Rechtsprechung
   BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 5/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1539
BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 5/06 R (https://dejure.org/2007,1539)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 5/06 R (https://dejure.org/2007,1539)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 5/06 R (https://dejure.org/2007,1539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Bedarfsorientierte Grundsicherung; Einkommenseinsatz; Zuordnung des Kindergeldes; Zuflussprinzip; volljähriges behindertes Kind in Elternhaushalt; Abzweigungsvoraussetzungen nach § 74 EStG; Anrechnung von Naturalleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung höherer Leistungen nach dem Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG); Leistungsmindernde Anrechnung des Kindergeldes bei der Berechnung der GSi-Leistungen; Antrag auf Abzweigung von Kindergeld nach ...

  • Judicialis

    GSiG § 3 Abs 2; ; GSiG § 2 Abs 1; ; GSiG § 2 Abs 3 Satz 2; ; BSHG § 76 Abs 1; ; EStG § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen nach dem Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Anrechnung von Kindergeld als Einkommen, Abzweigungsvoraussetzungen nach § 74 EStG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kindergeld und Grundsicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und Grundsicherung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.2.2007)

    Mehr Geld für volljährige pflegebedürftige Kinder // Kindergeld mindert Grundsicherung nicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( , Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 - NJW 2004, 2541 = Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38) führt es unter anderem aus: Nach § 62 Einkommensteuergesetz (EStG) stehe das Kindergeld - abgesehen von der Ausnahme des § 1 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz - nicht dem Kind, sondern einem mit ihm nicht identischen Anspruchsberechtigten zu.

    Dieses ist im Falle des Kindergeldes der Kindergeldberechtigte, also im Regelfall der Elternteil, an den das Kindergeld ausgezahlt wird (vgl nur BVerwG, Urteile vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 - Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38, und vom 21.10.2004 - 5 C 30/03 - BVerwGE 122, 128, JURIS; vgl hierzu Brühl in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 77 RdNr 48).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Ob Unterhaltsleistungen im Rahmen des § 3 Abs. 2 GSiG als Einkommen des Anspruchsberechtigten bedarfsmindernd zu berücksichtigen sind, ist in der Literatur umstritten (bejahend Schoch, info also 2002, 205, 210, 211; Lutter, ZFSH/SGB 2003, 131; nicht bis zur endgültigen Entscheidung des GSi-Trägers: Schulte, ZFSH/SGB 2004, 195, 197; verneinend: Quambusch, ZFSH/SGB 2004, 14).

    Durch den Verweis in § 3 Abs. 2 GSiG auf die Vorschriften der §§ 76 bis 88 BSHG könnte es zwar nahe liegen, die im Sozialhilferecht entwickelten Grundsätze der bedarfsmindernden Einkommensanrechnung von Unterhaltszahlungen der Eltern an ein volljähriges dauerhaft erwerbsgemindertes Kind, mit dem sie in einem gemeinsamen Haushalt leben, auf das GSiG zu übertragen (vgl dazu Schulte, ZFSH/SGB 2004, 195, 196 f).

  • OLG Hamm, 30.01.2004 - 11 WF 207/03

    Kein Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes gegen seinen Vater, solange die

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Diese reduzieren sich jedoch durch die ihr gewährte Waisenrente und die vom Beklagten gezahlten GSi-Leistungen (vgl OLG Hamm, NJW 2004, 1604).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73

    Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Nur im Falle der Weiterleitung, wenn es also dem Kind tatsächlich als Geldbetrag zufließt, ist es als dessen Einkommen anzurechnen (s auch BVerwGE 32, 141; 47, 120; 60, 6).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 10 UF 176/03

    Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Den Grundsicherungsbedarf der Klägerin übersteigende Naturalleistungen der Eltern haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Bestand und Höhe der Grundsicherung; sie sind mangels Zweckidentität nicht als Einkommen iS des § 3 Abs. 2 GSiG anzusetzen (vgl Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.3.2004 - 10 UF 176/03 - JURIS).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Der erkennende Senat folgt dem BVerwG, das bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen ist (vgl nur BVerwGE 114, 339; 94, 326, 328 mwN; 21, 208; 39, 314).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung von Kindergeld bei

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Inwieweit der Regelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII rückwirkend eine klarstellende Bedeutung, bezogen auf die Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes nach dem BSHG, zukommen könnte, kann hier dahinstehen (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 28/04 - DÖV 2006, 78, JURIS).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Der erkennende Senat folgt dem BVerwG, das bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen ist (vgl nur BVerwGE 114, 339; 94, 326, 328 mwN; 21, 208; 39, 314).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Der erkennende Senat folgt dem BVerwG, das bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen ist (vgl nur BVerwGE 114, 339; 94, 326, 328 mwN; 21, 208; 39, 314).
  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R
    Nur im Falle der Weiterleitung, wenn es also dem Kind tatsächlich als Geldbetrag zufließt, ist es als dessen Einkommen anzurechnen (s auch BVerwGE 32, 141; 47, 120; 60, 6).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03

    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Zur weiteren Begründung verweist das LSG auf die Entscheidungsgründe in seinem Urteil zu dem die Leistungshöhe nach dem GSiG betreffenden Parallelverfahren - L 8 SO 121/05 - vom selben Tage (vgl dazu das Senatsurteil vom heutigen Tage zum Aktenzeichen B 9b SO 6/06 R), wonach eine andere einkommensmäßige Zuordnung des Kindergeldes nur dann vorzunehmen sei, wenn ein Elternteil das Kindergeld dem volljährigen einkommens- und vermögenslosen Kind tatsächlich zuwendet; das sei vorliegend nicht der Fall.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Zwar hat der für die Zeit ab 1. Juni 2005 ergangene Bescheid der Beklagten, in Verbindung mit dem Bescheid vom 6. September 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Oktober 2005 das an die Klägerin ausgezahlte Kindergeld für den volljährigen, außerhalb des Haushalts der Klägerin lebenden Sohn zu Recht auch für die Zeit ab Mai 2006 als Einkommen der Klägerin behandelt; denn Kindergeld ist sozialhilferechtlich grundsätzlich Einkommen dessen, an den es als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten ausgezahlt wird (BSG SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 RdNr 15; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 6/06 R - RdNr 20 und - B 9b SO 6/05 R - RdNr 20 sowie - B 9b SO 5/05 R - RdNr 18; BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R - RdNr 22; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38 S 27; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R, B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel des Kindes in eine gemeinsame Kasse mit den Eltern fließen, aus der der Lebensbedarfs des Kindes (und der Eltern) gedeckt wird (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926).

    Dies ist im Fall des Kindergeldes der Kindergeldberechtigte, also im Regelfall der Elternteil, an den das Kindergeld ausgezahlt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht -- BVerwG - Urteil vom 17. Dezember 2003 5 C 25/02, BFH/NV 2005, Beilage 1, 68; BSG-Urteil vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476).

    Nur im Fall der Weiterleitung an das Kind ist es als dessen Einkommen anzurechnen (vgl BSG-Urteil vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476 m. w. N.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27. April 2009 L 20 SO 99/07, Jurisdokumentation).

  • LSG Bayern, 23.09.2010 - L 8 SO 1/08

    Bedarfsorientierte Grundsicherung bei Erwerbsminderung - abweichende Bemessung

    Es ist auch die herrschende Meinung in Rechtsprechung (Urteil des BSG vom 08.02.2007, Az. B 9b SO 6/06 R. Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen iS der §§ 76ff BSHG - vgl. BVerwG vom 25.11.1993 - 5 C 8/90 = BVerwGE 94, 326 = FEVS 44, 362).

    Nach dem Urteil des BSG vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/06 R, kann es bezogen auf die Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen - dahinstehen, inwieweit der Regelung des § 82 Abs. 1 S 2 SGB 12 rückwirkend klarstellende Bedeutung zukommt (wenn der minderjährige Hilfebedürftige keine Leistungen nach dem BSHG, sondern nach dem GSiG, begehrt).

    Schließlich verfolgt das GSiG einen eigenen Zweck (vgl. dazu RdNr. 33 in BSG vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/06 R -" GSi-Leistungen sollen es dem dauerhaft Erwerbsgeminderten in erster Linie ermöglichen, trotz seiner Unfähigkeit sich selbst zu versorgen, keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die gleichzeitige Nichtberücksichtigung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern stärkt zudem - im Interesse seiner Versorgung - die Einheit der Familie, den familiären Zusammenhalt. Die Eltern sollen finanziell entlastet werden, da diese durch die Pflege und Sorge für den voll erwerbsgeminderten Menschen in aller Regel bereits in weit überdurchschnittlichem Maße belastet sind. Dieser Regelung des Unterhaltsausschlusses liegt mithin die rechtspolitische Wertung zu Grunde, für den Lebensunterhalt dieses Personenkreises habe in der Regel - vorrangig vor den eigenen Eltern - die staatliche Gemeinschaft einzustehen".).

    Das BSG (vergleiche oben 08.02.2007, Az. B 9b SO 6/06 R) folgt auch insoweit der Rechtsprechung des BVerwG, wonach Einkommen grundsätzlich immer bei demjenigen bedarfsmindernd anzurechnen ist, dem es zufließt (Zuflusstheorie).

    Hieraus folgt, dass die Anrechnung derartiger Naturalleistungen als Einkommen des Anspruchsberechtigten nur unter Berücksichtigung der besonderen Zwecksetzung des GSiG erfolgen darf, - BSG a.a.O. RdNr. 32 in B 9b SO 6/06 R.

  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    c) Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie die HLU dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2873; des BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476, und des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der HLU gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17

    "Beitragsordnung" von Kindertagesstätten (Kitas) in freier Trägerschaft - Geltung

    Zwar ist das Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen im Sinne der §§ 76 ff. BSHG ( BVerwG , Urteil vom 25.11.1993, Az.: 5 C 8/90, u.a. in: NVwZ 1994, Seiten 1214 ff. ), so dass über § 3 Abs. 2 GSiG das Kindergeld damit auch ggf. als "Einkommen" zu qualifizieren wäre ( BSG , Urteil vom 08. Februar 2007, Az.: B 9b SO 6/06 R, u.a. in: BFH/NV 2007, Beilage 4, Seiten 476 ff.; Ausnahme hier: Kindergeld für jenes Kind, welches nachweislich nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebt).

    Dies ist der Kindergeldberechtigte, also im Regelfall der Elternteil, an den das Kindergeld ausgezahlt wird ( BVerwG , Urteil vom 17.12.2003, Az.: 5 C 25/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 2541 f.; BSG , Urteil vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/06 R, u.a. in: BFH/NV 2007, Beilage 4, Seiten 476 ff.; VG Schwerin , Urteil vom 22.12.2015, Az.: 6 A 1991/11, u.a. in: "juris" ).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2016 - L 2 SO 5358/15

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - stationär untergebrachtes Kind -

    Grundsätzlich ist Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten ausgezahlt wird (BSG SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 Rn. 15; BSG, Urteile vom 8.2.2007 - B 9b SO 6/06 R - Rn. 20 und - B 9b SO 6/05 R - Rn. 20 sowie - B 9b SO 5/05 R - Rn. 18; BSG, Urteil vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R - Rn. 22; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38 S 27; BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f).
  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Bei minderjährigen und im Haushalt der Eltern lebenden Kindern war das Kindergeld unter der Geltung des BSHG (bis zum 31.12.2004) nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte zwar prinzipiell den Eltern als Einkommen zuzurechnen (Zuflussprinzip, vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 17.12.2003, 5 C 25/02, NJW 2004, 2541; v. 28.04.2005, 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BSG, Urteil v. 08.02.2007, B 9b SO 6/06 R, HFR 2008, 74).

    Den Neuregelungen soll nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte im Hinblick auf die §§ 11, 28 BSHG möglicherweise sogar nur eine klarstellende Bedeutung zukommen (vgl. BSG, Urteil v. 08.02.2007, B 9b SO 6/06 R, HFR 2008, 74 unter Verweis auf BVerwG, Urteil v. 28.04.2005, 5 C 28/04, NJW 2005, 2873).

  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

  • LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10

    Sozialhilfe - Zugunstenverfahren - kein Ausschluss der Rücknahme des

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09

    Verrechnung von rückwirkend festgesetztem Kindergeld mit von Sozialhilfeträgern

  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

  • LSG Bayern, 09.12.2008 - L 16 AS 412/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05

    Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gegenüber einem

  • VG Schwerin, 22.12.2015 - 6 A 1991/11

    Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 5/08
  • BFH, 19.06.2008 - III R 89/07

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2013 - L 5 AS 487/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12

    (Erfüllung des Kindergeldanspruchs des Kindergeldberechtigten wegen des Bestehens

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2011 - L 8 SO 9/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - fehlende

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11

    Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB -

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11

    Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 4/06

    Sozialhilfe

  • SG Aachen, 14.08.2007 - S 20 SO 34/07

    Sozialhilfe

  • FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 8 SO 283/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht