Rechtsprechung
   BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6918
BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B (https://dejure.org/2016,6918)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B (https://dejure.org/2016,6918)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2016 - B 1 KR 99/15 B (https://dejure.org/2016,6918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 Alt 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 31 Abs 1 S 1 SGB 5
    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Unterlassung - ernsthafte Möglichkeit eines anderen Leistungspflichtigen (hier: Sozialhilfeträger) - Kostenerstattung für selbst beschaffte Arznei- ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels der Unterlassung einer notwendigen Beiladung des Sozialhilfeträgers in einem Rechtsstreit über die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Unterlassung - ernsthafte Möglichkeit eines anderen Leistungspflichtigen (hier: Sozialhilfeträger) - Kostenerstattung für selbst beschaffte Arznei- ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels der Unterlassung einer notwendigen Beiladung des Sozialhilfeträgers in einem Rechtsstreit über die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Ein im Einzelfall seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichender unabweisbarer Bedarf kommt bei Leistungen in Betracht, die zur Sicherung des zu gewährenden menschenwürdigen Existenzminimums notwendig, aber verfassungskonform kein Leistungsgegenstand der GKV sind (vgl BSGE 110, 183 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 9, LS 3 und RdNr 36 mwN) .

    Die Qualität als Mittel gezielter Krankheitsbekämpfung und die Schwere der Krankheit, nicht aber die ökonomische Bedürftigkeit des Betroffenen bestimmen systemgerecht den Umfang des jedenfalls grundsätzlich verfassungskonform gesetzlich geregelten, abgeschlossenen Naturalleistungskatalogs der GKV (vgl BSGE 110, 183 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 9, LS 3 und RdNr 34 mwN) .

    Inwieweit im Einzelnen nicht von der Leistungspflicht der GKV abgedeckte Kosten für medizinisch notwendige Gesundheitspflege, zB für OTC-Präparate, dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum unterfallen, in der Regelleistung nach dem SGB II oder XII abgebildet sind oder Mehrbedarfsleistungen auslösen, unterliegt der Beurteilung der für die Grundsicherung und Sozialhilfe zuständigen Senate des BSG (vgl insgesamt BSGE 110, 183 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 9, RdNr 36 mwN, zur Beiladung RdNr 12).

    aa) Für selbst verschaffte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass bei Bedürftigkeit Mehrbedarfsleistungen zu prüfen sind, um die Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG zu sichern (vgl BSGE 110, 183 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 9, RdNr 36 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungskonzeption des SGB V vgl auch BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R - Juris RdNr 54 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf krankheitsbedingt erforderliche Diät bei

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Ähnlich wie im Bereich krankheitsbedingt unverzichtbarer Lebensmittel (vgl dazu § 21 Abs. 5 SGB II, § 30 Abs. 5 SGB XII und dazu zB BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R - RdNr 24; BSGE 100, 83 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, RdNr 39 ff; BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 28; BSGE 109, 218 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 20, RdNr 38 mwN - Leucinose) ist es Aufgabe der gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und SGB XII, die Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums zu sichern, soweit es - wie dargelegt verfassungskonform - nicht durch den Leistungskatalog der GKV abgedeckt ist.

    Die Versorgung mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, sog Krankenkost und anderen diätetischen Lebensmitteln ist - abgesehen von bilanzierten Diäten (vgl § 31 Abs. 5 SGB V) - nicht Aufgabe der GKV (vgl BSGE 109, 218 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 20, RdNr 27).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Ähnlich wie im Bereich krankheitsbedingt unverzichtbarer Lebensmittel (vgl dazu § 21 Abs. 5 SGB II, § 30 Abs. 5 SGB XII und dazu zB BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R - RdNr 24; BSGE 100, 83 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, RdNr 39 ff; BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 28; BSGE 109, 218 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 20, RdNr 38 mwN - Leucinose) ist es Aufgabe der gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und SGB XII, die Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums zu sichern, soweit es - wie dargelegt verfassungskonform - nicht durch den Leistungskatalog der GKV abgedeckt ist.
  • BSG, 19.10.2007 - B 11a AL 169/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei der

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht es nicht entgegen, dass der Kläger nicht darlegt, er habe bereits in der letzten Tatsacheninstanz die Beiladung gefordert (so aber BSG Beschluss vom 19.10.2007 - B 11a AL 169/06 B - Juris RdNr 5, bezogen auf die beklagte Bundesagentur für Arbeit).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Die gesetzliche Konzeption des SGB V, auch teilweise Mittel der Krankenbehandlung innerhalb der GKV der Eigenverantwortung des Versicherten (§ 2 Abs. 1 S 1 SGB V) zuzuweisen, trägt der begrenzten Aufgabenstellung der GKV Rechnung, sich auf gezielte Maßnahmen der Krankheitsbekämpfung zu beschränken (vgl dazu insgesamt BSGE 104, 160 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 22, RdNr 17 mwN).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass es für das LSG als erkennendes Gericht bereits feststeht, dass der Beklagte nicht leistungspflichtig ist; vielmehr genügt die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Leistungsverpflichteten (zB BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 16/11 R - Juris RdNr 10; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 11; Zeihe, SGG, Stand 1.8.2015, § 75 RdNr 19c mwN).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass es für das LSG als erkennendes Gericht bereits feststeht, dass der Beklagte nicht leistungspflichtig ist; vielmehr genügt die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Leistungsverpflichteten (zB BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 16/11 R - Juris RdNr 10; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 11; Zeihe, SGG, Stand 1.8.2015, § 75 RdNr 19c mwN).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Ähnlich wie im Bereich krankheitsbedingt unverzichtbarer Lebensmittel (vgl dazu § 21 Abs. 5 SGB II, § 30 Abs. 5 SGB XII und dazu zB BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R - RdNr 24; BSGE 100, 83 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, RdNr 39 ff; BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr 28; BSGE 109, 218 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 20, RdNr 38 mwN - Leucinose) ist es Aufgabe der gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und SGB XII, die Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums zu sichern, soweit es - wie dargelegt verfassungskonform - nicht durch den Leistungskatalog der GKV abgedeckt ist.
  • BSG, 11.12.1990 - 5 BJ 357/89
    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Soweit das BSG die Darlegung fordert, dass der Beschwerdeführer beim LSG ein materielles Recht geltend gemacht hat, das die Notwendigkeit der Beiladung bedingt (so für einen Sonderfall eines zu stellenden Reha-Antrags BSG Beschluss vom 11.12.1990 - 5 BJ 357/89 - Juris RdNr 8, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der abweichenden Rspr in BSGE 13, 217, 219 f = SozR Nr. 18 zu § 75 SGG) , erfüllt der Kläger diese Voraussetzung.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 3/92

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - Berufsorientierungsmaßnahme - Bewilligung

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B
    Diese Rügeobliegenheit mutete einem solchen Kläger zu, Beiladungsfehler des LSG zu erkennen und zu beanstanden, obwohl dies einem Volljuristen vergleichbare Kenntnisse des materiellen Rechts und des Prozessrechts voraussetzt (generell das Darlegungserfordernis eines Beiladungsantrags beim LSG negierend BSG SozR 3-2200 § 654 Nr. 1 S 4 mwN).
  • BSG, 24.07.2015 - B 1 KR 50/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

  • BSG, 14.12.1960 - 2 RU 18/59
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 27.06.1985 - 8 RK 44/84

    Arzneimittelversorgung - Therapierichtung - Ermessensentscheidung der

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Kontrolluntersuchung - Transplantationszentrum

    Soweit er eine Beiladung des Sozialhilfeträgers für erforderlich hält (vgl dazu etwa BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - Juris) , legt er nicht dar, dass der zuständige Träger der Sozialhilfe dem Kläger erstattungspflichtig sein könnte aufgrund eines Anspruchs auf Erhöhung des Regelsatzes nach § 28 Abs. 1 S 2 (bis 31.12.2010; Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003, BGBl I 3022) bzw nach § 27a Abs. 4 S 1 Alt 2 SGB XII (ab 1.1.2011; Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011, BGBl I 453) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 4 AS 81/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Um solche Kosten könnte es sich bei Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen durchaus handeln, denn diese sind zwar Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Grunde nach und in ihrer Höhe aber durch die §§ 60 ff SGB V begrenzt (vgl zu dieser Begrenzung und möglichen Einstandspflicht des Grundsicherungsträgers BSG vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - RdNr 7 ff mwN) .
  • SG Kassel, 08.08.2017 - S 2 AS 498/15
    Eine mögliche Tragung der Fahrtkosten durch den Grundsicherungsträger ist jedenfalls in jüngeren Entscheidungen des zuständigen Senats des Bundessozialgerichts für Streitigkeiten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausgeschlossen worden (siehe BSG, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az.: B 1 KR 2/16 R; BSG, Beschluss vom 8. März 2016, Az.: B 1 KR 99/15 B - juris Rn. 7 ff.).
  • BSG, 10.08.2017 - B 1 KR 1/17 BH

    Krankenversicherung; Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen

    Zwar könnte dem Kläger, der in den Tatsacheninstanzen nicht rechtskundig vertreten war, nicht entgegengehalten werden, dass er eine unterbliebene Beiladung in der letzten Tatsacheninstanz nicht ausdrücklich gerügt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.7.2016 - B 1 KR 18/16 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 17.11.2017 - B 1 KR 3/17 BH

    Krankenversicherung; Nichtzulassungsbeschwerde; Versorgung mit Zahnersatz;

    Zwar könnte dem Kläger, der in den Tatsacheninstanzen nicht rechtskundig vertreten war, nicht entgegengehalten werden, dass er eine unterbliebene Beiladung in der letzten Tatsacheninstanz nicht ausdrücklich gerügt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.7.2016 - B 1 KR 18/16 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 09.04.2018 - B 1 KR 8/17 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Zwar könnte dem Kläger, der in den Tatsacheninstanzen nicht rechtskundig vertreten war, nicht entgegengehalten werden, dass er eine unterbliebene Beiladung in der letzten Tatsacheninstanz nicht ausdrücklich gerügt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.7.2016 -B 1 KR 18/16 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 12.03.2018 - B 1 KR 9/17 BH

    Versorgung mit einem über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz

    Zwar könnte dem Kläger, der in den Tatsacheninstanzen nicht rechtskundig vertreten war, nicht entgegengehalten werden, dass er eine unterbliebene Beiladung in der letzten Tatsacheninstanz nicht ausdrücklich gerügt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.7.2016 - B 1 KR 18/16 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 23.01.2018 - B 8 SO 85/17 B

    SGB-XII -Leistungen

    Soweit sich im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen sollten (vgl insoweit schon BSGE 110, 183 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 9 RdNr 36 mwN zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums bei nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Kosten für medizinisch notwendige Gesundheitspflege; vgl auch BSG, Beschluss vom 8.3.2016 - B 1 KR 99/15 B - zur notwendigen unechten Beiladung des Sozialhilfeträgers bei einer Klage gegen die Krankenkasse), fehlt es jedenfalls an der für die Zulassung der Revision erforderlichen Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) solcher Fragen; denn einem hierauf gerichteten sozialhilferechtlichen Anspruch des Klägers steht bereits entgegen, dass die von ihm eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel nach den den Senat in einem sich anschließenden Revisionsverfahren bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) medizinisch nicht indiziert sind und damit ein zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums zu deckender Bedarf fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht