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   BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R   

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https://dejure.org/2017,5511
BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R (https://dejure.org/2017,5511)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R (https://dejure.org/2017,5511)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2017 - B 8 SO 2/16 R (https://dejure.org/2017,5511)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 Nr 1 SGG, § 75 Abs 5 SGG vom 22.12.2011, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse - Möglichkeit einer Verurteilung des Beigeladenen - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme von Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs als Leistung der Eingliederungshilfe - berechtigtes Interesse - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII; Berücksichtigung von Wegen zur Behandlung durch einen Heilpraktiker oder für die hauswirtschaftliche Versorgung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse - Möglichkeit einer Verurteilung des Beigeladenen - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Berücksichtigung von Wegen zur Behandlung durch einen Heilpraktiker oder für die hauswirtschaftliche Versorgung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 593
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (zuletzt BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - RdNr 15 mwN) .

    Wege, die der Kläger mit dem Kfz zurücklegen will, sind damit nur dann für die Beurteilung der Notwendigkeit der Nutzung eines Kfz unbeachtlich, wenn es sich um Wünsche handelt, deren Verwirklichung in der Vergleichsgruppe der nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen in der gleichen Altersgruppe als unangemessen gelten (etwa wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten) und die damit der Teilhabe nicht dienen können; insoweit bestimmen nicht die Vorstellungen des Beklagten und der Beigeladenen oder des Gerichts die Reichweite und Häufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen (vgl bereits BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - RdNr 16) .

  • SG Köln, 07.03.2014 - S 39 SO 74/13

    Anspruch eines an einem inkompletten Querschnittsyndrom leidenden

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    SG Köln 07.03.2014 - S 39 SO 74/13.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - L 20 SO 126/14

    Zuerkennung einer Beihilfe zur Anschaffung eines Kfz mit Automatikgetriebe

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    LSG Nordrhein-Westfalen 04.12.2014 - L 20 SO 126/14.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - L 9 SO 40/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    Dem Regelbeispiel des Angewiesenseins auf ein Kfz insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl § 8 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Eingliederungshilfe-VO) lässt sich schließlich keine Begrenzung des Anspruchs dahin entnehmen, dass der behinderte Mensch vor dem Hintergrund seiner Wünsche "in der Regel täglich" auf das Kraftfahrzeug angewiesen sein müsse (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.9.2011 - L 9 SO 40/09 - RdNr 45 ff; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 9 SO 16/11 - ZFSH/SGB 2014, 298 ff; Schmeller in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 54 SGB XII RdNr 47 f, Stand März 2016; Exner/Dillmann, br 2013, 1) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    Dem Regelbeispiel des Angewiesenseins auf ein Kfz insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl § 8 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Eingliederungshilfe-VO) lässt sich schließlich keine Begrenzung des Anspruchs dahin entnehmen, dass der behinderte Mensch vor dem Hintergrund seiner Wünsche "in der Regel täglich" auf das Kraftfahrzeug angewiesen sein müsse (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.9.2011 - L 9 SO 40/09 - RdNr 45 ff; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 9 SO 16/11 - ZFSH/SGB 2014, 298 ff; Schmeller in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 54 SGB XII RdNr 47 f, Stand März 2016; Exner/Dillmann, br 2013, 1) .
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    Dieser Antrag vom 6.10.2012 bleibt für die Bestimmung der Zuständigkeit für die begehrte Kraftfahrzeughilfe in Abgrenzung von erstangegangenem und zweitangegangenem Träger für den gesamten Leistungsfall erheblich (vgl BSGE 117, 53 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13) .
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 22/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    In solchen Fällen ist die Frage nach einem zukünftigen relevanten Bedarf und den daraus folgenden Leistungsansprüchen ein ausreichend konkretisiertes (künftiges) Rechtsverhältnis (vgl: BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 2 RdNr 12 ; BSGE 88, 166, 172 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 5 S 31 ; BSGE 83, 254, 256 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 S 3 ; offen gelassen Bundessozialgericht , Urteil vom 24.3.2015 - B 8 SO 22/13 R - RdNr 11 ).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    In solchen Fällen ist die Frage nach einem zukünftigen relevanten Bedarf und den daraus folgenden Leistungsansprüchen ein ausreichend konkretisiertes (künftiges) Rechtsverhältnis (vgl: BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 2 RdNr 12 ; BSGE 88, 166, 172 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 5 S 31 ; BSGE 83, 254, 256 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 S 3 ; offen gelassen Bundessozialgericht , Urteil vom 24.3.2015 - B 8 SO 22/13 R - RdNr 11 ).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    Die Beigeladene, die als örtlicher Träger der Sozialhilfe (vgl § 97 Abs. 1 SGB XII iVm § 1 Ausführungsgesetz-SGB XII Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 - Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 816) Rehabilitationsträger iS des § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX ist, ist danach der zuerst angegangene Rehabilitationsträger iS des § 14 SGB IX, der wegen nicht rechtzeitiger Weiterleitung des Antrags innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung für die Leistungserbringung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zuständig geworden ist (dazu grundlegend BSGE 93, 283 ff RdNr 8 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) .
  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R

    Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R
    Wie sich im Umkehrschluss aus § 42 SGB X entnehmen lässt, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften ua über die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, unterliegen Verwaltungsakte, die unter Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit ergangen sind, grundsätzlich der Aufhebbarkeit (vgl nur BSG SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22) .
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a VS 3/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wehrübung im Ausland -

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 15/13 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - kein Anspruch auf Erteilung

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 13/00 R

    Zulassung - Heilmittel - Logopäde - Klinischer Linguist - Sprachtherapeut

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 4/00 R

    Krankenversicherung - Einsetzung von Zahnimplantaten auf eigene Kosten -

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist es, dem Kläger die in seiner Altersgruppe üblichen gesellschaftlichen Kontakte mit Menschen zu ermöglichen und dabei nachvollziehbare soziale Teilhabebedürfnisse zu erfüllen, soweit diese nicht über die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen hinausgehen (zu diesem Maßstab etwa BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 22 f mwN) .
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Hierbei gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der einer pauschalierenden Betrachtung regelmäßig entgegensteht (vgl nur BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 23; BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 21; BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 32, jeweils mwN); die Vorstellungen des Trägers der Eingliederungshilfe sind insoweit unerheblich.
  • LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 14/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Grundsätzlich entfällt die Notwendigkeit von Kraftfahrzeughilfe in Form der Übernahme von Beschaffungskosten, wenn bereits ein verkehrstaugliches Kfz vorhanden ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R), wobei es kein Ausschlusskriterium ist, wenn der Kläger nicht in der Lage ist, ein Kfz selbst zu steuern, sondern dies vor allem von seinem Assistenten im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung übernommen wird (vgl. § 8 Abs. 3 EinglHV).

    Die hierzu vorgenommene Antragsumstellung ist nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG zulässig, nachdem der Kläger zuvor beim Beklagten Kfz-Hilfe für ein anderes Fahrzeug (Citroen Berlingo Multispace Vti 120 Selection) begehrt hatte (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, entfällt die Notwendigkeit von Kraftfahrzeughilfe, wenn bereits ein verkehrstaugliches Kfz vorhanden ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 20), wobei es kein Ausschlusskriterium ist, dass der Kläger hier nicht in der Lage ist, ein Kfz selbst zu steuern, sondern dies vor allem von seinem Assistenten im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung übernommen wird (§ 8 Abs. 3 EinglHV "in der Regel"; vgl. BSG, Urteile vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 23 und vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R - juris Rn. 25; Wehrhahn in: jurisPK-SGB XII, § 8 EinglHV Rn. 9, mwN).

    Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges gilt dabei als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EinglHV) und ist als Geld- und nicht als Sachleistung zu erbringen (vgl. nur BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 12).

    "Angewiesenheit" in § 8 Abs. 1 Satz 2 EinglHV erfordert dabei nicht, dass der behinderte Mensch "in der Regel täglich" auf das Kraftfahrzeug angewiesen sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris, Rn. 23).

    Im Hinblick auf das bei jeder Eingliederungsmaßnahme geltende Merkmal der "Notwendigkeit" (§ 4 Abs. 1 SGB IX) ist eine Angewiesenheit aber nur anzunehmen, wenn die Beschaffung des Kraftfahrzeuges als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern, um den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (BSG, Urteile vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 20 und vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rn. 15, m.w.N.).

    Dabei gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 21; vom 08.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 18 und vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rn. 15, m.w.N.).

    Es kann dabei dahinstehen, ob - wie das SG in der angefochtenen Entscheidung u.a. ausgeführt hat - eine Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gemeinschaft ausscheidet, wenn es einem Leistungsberechtigten darum geht, vor allem familiäre Kontakte zu pflegen (zweifelnd u.a. Hessisches LSG, Urteil vom 09.05.2018 - L 4 SO 214/16 - juris Rn. 59 ff.; zu möglichen Eingliederungszielen, vgl. auch BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 22).

    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) sind Eingliederungsmaßnahmen daher nicht zu leisten, wenn der Bedarf bzw. das Teilhabeziel anderweitig gedeckt werden kann, so wie hier - neben der Nutzung des dem Kläger zur Verfügung stehenden Pkw"s - auch durch die ihm zumutbare Inanspruchnahme des ÖPNV, der Bundesbahn für weitergelegene Ziele oder der Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden - auch mit der Möglichkeit sog. Spontanfahrten im Rahmen freier Kapazitäten - Behindertenfahrdienstes oder eines entsprechend ausgestatteten Taxis (vgl. BSG, Urteile vom 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 22; vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 21 - und vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.05.2015 - L 9 SO 303/13 - juris Rn. 46; Luthe in: jurisPK-SGB IX § 55 Rn. 22 ff., jeweils m.w.N.).

    Daher sind solche Wünsche und Ziele für die Beurteilung der Notwendigkeit der Nutzung eines Kfz unbeachtlich, wenn es sich um solche handelt, deren Verwirklichung in der Vergleichsgruppe der nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen in der gleichen Altersgruppe als unangemessen gelten - etwa wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten - und die damit der Teilhabe nicht dienen können (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG kann (nur) die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 14).

    Deswegen ist auch die (im Wege der sachgerechten Auslegung erfolgte) Umstellung der ursprünglich erhobenen Anfechtungs- und Leistungsklage auf die Feststellungsklage während des gerichtlichen Verfahrens zulässig (vgl. § 153 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGG; BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG kann (nur) die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 14).

    Deswegen war auch die (sinngemäße) Umstellung der ursprünglich erhobenen Anfechtungs- und Leistungsklage auf die Feststellungsklage während des gerichtlichen Verfahrens zulässig (vgl. § 153 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGG; BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 11), nachdem der Bewilligungszeitraum verstrichen war.

    Ein solches bereichsspezifisches Ermessen besteht vorliegend indes nicht, da lediglich Eingliederungshilfeleistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII streitgegenständlich sind: Hinsichtlich der Eingliederungshilfeleistungen für wesentlich Behinderte - wie die Klägerin - im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII besteht kein behördliches Ermessen, sondern ein Anspruch des wesentlich Behinderten (BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 19; LSG Bayern, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12 - juris Rdnr. 21).

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    War die Beklagte überhaupt nicht zu Entscheidungen über den Erlassantrag des Klägers berechtigt, werden ihre Entscheidungen über den Erlassantrag des Klägers insgesamt keinen Bestand haben können (vgl zur Aufhebung von Verwaltungsakten, die unter Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit ergangen sind, BSG vom 3.9.1998 - B 12 KR 23/97 R - SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22; BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 17).
  • LSG Hessen, 09.05.2018 - L 4 SO 214/16

    Kostenübernahme für die Anschaffung und den Umbau eines Kraftfahrzeugs (Kleinbus)

    Unzulässig ist der Leistungsantrag, da er am Maßstab der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris, Rn. 11 ff.), der sich der Senat anschließt, zu unbestimmt ist.

    Der Senat hält auf der Grundlage der im Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris, Rn. 11 ff., angestellten Überlegungen den Hilfsantrag für zulässig.

    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R - juris, Rn. 15 m.w.N; zuletzt BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris, Rn. 18).

    Dem Regelbeispiel des "Angewiesenseins" auf ein Kraftfahrzeug insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EinglhVO) dürfen wegen des individueller und personenzentrierter Maßstabes keine zu engen Typisierungen im Sinne einer regelmäßig anzunehmenden Lebensführung entnommen werden (zum Folgenden: BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris, Rn. 23).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, denn die Frage der Qualität des Eingliederungsziels hat das Bundessozialgericht in den drei zitierten Entscheidungen (Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R - Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - ) jeweils nur sehr am Rande und punktuell behandelt, so dass der Senat noch weiteren Konkretisierungsbedarf gesehen hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 SO 1419/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungsbewilligung in Form eines

    Der hilfsweise gestellte Antrag auf Erstattung eines Betrages von 4.312,00 Euro und der ebenfalls hilfsweise gestellte Feststellungsantrag waren als Minus bereits erstinstanzlich im Hauptantrag enthalten (vgl. § 153 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGG; BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 11).

    Ein solches bereichsspezifisches Ermessen entfällt allerdings dann, wenn lediglich Eingliederungshilfeleistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII für wesentlich Behinderte streitgegenständlich sind (BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 19; LSG Bayern, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12 - juris Rdnr. 21).

    Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG kann (nur) die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 14; Urteil des Senats vom 22. Februar 2018 - L 7 SO 3516/14 - juris Rdnr. 38).

    Deswegen war auch die (sinngemäße) Umstellung der ursprünglich erhobenen Anfechtungs- und Leistungsklage auf die Feststellungsklage während des gerichtlichen Verfahrens zulässig (vgl. § 153 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGG; BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 11), nachdem der Bewilligungszeitraum verstrichen war.

  • SG Aachen, 15.12.2020 - S 14 KR 219/20
    Die Neuregelung erfolgte im Zuge der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung (zuvor bereits: BSG, Urteil vom 08. März 2017 - B 8 SO 2/16 R -, SozR 4-1500 § 55 Nr. 20, Rn. 18).
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 19/22 R

    Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die

    Dies kann ihr nicht zugemutet werden (vgl BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 13; BSG vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 2 RdNr 12; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 22/13 R - RdNr 11; anders bei ausdrücklicher Beschränkung der Feststellung auf einen vergangenen Zeitraum: BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 22/13 R - RdNr 12) .
  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 47/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf Versorgung mit einem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 12 SO 330/20

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII als Sachleistung für

  • LSG Sachsen, 23.09.2020 - L 1 KR 384/17
  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R

    Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte

  • BSG, 24.10.2017 - B 8 SO 14/17 B

    Übernahme von Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten

  • BSG, 18.10.2023 - B 5 R 3/22 R

    Zur Nachversicherung von nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB VI

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21

    Anspruch auf Übernahme von Miet- und Umbaukosten für einen behindertengerechten

  • LSG Hessen, 12.11.2021 - L 6 P 31/21

    Soziale Pflegeversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

  • LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 12 SO 81/19

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in

  • SG Berlin, 19.10.2018 - S 212 SO 938/13
  • BSG, 11.06.2021 - B 8 SO 11/20 B

    Leistungen nach dem SGB XII Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • SG Darmstadt, 15.05.2018 - S 17 SO 28/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • BSG, 11.06.2021 - B 8 SO 10/20 B

    Kraftfahrzeughilfe als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 73/21 B v. 14.06.2022

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2019 - L 8 SO 274/18
  • BSG, 04.01.2022 - B 8 SO 4/19 BH

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe als persönliches Budget;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2017 - L 8 SO 321/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SO 24/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2017 - L 8 SO 101/16
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