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   BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R   

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https://dejure.org/2017,5513
BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R (https://dejure.org/2017,5513)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R (https://dejure.org/2017,5513)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2017 - B 8 SO 20/15 R (https://dejure.org/2017,5513)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungserbringungsrecht - Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende Vereinbarungen - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 S 1 SGG, § 99 SGG, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 54 Abs 1 SGG, § 19 Abs 6 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren - Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge gem § 19 Abs 6 SGB 12 - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB XII für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe; Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren - Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge gem § 19 Abs 6 SGB 12 - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB XII für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe; Bindung des örtlichen Sozialhilfeträgers an mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger bestehende ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB XII für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren - Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge gem § 19 Abs 6 SGB 12 - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 515
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Für die noch im Streit stehende Höhe des Leistungsanspruchs der Klägerin ist die Frage der Wirksamkeit der Verträge nicht nur eine Vorfrage (in solchen Fällen die Notwendigkeit der Beiladung verneinend BSGE 70, 240 ff, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1) .

    Die Regelungen der §§ 53 ff SGB X über öffentlich-rechtliche Verträge sind auf die Vergütungsvereinbarung zwischen dem LWL und der Klägerin nach §§ 75 ff SGB XII, bei der es sich um einen Normvertrag handelt (stRspr, vgl nur: BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 15; SozR 4-3500 § 75 Nr. 6 RdNr 16; SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 RdNr 15; BSG Beschluss vom 18.3.2014 - B 8 SF 2/13 R), anwendbar (vgl nur BSGE 70, 240, 243 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1; Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 53 RdNr 7 mwN) .

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Es handelt sich um eine Sonderregelung nur für die örtliche Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen (vgl BSGE 116, 233 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1) .

    Dass sich die Regelung des § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII nicht auch auf die sachliche Zuständigkeit erstreckt, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 97 Abs. 1 SGB XII, der für die "Sozialhilfe" allgemein die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bestimmt, soweit (vgl § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) keine landesrechtlichen Regelungen getroffen sind (BSGE 116, 233 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1; BSG Urteil vom 7.10.2015 - B 8 SO 19/14 R).

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Dieser durch die Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes herbeigeführte Beteiligtenwechsel ist keine Klageänderung iS der §§ 99, 168 Satz 1 SGG, sondern führt lediglich von Amts wegen zu einer Berichtigung des Rubrums (vgl BSGE 110, 93 RdNr 13 mwN = SozR 4-3500 § 19 Nr. 3; BSGE 90, 27, 28 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 92; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 99 RdNr 7a mwN) und ist deshalb auch im Revisionsverfahren zulässig (jeweils zum Beklagtenwechsel im Rahmen der Funktionsnachfolge: BSGE 107, 217 RdNr 9 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1; BSGE 102, 248 RdNr 14 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 5).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Dieser durch die Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes herbeigeführte Beteiligtenwechsel ist keine Klageänderung iS der §§ 99, 168 Satz 1 SGG, sondern führt lediglich von Amts wegen zu einer Berichtigung des Rubrums (vgl BSGE 110, 93 RdNr 13 mwN = SozR 4-3500 § 19 Nr. 3; BSGE 90, 27, 28 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 92; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 99 RdNr 7a mwN) und ist deshalb auch im Revisionsverfahren zulässig (jeweils zum Beklagtenwechsel im Rahmen der Funktionsnachfolge: BSGE 107, 217 RdNr 9 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1; BSGE 102, 248 RdNr 14 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 5).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Dies setzt voraus, dass durch die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre des Dritten unmittelbar eingegriffen wird (stRspr, vgl nur BSGE 66, 144, 145 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1 S 2 f mwN; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71 S 83 mwN) , wobei die Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung für die Beiladung genügt (BSGE 93, 283 ff RdNr 5 ff = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) .
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Die Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an den Sitz der Einrichtung stellt sicher, dass auf Seiten des Sozialhilfeträgers derjenige verhandelt, der mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Angemessenheit der geforderten Vergütungen am ehesten besitzt (BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; vgl auch BVerwGE 126, 295 ff) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Vor der Beiladung des LWL ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Von der verfahrensrechtlichen Situation, in der der Erlass eines Grundurteils (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG) zulässigerweise hätte erfolgen können, ist das LSG selbst nicht ausgegangen, weil es zutreffend das Begehren des D dahin verstanden hat, dass dieser den Beitritt des Beklagten zu seiner, der Klägerin gegenüber bestehenden Schuld und die Zahlung an diese im Wege der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage verfolgt hat (vgl dazu nur: BSGE 102, 1 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 1 und § 75 Nr. 1).
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Dieser durch die Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes herbeigeführte Beteiligtenwechsel ist keine Klageänderung iS der §§ 99, 168 Satz 1 SGG, sondern führt lediglich von Amts wegen zu einer Berichtigung des Rubrums (vgl BSGE 110, 93 RdNr 13 mwN = SozR 4-3500 § 19 Nr. 3; BSGE 90, 27, 28 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 92; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 99 RdNr 7a mwN) und ist deshalb auch im Revisionsverfahren zulässig (jeweils zum Beklagtenwechsel im Rahmen der Funktionsnachfolge: BSGE 107, 217 RdNr 9 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1; BSGE 102, 248 RdNr 14 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 5).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R
    Vor der Beiladung des LWL ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 19/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Hiergegen wendet sich die Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin (§ 19 Abs. 6 SGB XII) der während des Widerspruchsverfahrens verstorbenen W zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 56 SGG) , letztere gerichtet auf Zahlung an sich selbst (vgl dazu BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 13).
  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 20/18 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Rücknahme des Leistungsantrags

    Gegenstand des zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) geführten Verfahrens ist der Bescheid vom 10.2.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.5.2014 (§ 95 SGG) , mit dem der Beklagte gegenüber der Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin des L (vgl § 19 Abs. 6 SGB XII in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 - BGBl I 3022) die Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten in Höhe von 18 435, 25 Euro abgelehnt hat (zur zulässigen Klageart im Fall der Sonderrechtsnachfolge vgl nur Bundessozialgericht vom 6.12.2018 - B 8 SO 2/17 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 10; BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - SozR 4-3500 § 77 Nr. 3 RdNr 13) .
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten

    Dies setzt voraus, dass durch die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre des Dritten unmittelbar eingegriffen wird, wobei die Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung für die Beiladung genügt (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - juris RdNr 12 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16

    Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege

    Denn ein Anspruch des Leistungsberechtigten zu Lebzeiten, den dieser im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses als Anspruch auf Schuldbeitritt des Beklagten zur zivilrechtlichen Forderung der Klägerin aus dem Heimvertrag hätte geltend machen müssen, hat sich mit dem Tode des Leistungsberechtigten insoweit in einen Anspruch der Klägerin auf eine Geldleistung gewandelt (s. BSG, Urt. v. 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R -, juris Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Sollten die Vereinbarungen wegen einer fehlenden Zuständigkeit des Landes Niedersachsen nichtig sein, wäre die zu zahlende Vergütung für einen nicht vereinbarungsgebundenen Leistungserbringer unter Orientierung an § 75 Abs. 4 SGB XII zu bestimmen und damit gemäß § 75 Abs. 4 Satz 3 SGB XII auf diejenige Vergütung zu beschränken, die der Sozialhilfeträger für vergleichbare Leistungen vereinbarungsgebundener Leistungserbringer am Ort der Hilfeleistung oder in seiner näheren Umgebung zu übernehmen hat (BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 20/15 R - juris Rn. 22).
  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Nur für den Fall fehlender landesrechtlicher Regelungen zur Leistungszuständigkeit sieht § 97 Abs. 3 SGB XII eigene bundesrechtliche Regelungen, allerdings beschränkt auf die Leistungszuständigkeit vor, während § 97 Abs. 1 SGB XII "die Sozialhilfe" allgemein nennt und ihren Anwendungsbereich also nicht auf die Leistungszuständigkeit einschränkt (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Leistungsträger steht nicht zur Disposition der Vertragspartner, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Es ist deshalb nicht erkennbar, dass er zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs wegen der Nichtigkeit der bisherigen Verträge angehört werden müsste (anders als im Fall, dass eine der vertragsschließenden Parteien am Gerichtsverfahren nicht beteiligt ist; vgl BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in

    Denn auch ein Normvertrag, der die weitergehende Qualität einer untergesetzlichen Rechtsnorm besitzt, behält die Eigenschaft eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, auf den insoweit die diesbezüglichen Regelungen Anwendung finden (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 20/15 R - SozR 4-3500 § 77 Nr. 3 f. = juris Rn. 20).
  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R

    Höhe der Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Verstoß

    Nur für den Fall fehlender landesrechtlicher Regelungen zur Leistungszuständigkeit sieht § 97 Abs. 3 SGB XII eigene bundesrechtliche Regelungen, allerdings beschränkt auf die Leistungszuständigkeit vor, während § 97 Abs. 1 SGB XII "die Sozialhilfe" allgemein nennt und ihren Anwendungsbereich also nicht auf die Leistungszuständigkeit einschränkt (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Leistungsträger steht nicht zur Disposition der Vertragspartner, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Es ist deshalb nicht erkennbar, dass er zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs wegen der Nichtigkeit der bisherigen Verträge angehört werden müsste (anders als im Fall, dass eine der vertragsschließenden Parteien am Gerichtsverfahren nicht beteiligt ist; vgl BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 85/18

    Anspruch auf Vergütung für Leistungen nach dem SGB XII

    Zunächst bestünden mit Blick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R Zweifel, ob der Beklagte für die Erteilung der Zustimmung zuständig sei.

    Allerdings folgt nach Auffassung des BSG aus der Zuständigkeit für die Leistungserbringung nicht ohne weiteres die Zuständigkeit für den Abschluss entsprechender Vergütungsvereinbarungen (vgl. BSG Urteil vom 08.03.2017, B 8 SO 20/15 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 8 SO 285/16
    Nunmehr hat das BSG mit Urteil vom 8. März 2017 (B 8 SO 20/15 R) eine Sache an das LSG Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen, weil dieses den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) nicht beigeladen hatte.

    Die vom BSG als Entscheidungshilfen für das LSG formulierten rechtlichen Ausführungen zur möglichen Nichtigkeit der Vereinbarungen in Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 20/15 R - juris Rn. 14 ff.; im Einzelnen später) hält der Senat im Ergebnis für überzeugend.

    Insbesondere ergibt sich, worauf das BSG in seinem Urteil vom 8. März 2017 (a.a.O. Rn. 16) hingewiesen hat, keine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers aus § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII regelt vielmehr ausschließlich die örtliche Zuständigkeit zum Vertragsabschluss, die sachliche Zuständigkeit beurteilt sich nach § 97 SGB XII i.V. mit Landesrecht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - L 9 SO 170/21
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - L 9 SO 155/20

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung nach dem

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 6/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Tod des

  • SG Aachen, 16.03.2021 - S 20 SO 52/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 361/16
  • SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19

    Krankenversicherung, Bewilligung, Leistungen, Verwaltungsakt,

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Tod des

  • LSG Bayern, 17.11.2022 - L 8 SO 81/22

    Kein Zahlungsanspruch aus einer Leistungs- bzw. Vergütungsvereinbarung ohne

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2021 - L 8 SO 89/19

    Hilfe zur Pflege für einen verstorbenen Heimbewohner; Voraussetzungen für einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 12 SO 96/16

    SGB-XII -Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - L 9 SO 344/18

    Anspruch auf Abschluss einer "Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß §§ 75 ff.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - L 8 SO 49/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2018 - L 8 SO 267/17
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - L 8 SO 24/21

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Unterbringung in einem

  • SG Detmold, 19.12.2017 - S 11 SO 186/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
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