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BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Halle, 20.04.2010 - S 3 EG 11/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 EG 1/10
- BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75
Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte …
Auszug aus BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B
Hierzu hätte sie im Einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Rechtsfragen vom BSG bisher noch nicht entschieden sind (…vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Fragen nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen finden lassen (…vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8). - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B
Hierzu hätte sie im Einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Rechtsfragen vom BSG bisher noch nicht entschieden sind (…vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Fragen nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8). - BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B
Zu dem letztgenannten Punkt hätte die Klägerin - wie ebenfalls vom LSG geprüft - die einschlägigen verfassungsrechtlichen Kriterien zu Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG nebst der hierzu vom BSG und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ergangenen Rechtsprechung, insbesondere betreffend den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit (vgl auch BVerfG Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95 - BVerfGE 106, 166, 176), behandeln müssen, um die behauptete Klärungsbedürftigkeit zu begründen. - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B
Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 16/12 B
Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (…vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).