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   BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B   

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https://dejure.org/2017,51618
BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B (https://dejure.org/2017,51618)
BSG, Entscheidung vom 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B (https://dejure.org/2017,51618)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B (https://dejure.org/2017,51618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a SGG, § 202 S 1 SGG, § 42 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gesetzlicher Richter - Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs - rechtsmissbräuchliche Richterablehnung bei Verfolgung verfahrensfremder Ziele - ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gesetzlicher Richter - Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs - rechtsmissbräuchliche Richterablehnung bei Verfolgung verfahrensfremder Ziele - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gesetzlicher Richter - Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs - rechtsmissbräuchliche Richterablehnung bei Verfolgung verfahrensfremder Ziele - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier nicht der Fall ist - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN) oder, wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkennt (vgl BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 26; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

    101 Abs. 1 S 2 GG gewährleistet, dass die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens nicht vor einem Richter stehen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 25 mwN) .

    Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme naheliegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 27 mwN) .

    101 Abs. 1 S 2 GG lässt daher lediglich in dem Fall eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst über das Gesuch zu (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 30 mwN; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 7) .

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl BVerfGK 7, 325, 340; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 30) .

    Der Berufungssenat einschließlich der abgelehnten Richterin setzt sich insoweit im Sinne einer Begründetheitsprüfung mit dem Vorbringen im Ablehnungsgesuch auseinander (vgl auch BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 32) , was sich auch in der Formulierung zeigt, dass ein Ablehnungsgrund nicht vorliege.

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Zwar unterliegen der Beurteilung des BSG gemäß § 557 Abs. 2 ZPO iVm § 202 S 1 SGG keine Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen und die unanfechtbar sind, wozu grundsätzlich auch Entscheidungen der Vorinstanz gehören, die ein Ablehnungsgesuch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen haben (vgl §§ 60, 177 SGG; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 3 mwN) .

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier nicht der Fall ist - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN) oder, wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkennt (vgl BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 26; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (vgl BVerfGK 5, 269, 282; 11, 434, 442; 13, 72, 79) .

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl BVerfGK 7, 325, 340; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 30) .

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (vgl BVerfGK 5, 269, 282; 11, 434, 442; 13, 72, 79) .

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl BVerfGK 7, 325, 340; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 30) .

  • BFH, 27.06.1996 - X B 84/96

    Wirkungen der Meinungsäußerung eines Richters über die Rechtslage und den

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, die Beteiligten gegen unrichtige - materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche - Rechtsauffassungen zu schützen; insoweit stehen den Beteiligten die allgemeinen Rechtsbehelfe zur Verfügung (BFH Beschluss vom 27.6.1996 - X B 84/96 - Juris RdNr 5) .

    Durch das Institut der Richterablehnung soll ausschließlich eine unparteiische Rechtspflege gesichert, nicht aber die Möglichkeit der Überprüfung einzelner Verfahrensfehler eröffnet werden (BFH Beschluss vom 27.6.1996 - X B 84/96 - Juris RdNr 9 mwN) .

  • BFH, 29.08.2001 - IX B 3/01

    Besorgnis der Befangenheit - Befangenheit eines Richters - Ablehnungsantrag -

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Anders verhält es sich aber, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (BFH Beschlüsse vom 27.3.1997 - XI B 190/96 - Juris RdNr 24, vom 11.1.1995 - IV B 104/93 - Juris RdNr 27 und vom 29.8.2001 - IX B 3/01 - Juris RdNr 8) .

    Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BFH Beschlüsse vom 21.11.1991 - VII B 53-54/91 ua - Juris RdNr 5 und vom 29.8.2001 - IX B 3/01 - Juris RdNr 8) .

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Hierbei handelt es sich aber - ebenso wie bei einem Ablehnungsgesuch zwecks Erreichung einer Terminverlegung - um die Verfolgung eines Ziels, das vom Sinn und Zweck des Ablehnungsgesuchs, der Sicherung einer unparteiischen Rechtspflege, offensichtlich nicht erfasst wird (vgl BSG Beschluss vom 31.8.2015 - B 9 V 26/15 B - Juris RdNr 15) .
  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Anders verhält es sich aber, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (BFH Beschlüsse vom 27.3.1997 - XI B 190/96 - Juris RdNr 24, vom 11.1.1995 - IV B 104/93 - Juris RdNr 27 und vom 29.8.2001 - IX B 3/01 - Juris RdNr 8) .
  • BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Anders verhält es sich aber, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (BFH Beschlüsse vom 27.3.1997 - XI B 190/96 - Juris RdNr 24, vom 11.1.1995 - IV B 104/93 - Juris RdNr 27 und vom 29.8.2001 - IX B 3/01 - Juris RdNr 8) .
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier nicht der Fall ist - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN) oder, wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkennt (vgl BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - Juris RdNr 26; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BFH, 17.07.1974 - VIII B 29/74

    Mißbräuchliche Ablehnung - Entscheidung des Senates - Besetzung - Abgelehnter

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 7 AS 152/17
    Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme naheliegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rdnr. 27; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 11).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt daher lediglich in dem Fall eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst über das Gesuch zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rdnr. 30 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 11; Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 13; Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B - juris Rdnr. 15).

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden daher grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 17; Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 15; Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B - juris Rdnr. 15).

    Auch ein Ablehnungsgesuch, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen, ist rechtsmissbräuchlich (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 14; Beschluss vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - juris Rdnr. 12; Beschluss vom 26. Mai 2014 - B 12 KR 67/13 B - juris Rdnr. 9; Beschluss vom 26. Juli 2007 - B 13 R 28/06 R - juris Rdnr. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2018 - L 7 AS 2959/18
    Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme naheliegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rdnr. 27; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 11).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt daher lediglich in dem Fall eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst über das Gesuch zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rdnr. 30 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 11; BSG, Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 13; BSG, Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B - juris Rdnr. 15).

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden daher grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 17; BSG, Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 15; BSG, Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B - juris Rdnr. 15).

    Auch ein Ablehnungsgesuch, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen, ist rechtsmissbräuchlich (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 14; BSG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - juris Rdnr. 12; BSG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - B 12 KR 67/13 B - juris Rdnr. 9; BSG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - B 13 R 28/06 R - juris Rdnr. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2018 - L 7 AS 2960/18
    Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme naheliegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rdnr. 27; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 11).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt daher lediglich in dem Fall eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst über das Gesuch zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rdnr. 30 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 11; BSG, Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 13; BSG, Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B - juris Rdnr. 15).

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden daher grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 17; BSG, Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris Rdnr. 15; BSG, Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B - juris Rdnr. 15).

    Auch ein Ablehnungsgesuch, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen, ist rechtsmissbräuchlich (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B - juris Rdnr. 14; BSG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - juris Rdnr. 12; BSG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - B 12 KR 67/13 B - juris Rdnr. 9; BSG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - B 13 R 28/06 R - juris Rdnr. 9).

  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    Eine derartige völlige Ungeeignetheit des Befangenheitsgesuchs ist gegeben, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, wenn also das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis - offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289 [juris Rn. 21] und Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B, juris Rn. 12).

    Dieses Ziel wird vom Sinn und Zweck eines Ablehnungsgesuchs - Sicherung einer unparteiischen Rechtspflege - offensichtlich nicht erfasst (BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B, juris Rn. 14).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 56/20 B

    Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen für offene Beitragsrückstände

    Durch das Institut der Richterablehnung soll ausschließlich eine unparteiische Rechtspflege gesichert, nicht aber die Möglichkeit der Überprüfung einzelner Verfahrensfehler eröffnet werden (vgl BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 5 R 208/17 B - juris RdNr 13; BFH Beschluss vom 27.6.1996 - X B 84/96 - juris RdNr 9; jeweils mwN) .
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (stRspr; vgl zB BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris RdNr 30; BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 5 R 208/17 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 13, jeweils mwN) .
  • BSG, 20.04.2021 - B 5 R 18/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Durch das Institut der Richterablehnung soll ausschließlich eine unparteiische Rechtspflege gesichert, nicht aber die Möglichkeit der Überprüfung einzelner Verfahrensfehler eröffnet werden (vgl BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 5 R 208/17 B - juris RdNr 13) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Das ist regelmäßig etwa dann der Fall, wenn das Ablehnungsgesuch unzureichend begründet ist (vgl. BSG vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C), oder wenn es allein zu verfahrensfremden Zwecken gestellt wird, etwa um einen Richter, der eine missliebige Rechtsansicht vertritt, auszuschalten, oder um eine abgelehnte Terminsverlegung zu erzwingen (vgl. BSG 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B Rn. 14; LSG Thürigen vom 28.03.2007 - L 1 U 809/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - L 21 AS 1257/19

    Anspruch auf Gewährung eines Darlehens als Leistung zur Eingliederung von

    Soweit der Kläger mit dem Ablehnungsantrag die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung am 29.4.2022 und eine weitere Beweisaufnahme erzwingen wollte, handelte es sich um eine rechtsmissbräuchliche Anwendung des Ablehnungsrechts (vgl. BSG vom 7.12.2017 - B 5 R 208/17 B, Rn. 13 f.).
  • BSG, 02.07.2019 - B 2 U 19/19 B

    Verletztenrente aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls

    Damit stehen bereits die in dem Beschluss angestellten Erwägungen des LSG, dass nicht nur der Befangenheitsantrag gegen RLSG M. substanzlos sei, sondern dass der in Wirklichkeit handelnde und "eigentlich" abgelehnte Senatsvorsitzende zu der Anfrage bei der Gynäkologin befugt gewesen sei, einer Bewertung des Beschlusses vom 19.9.2018 als reine Formalentscheidung entgegen (BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 5 R 208/17 B - juris RdNr 17 - 18) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - L 21 AS 1251/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • BSG, 22.09.2022 - B 9 V 4/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - L 21 AS 1268/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

  • BSG, 22.09.2022 - B 9 V 7/22 BH

    Leistungen nach dem OEG ; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • BSG, 23.01.2019 - B 5 R 12/18 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 30.07.2019 - B 5 R 8/19 BH

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Bayern, 25.10.2022 - L 9 AL 20/20

    Zulässige Sachentscheidung der wegen Befangenheit abgelehnten Richter

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SF 2517/18
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