses auf

    Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R
    Ähnlich hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen, zwar nicht zur FSV, jedoch zu einer gleichlautenden Förderrichtlinie argumentiert (Urteil vom 20. März 1998, Az 10 E 1638/96 (4), RdL 1999, 75 ff).
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 5/00 R

    Abgabe nach § 3 Abs. 3 FELEG

    Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R
    Insbesondere kommt hier die langjährige Verpachtung in Betracht (zur auflösenden Bedingung, daß das Pachtverhältnis vorzeitig endet, wenn das Eigentum an dem Pachtland an einen Dritten übergeht, s das heutige Senatsurteil - B 10 LW 5/00 R -).
  • BVerfG, 18.12.1981 - 1 BvR 943/81
    Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R
    Dies ist mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz ), dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1981 - 1 BvR 943/81 -, SozR 5850 § 2 Nr. 8).
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R
    Insoweit wurde lediglich die bisherige Rechtslage fortgeführt (Gesetzentwurf ASRG 1995, Begründung, Allgemeiner Teil, BT-Drucks 12/5700, S 65).
  • BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 9/88

    Abgabe eines Unternehmens nach dem GAL

    Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R
    Damit wird lediglich mit anderen Worten die bereits angeführte Rechtsprechung des BSG unter Einschluß weiterer Fallvarianten, zB der "Entwidmung" landwirtschaftlich genutzter Flächen (BSG Urteil vom 7. Dezember 1989, SozR 5850 § 2 Nr. 16) umschrieben.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

    Die sog Hofabgabepflicht nach dem GAL und dem ALG ist durch die Rechtsprechung des BSG bisher stets als wirksam und mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen worden (BSG SozR 5850 § 2 Nr. 1; zuletzt BSG, Urteil vom 19.2.2009 - B 10 LW 3/07 R - SozR 4-5868 § 1 Nr. 7) und ausdrücklich als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden beurteilt worden (BSGE 22, 92, 94 f = SozR Nr. 5 zu § 2 GAL aF Aa 7; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 3, S 21) .

    Auch soweit § 21 Abs. 8 ALG betroffen war, hat das BSG keine durchgreifenden Bedenken gehabt (s BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 3; BSG SozR 4-5868 § 30 Nr. 1) .

  • LSG Bayern, 11.04.2007 - L 16 LW 20/05

    Versagung der Gewährung von Hinterbliebenenrente wegen unterlassener Mitwirkung

    Sie hat auf ein Urteil des BayLSG zum sonstigen Verlust der Unternehmereigenschaft hingewiesen, bestätigt vom BSG mit Urteil vom 07.12.2000 (Az.: B 10 LW 17/99 R).

    Diese Erfüllung der Verpflichtung nach § 3 Abs. 2 FSV wäre aber zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 FSV erforderlich (so auch BSG Urteil vom 07.12.2000 a.a.O. RdNr. 30).

    Dass die Abgabevoraussetzungen der §§ 21, 22 ALG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, hat das BSG mehrfach, so z.B. im Urteil vom 07.12.2000 (Az.: B 10 LW 17/99 R, Rn. 33), ausdrücklich betont und dazu wörtlich ausgeführt: "abgesehen von der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Bindung des Rentenanspruchs an die "Abgabe" - dies ist bereits durch die angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überprüft - werden durch die neue Abgabeform der Flächenstilllegung keine weiteren unverhältnismäßigen, sachlich nicht gerechtfertigten und unzumutbaren oder die allgemeine Handlungsfreiheit verletzenden Einschränkungen normiert.".

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 LW 4650/07
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bloß tatsächliche Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung als solches die Abgabe nicht ersetzt, auch wenn dadurch die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 ALG verloren geht (BSG, Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R in SozR 3-5868 § 21 Nr. 3).

    Dies ist der Fall, wenn vorausschauend bei den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen keine reale Möglichkeit mehr zu erkennen ist, dass der landwirtschaftliche Unternehmer das Unternehmen fortführen wird (BSG, Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R, a. a. O.).

    Wie ausgeführt erfordert die Abgabe i.S. des § 21 ALG jedoch, dass unter normalen Umständen in der Zukunft eine Bewirtschaftung der Fläche durch den bisherigen landwirtschaftlichen Unternehmer ausgeschlossen ist ("prinzipiell endgültiger Verlust der Unternehmereigenschaft", vgl. BSG, Urteil vom 16.11.1995, 4 R Lw 1/94, a. a. O.), was nur der Fall, ist, wenn vorausschauend bei den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen keine reale Möglichkeit mehr zu erkennen ist, dass der landwirtschaftliche Unternehmer das Unternehmen fortführen wird (BSG, Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R, a. a. O).

  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer

    Eine Abgabe des Unternehmens, die nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 ALG Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente aus der AdL ist, setzt nach § 21 Abs. 1 ALG grundsätzlich die Übertragung des Eigentums voraus (hierzu zB BSG, Urteil vom 7.12.2000 - B 10 LW 17/99 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 3 S 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 LW 1427/13

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens -

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bloß tatsächliche Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung als solcher zwar zum Verlust der Unternehmereigenschaft führt, dass dies jedoch für sich genommen noch keine Abgabe darstellt (BSG, Urteil vom 09.09.1982, 11 RLw 7/81 in SozR 5850 § 41 Nr. 14; Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R in SozR 3-5868 § 21 Nr. 3).

    Dies ist der Fall, wenn vorausschauend bei den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen keine reale Möglichkeit mehr zu erkennen ist, dass der landwirtschaftliche Unternehmer das Unternehmen fortführen wird (BSG, Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.08.2016 - L 1 R 65/13

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens -

    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Abgabevoraussetzung ist ein endgültiges Ausscheiden des Unternehmers und damit der Verlust der Unternehmereigenschaft erst dann anzunehmen, wenn dieser "prinzipiell endgültig" ist, d.h. es dem bisherigen Unternehmer verwehrt ist, alsbald die Bewirtschaftung des Unternehmens wieder aufzunehmen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. Dezember 2000, B 10 LW 17/99 R).

    Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die GbR in Liquidation jederzeit durch einen (auch konkludenten) Fortsetzungsbeschluss der Gesellschafter unter Aufrechterhaltung ihrer Identität in eine werbende Gesellschaft zurückverwandelt werden können (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., vor § 723 BGB Rdnr. 2; BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, a.a.O. (17)).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 LW 3027/08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bloß tatsächliche Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung als solches zwar zum Verlust der Unternehmereigenschaft führt, dass dies jedoch für sich genommen noch keine Abgabe darstellt (BSG, Urteil vom 09.09.1982, 11 RLw 7/81 in SozR 5850 § 41 Nr. 14; Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R in SozR 3-5868 § 21 Nr. 3).

    Dies ist der Fall, wenn vorausschauend bei den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen keine reale Möglichkeit mehr zu erkennen ist, dass der landwirtschaftliche Unternehmer das Unternehmen fortführen wird (BSG, Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R, a. a. O.).

  • BSG, 24.03.2009 - B 10 LW 4/09 B
    Insbesondere hat der Kläger übersehen, dass sich sowohl das BSG als auch das BVerfG bereits mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Leistungsvoraussetzung der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens befasst haben und entschieden haben, dass diese gesetzliche Voraussetzung mit dem Sozialstaatsprinzip, dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie der Eigentumsgarantie des GG vereinbar sind (BSG Urteil vom 7.12.2000 - B 10 LW 17/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 3 S 21; Beschluss des BVerfG vom 18.12.1981 - 1 BvR 943/81 - SozR 5850 § 2 Nr. 8; Beschluss vom 20.9.1999 - 1 BvR 1750/95 - SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 158 sowie Beschluss vom 1.3.2004 - 1 BvR 2099/03 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 3 RdNr 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2016 - L 10 LW 1722/15

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe landwirtschaftlicher Grundstücke in Form

    Es trifft zwar zu, dass die bloß tatsächliche Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung keine Abgabe i.S. des § 21 ALG bewirkt, sondern ggf. nur zum Verlust der Unternehmereigenschaft führt (BSG, Urteil vom 09.09.1982, 11 RLw 7/81 in SozR 5850 § 41 Nr. 14; Urteil vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R in SozR 3-5868 § 21 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 20.09.2007 - L 16 LW 28/05

    Anspruch eines Landwirtes auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung;

    Es muss somit dem Landwirt über den Zeitpunkt der Abgabe hinaus verwehrt sein, aus eigener Rechtsmacht die Bewirtschaftung wieder aufnehmen zu können und so zur Unternehmereigenschaft zurück zu gelangen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.10.2000, B 10 LW 21/99 R bzw. vom 07.12.2000, B 10 LW 17/99 R).
  • LSG Bayern, 11.04.2007 - L 16 LW 13/05

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung;

  • LSG Bayern, 11.04.2007 - L 16 LW 9/05

    Vereinbarkeit der Pflicht zur Abgabe eines landwirtschaftlich genutzten

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2012 - L 10 LW 1439/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 10 LW 20/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht