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   BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B   

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https://dejure.org/2016,6862
BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B (https://dejure.org/2016,6862)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B (https://dejure.org/2016,6862)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2016 - B 13 R 317/15 B (https://dejure.org/2016,6862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 109 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - zügige Einschätzung hinsichtlich möglicher Änderungen der Beurteilungslage - Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG - Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit in den Ausführungen zur Begründung einer ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - zügige Einschätzung hinsichtlich möglicher Änderungen der Beurteilungslage - Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG - Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit in den Ausführungen zur Begründung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Dass der Kläger die Entscheidung des LSG in der Sache für verfehlt hält, eröffnet die Revisionsinstanz nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67) .
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Denn die Gerichte werden durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) nicht dazu verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497) .
  • BSG, 03.11.2010 - B 6 KA 35/10 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Begriff der Einzelfallprüfung

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Denn die Ausführungen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde müssen ein Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit aufweisen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.11.2010 - B 6 KA 35/10 B - und vom 3.11.2014 - B 12 KR 48/14 B - Juris, jeweils mwN) .
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Soweit der Kläger möglicherweise rügen möchte, dass das LSG seinem Vortrag im Schriftsatz vom 6.7.2015 nicht gefolgt sei, beachtet er nicht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör nur gewährleistet, dass der Kläger gehört, nicht jedoch "erhört" wird (vgl nur Senatsbeschlüsse vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - und vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris) .
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 SB 14/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Der Kläger beschränkt sich darauf, den rechtlichen Obersatz zur Bedeutung der mündlichen Verhandlung und zur Verletzung des Mündlichkeitsprinzips bei einer groben Fehleinschätzung des Gerichts in Bezug auf die prozessuale Möglichkeit, durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, aus einem Beschluss des 9. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.5.2012 (B 9 SB 14/11 B) herzuleiten.
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Soweit der Kläger möglicherweise rügen möchte, dass das LSG seinem Vortrag im Schriftsatz vom 6.7.2015 nicht gefolgt sei, beachtet er nicht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör nur gewährleistet, dass der Kläger gehört, nicht jedoch "erhört" wird (vgl nur Senatsbeschlüsse vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - und vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris) .
  • BSG, 03.11.2014 - B 12 KR 48/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehler der

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 13 R 317/15 B
    Denn die Ausführungen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde müssen ein Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit aufweisen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.11.2010 - B 6 KA 35/10 B - und vom 3.11.2014 - B 12 KR 48/14 B - Juris, jeweils mwN) .
  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

    Unabhängig davon, dass der Kläger diesem Zitat, das seinerseits auf das BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R - BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2) verweist, keinen Rechtssatz entnimmt und diesem keinen Rechtssatz aus der angegriffenen Entscheidung gegenüberstellt, genügt eine solche unbestimmte Bezugnahme nicht den Mindestanforderungen an Klarheit und Verständlichkeit der Beschwerdebegründung (vgl hierzu allg BSG Beschluss vom 3.11.2010 - B 6 KA 35/10 B - Juris; BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 26.01.2017 - B 13 R 337/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Vielmehr ist es gerade Aufgabe des Gerichts, jedes Gutachten in Bezug auf seine Überzeugungskraft bei der Beurteilung tatbestandlicher Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung selbst zu bewerten (vgl Senatsbeschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 22.01.2018 - B 13 R 415/14 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag iS von § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 403 ZPO erfordert die Benennung eines zumindest dem Fachgebiet nach bestimmten Sachverständigen und die Bezeichnung eines konkreten Beweisthemas (vgl Senatsbeschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 6; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3).

    Vielmehr ist es gerade Aufgabe des Gerichts, jedes Gutachten in Bezug auf seine Überzeugungskraft selbst zu bewerten (vgl Senatsbeschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 7).

  • BSG, 11.08.2016 - B 13 R 143/16 B
    Darin liegt bereits kein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag iS von § 118 Abs. 1 SGG iVm §§ 402 ff ZPO, der die Benennung eines zumindest dem Fachgebiet nach bestimmten Sachverständigen und die Bezeichnung eines konkreten Beweisthemas erfordert (vgl BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 6; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3).

    Vielmehr ist es gerade Aufgabe des Gerichts, jedes Gutachten in Bezug auf seine Überzeugungskraft selbst zu bewerten (vgl BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 7).

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 SB 32/16 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung von

    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab (vgl § 160a Abs. 4 S 2 Halbs 2 SGG) und weist vor dem Hintergrund des in Verfahren beim BSG angeordneten Vertretungszwangs (§ 73 Abs. 4 SGG) ergänzend darauf hin, dass es nicht Aufgabe des BSG sein kann, einen umfangreichen und weitgehend ungeordneten Vortrag daraufhin zu untersuchen und auszuwerten, ob und inwieweit sich daraus weitere Anhaltspunkte für die Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde gewinnen lassen (BSG Beschluss vom 30.1.2014 - B 12 R 13/13 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 24.10.2014 - B 9 SB 38/14 B - Juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 22.11.2017 - B 13 R 92/14 B

    Berufsunfähigkeitsrente; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus nicht den konkreten Lebenssachverhalt betreffenden Ausführungen das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde gleichwohl geeignet sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 12.5.1999 - B 4 RA 181/98 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 mwN; Senatsbeschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 21.08.2017 - B 13 R 215/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Rüge des Übergehens eines Beweisantrags; Anwaltlich

    Eine Verpflichtung des Gerichts, sich in der Anhörungsmitteilung inhaltlich mit dem Vorbringen der Klägerin auseinanderzusetzen, besteht nicht (vgl Senatsbeschluss vom 8.3.2016 - B 13 R 317/15 B - Juris RdNr 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 47/19
    Vielmehr ist es gerade Aufgabe des Gerichts, jedes Gutachten in Bezug auf seine Überzeugungskraft bei der Beurteilung tatbestandlicher Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung selbst zu bewerten (vgl BSG, Beschluss vom 8. März 2016 - B 13 R 317/15 B - juris, Rn. 7; BSG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - B 13 R 337/16 B -, Rn. 8, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2019 - L 2 R 38/19
    Vielmehr ist es gerade Aufgabe des Gerichts, jedes Gutachten in Bezug auf seine Überzeugungskraft bei der Beurteilung tatbestandlicher Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung selbst zu bewerten (vgl. BSG, Beschluss vom 8. März 2016 - B 13 R 317/15 B - juris Rn. 7 und BSG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - B 13 R 337/16 B - juris Rn. 8).
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