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   BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95   

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https://dejure.org/1996,1460
BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95 (https://dejure.org/1996,1460)
BSG, Entscheidung vom 08.02.1996 - 13 RJ 65/95 (https://dejure.org/1996,1460)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 13 RJ 65/95 (https://dejure.org/1996,1460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beratungspflicht des Arbeitsamts im Rahmen beruflicher Rehabilitation - Fehlen von Urteilsgründen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herstellungsanspruch - Berufliche Rehabilitation - Aufklärungspflicht - Eingliederung ins Erwerbsleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 943
  • NZS 1996, 399
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Zu den Erfordernissen des Antrags und der Zustimmung des Rehabilitanden gemäß

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95
    Es wird durch den Antrag des Versicherten in Gang gesetzt mit der Folge, daß es nunmehr Sache des Rehabilitationsträgers ist, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, bis das Ziel der Rehabilitation erreicht ist oder keine weiteren Erfolge zu erwarten sind (vgl BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 12; SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3 S 10 f).
  • BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65

    Urteilsgründe - Magelhafte Entscheidungsgründe - Unzureichender Begründungsinhalt

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95
    § 551 Nr. 7 ZPO ist nicht erst dann verletzt, wenn überhaupt keine Gründe vorliegen, sondern auch dann, wenn einzelne geltend gemachte Ansprüche oder Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht behandelt worden sind (BGHZ 39, 333, 337; BSG NJW 1966, 566), sofern diese Mittel geeignet waren, den mit der Revision erstrebten Erfolg herbeizuführen.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95
    § 551 Nr. 7 ZPO ist nicht erst dann verletzt, wenn überhaupt keine Gründe vorliegen, sondern auch dann, wenn einzelne geltend gemachte Ansprüche oder Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht behandelt worden sind (BGHZ 39, 333, 337; BSG NJW 1966, 566), sofern diese Mittel geeignet waren, den mit der Revision erstrebten Erfolg herbeizuführen.
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95
    Rehabilitation ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich ein einheitliches und ganzheitliches, auf ein Ziel (Eingliederung in das Arbeitsleben) ausgerichtetes Verfahren (vgl BSG SozR 2200 § 1237 Nr. 15 S 24; SozR 2200 § 1237a Nr. 2 S 4 f; jeweils mwN).
  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht erst dann verletzt, wenn überhaupt keine Gründe vorliegen, sondern auch dann, wenn einzelne Ansprüche, Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht behandelt worden sind oder wenn die Erwägungen, die das Gericht in einem entscheidungserheblichen Streitpunkt zum Urteilsausspruch geführt haben, dem Urteil selbst nicht zu entnehmen sind (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63, jeweils mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 39, 333, 338 f mwN; BGH FamRZ 1991, 322, 323), der sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für den Sozialgerichtsprozeß angeschlossen hat (Urteil vom 8. Februar 1996 - BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63; ähnlich auch Urteil des 3. Senats des BSG vom 14. September 1994 - BSGE 75, 74, 76 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 44 ff), ist § 551 Nr. 7 ZPO aus Gründen der Prozeßökonomie nicht heranzuziehen, wenn das vom Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung bzw zur Abwehr der Klage nicht tauglich ist.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Ob die Klägerin aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu behandeln ist, als hätte sie den Rentenantrag früher gestellt (vgl BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19), läßt sich auf der Grundlage der Tatsachenfeststellungen des Landessozialgericht (LSG) nicht abschließend beurteilen.
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Die Frage, ob in der fehlerhaften Anwendung des § 153 Abs. 2 SGG und der unzureichenden Auseinandersetzung des LSG mit dem Berufungsvorbringen der Klägerin über die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 3; Meyer-Ladewig aaO § 62 RdNr 7a) hinaus auch der Verfahrensmangel des Fehlens von Entscheidungsgründen (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG; § 202 SGG iVm § 551 Nr. 7 Zivilprozeßordnung ) gesehen werden kann (dazu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19; BGHZ 39, 333, 337; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 92), kann offenbleiben.
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen -

    Nähere Ausführungen zu diesem Punkt waren nicht zuletzt auch im Hinblick darauf entbehrlich, daß die Beklagte - soweit ersichtlich - den betreffenden Kausalzusammenhang im Berufungsverfahren nicht durch substantiiertes Vorbringen in Zweifel gezogen hatte (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

    Ein Begründungsmangel ist deshalb nur gegeben, wenn mangelnde Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe mit Angriffs- oder Verteidigungsmitteln geeignet wäre, den mit der Revision erstrebten Erfolg herbeizuführen (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 m.w.N.).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Erst mit dem Eingang des grundsätzlich vorweg zu stellenden Antrags eröffnet sich für den Rehabilitationsträger die Möglichkeit, im Rahmen eines umfassend auf das Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben gerichteten einheitlichen Verfahrens und eines Gesamtplanes zur Rehabilitation (vgl etwa BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1236 jeweils mwN) die ihm zugewiesene(n) zukunftsorientierte(n) und mit prognoseähnlichen Elementen vermischte(n) Abwägungsentscheidung(en) zu treffen.
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 64/95

    Altersruhegeld - Altersrente - Lebensjahr - Einrede - Verjährung - Rentenantrag -

    Schließlich kann die Klägerin nicht aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so behandelt werden, als hätte sie den Antrag früher gestellt (vgl BSG Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 65195 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 19).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Erst mit dem Eingang des grundsätzlich vorweg zu stellenden Antrags eröffnet sich für den Rehabilitationsträger die Möglichkeit, im Rahmen eines umfassend auf das Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben gerichteten einheitlichen Verfahrens und eines Gesamtplanes zur Rehabilitation (vgl etwa BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1236 jeweils mwN) die ihm zugewiesene(n) zukunftsorientierte(n) und mit prognoseähnlichen Elementen vermischte(n) Abwägungsentscheidung(en) zu treffen.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Erst mit dem Eingang des grundsätzlich vorweg zu stellenden Antrages eröffnet sich für den Rehabilitationsträger die Möglichkeit, im Rahmen eines umfassend auf das Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben gerichteten einheitlichen Verfahrens und eines Gesamtplanes zur Rehabilitation (vgl etwa BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1236 jeweils mwN) die ihm zugewiesene(n) zukunftsorientierte(n) und mit prognoseähnlichen Elementen vermischte(n) Abwägungsentscheidung(en) zu treffen.
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95

    Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

    Die Revision der Beklagten ist iS mit der Zurückverweisung der Sache an das LSG begründet (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG); insoweit ist nicht entscheidungserheblich, daß das LSG mangels Begründung der Alg-Höhe gegen § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG verstoßen hat (vgl hierzu: BSGE 76, 233, 234 mwN = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 03.08.1999 - B 12 KR 11/99 B

    Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 17.01.2012 - B 5 R 378/11 B
  • BSG, 05.08.1999 - B 2 U 189/98 B

    Voraussetzungen für das Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes

  • BSG - B 5 R 195/07 B (anhängig)
  • BSG, 25.07.2007 - B 13 R 213/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2007 - L 3 KA 8/06
  • LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 424/96

    Zur MdE-Bewertung gem. § 581 Abs. 2 RVO für eine Außenbandruptur am li.

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