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   BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B   

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BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B (https://dejure.org/2010,53653)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B (https://dejure.org/2010,53653)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - B 2 U 202/09 B (https://dejure.org/2010,53653)
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  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    4 Ohne hinreichende Begründung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bedeutet, dass die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Klägers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (stRspr des Senats, s ua Beschluss vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 433/07 B

    Erforderlichkeit einer Anhörungsmitteilung vor der Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    9 Wieso die vom Kläger erwähnten Beschlüsse des 6. und 13. Senats des BSG (BSG vom 17. September 1997 - 6 RKa 97/96 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 4; BSG vom 31. Januar 2008 - B 13 R 433/07 B), die jeweils das Fehlen einer zweiten Anhörungsmitteilung betrafen, nachdem die Kläger in den dortigen Verfahren auf eine erste Anhörungsmitteilung reagiert hatten, auf das vorliegende Verfahren, in dem der nicht rechtzeitige Zugang der dritten Anhörungsmitteilung gerügt wird, übertragbar sind, wird in den Ausführungen des Klägers nicht deutlich.
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    8 Aus den vom Kläger in seiner Beschwerdebegründung angeführten Entscheidungen des BVerwG (BVerwG vom 28. Juni 1983 - 9 C 15/83; vom 6. März 1990 - 9 C 90/89; vom 3. Februar 1993 - 11 B 12/92) ist für die hier zu treffende Entscheidung nach dem SGG nichts unmittelbar herleitbar, weil das entscheidende Argument des BVerwG vor allem § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ist, nach dem in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisanträge nur durch einen zu begründenden Beschluss abgelehnt werden können.
  • BSG, 10.08.2005 - B 9a V 21/05 B

    Keine erneute Anhörung bei Beweiserhebung nach der Anhörung

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    11 Der Kläger hat jedoch nicht dargelegt, wieso in einem Verfahren der vorliegenden Art, in dem es schon zwei Anhörungsmitteilungen gab, eine dritte Mitteilung erfolgen muss, wenn sich nicht allgemein die Prozesslage geändert hat (vgl dazu BSG vom 10. August 2005 - B 9a V 21/05 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 2), sondern ein Beteiligter nur weitere Beweisanträge gestellt hat.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    9 Wieso die vom Kläger erwähnten Beschlüsse des 6. und 13. Senats des BSG (BSG vom 17. September 1997 - 6 RKa 97/96 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 4; BSG vom 31. Januar 2008 - B 13 R 433/07 B), die jeweils das Fehlen einer zweiten Anhörungsmitteilung betrafen, nachdem die Kläger in den dortigen Verfahren auf eine erste Anhörungsmitteilung reagiert hatten, auf das vorliegende Verfahren, in dem der nicht rechtzeitige Zugang der dritten Anhörungsmitteilung gerügt wird, übertragbar sind, wird in den Ausführungen des Klägers nicht deutlich.
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    8 Aus den vom Kläger in seiner Beschwerdebegründung angeführten Entscheidungen des BVerwG (BVerwG vom 28. Juni 1983 - 9 C 15/83; vom 6. März 1990 - 9 C 90/89; vom 3. Februar 1993 - 11 B 12/92) ist für die hier zu treffende Entscheidung nach dem SGG nichts unmittelbar herleitbar, weil das entscheidende Argument des BVerwG vor allem § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ist, nach dem in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisanträge nur durch einen zu begründenden Beschluss abgelehnt werden können.
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    Dies würde zu einem vom BSG in ähnlichem Zusammenhang als nicht notwendig und nicht wünschenswerten "endlosen Hin und Her zwischen Anhörung und Beweisantrag" (BSG vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 12 RdNr 7) führen.
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