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   BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B   

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https://dejure.org/2018,11294
BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B (https://dejure.org/2018,11294)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B (https://dejure.org/2018,11294)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2018 - B 9 SB 93/17 B (https://dejure.org/2018,11294)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rolle des Sachverständigen als Gehilfe des Richters - rechtliches Gehör - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Merkzeichen G - Berücksichtigung von psychischen Störungen ohne Auswirkungen auf die Gehfähigkeit - ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Zuerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychischen Störungen

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Rolle des Sachverständigen als Gehilfe des Richters - rechtliches Gehör - keine Überraschungsentscheidung bei streitiger Erörterung mehrerer unterschiedlicher Gutachten - grundsätzliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 3/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Hierauf kann jedoch eine Grundsatzrüge nicht gestützt werden (vgl Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 14.09.2017 - B 5 R 258/17 B

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Denn auch dann gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (stRspr, zB BSG Beschluss vom 14.9.2017 - B 5 R 258/17 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 11.07.2017 - B 9 SB 15/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Vielmehr muss in einem tatsachengerichtlichen Verfahren, in dem aus den Angaben von mehreren behandelnden Ärzten, des versorgungsärztlichen Dienstes und von Sachverständigen unterschiedliche Bewertungen für die Gesamteinschätzung der Behinderungen abgeleitet und zwischen den Beteiligten streitig erörtert werden, jeder Beteiligte, also auch der Kläger, damit rechnen, dass das Gericht auch zu seinen Ungunsten entscheiden kann (vgl Senatsbeschluss vom 11.7.2017 - B 9 SB 15/17 B - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Soweit der Kläger schließlich im Zusammenhang mit seinem Begehren nach einem Gesamt-GdB von 80 als grundsätzlich bedeutsam die Frage aufwirft, "ob einem medizinischen Sachverständigen überhaupt eine Kompetenz dahingehend zugeschrieben werden kann, die tatsächlichen Sachverhaltsfeststellungen zu den Einschränkungen der Antragsteller unter die juristischen Begriffe von Gesetzen oder der VMG zu subsumieren", setzt er sich nicht mit der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Rolle des medizinischen Sachverständigen als "Gehilfe des Gerichts" im sozialgerichtlichen Verfahren auseinander (vgl zB Senatsbeschluss vom 8.5.2017 - B 9 V 78/16 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 09.02.2017 - B 9 SB 83/16 B

    Beibehaltung eines Grades der Behinderung; Heilungsbewährung; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf die in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen ( stRspr, zB Senatsbeschluss vom 9.2.2017 - B 9 SB 83/16 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 327/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang der

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht nur dann zu einer vorherigen Erörterung der für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbevollmächtigter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 327/16 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 3/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Grundlage sind dabei stets die neuesten Erkenntnisse des Fachgebiets des Sachverständigen (Senatsbeschluss vom 2.12.2010 - B 9 VH 3/09 B - Juris RdNr 14) .
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    In diesem Zusammenhang weist er selbst auf das Urteil des Senats vom 11.8.2015 (B 9 SB 1/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 21) hin.
  • BSG, 07.06.2016 - B 13 R 40/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B
    Soweit der Kläger schließlich im Zusammenhang mit seinem Begehren nach einem Gesamt-GdB von 80 als grundsätzlich bedeutsam die Frage aufwirft, "ob einem medizinischen Sachverständigen überhaupt eine Kompetenz dahingehend zugeschrieben werden kann, die tatsächlichen Sachverhaltsfeststellungen zu den Einschränkungen der Antragsteller unter die juristischen Begriffe von Gesetzen oder der VMG zu subsumieren", setzt er sich nicht mit der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Rolle des medizinischen Sachverständigen als "Gehilfe des Gerichts" im sozialgerichtlichen Verfahren auseinander (vgl zB Senatsbeschluss vom 8.5.2017 - B 9 V 78/16 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

  • BSG, 12.04.2019 - B 9 SB 4/19 B

    Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs aG

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 15.08.2019 - B 9 SB 23/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Die Klägerin macht geltend, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung des BSG in dem Urteil vom 11.8.2015 (B 9 SB 1/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 21) und in dem Beschluss (nicht - wie von der Klägerin benannt - "Urteil") vom 8.3.2018 (B 9 SB 93/17 B) verkannt, weil es weder eine Feststellung dahingehend getroffen habe, ob die dissoziative Sehstörung die Orientierungsfähigkeit beeinträchtige oder ob eine psychische Störung vorliege, die die Nutzung eines Blindenführhundes erforderlich mache oder eine ständige Begleitung durch einen Menschen.
  • LSG Hamburg, 23.10.2018 - L 3 SB 39/16

    Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens G - Störung der

    Für psychische Beeinträchtigungen, durch welche die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein kann, ohne dass das Gehvermögen betroffen ist, gilt eine Beschränkung; diese Beeinträchtigungen müssen mit den Regelfällen bei Anfällen und Störungen der Orientierungsfähigkeit vergleichbar sein (BSG, Urt. v. 11. Aug. 2015, B 9 SB 1/14 R, juris-Rn. 22; Beschl. v. 8. März 2018, B 9 SB 93/17 B, juris-Rn. 8).
  • BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung Verfahrensrüge im

    Denn § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG entzieht die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts vollständig der Überprüfung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (stRspr; Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 17; Senatsbeschluss vom 29.6.2015 - B 9 V 45/14 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 09.05.2019 - B 10 EG 18/18 B

    Berechnung von Elterngeld

    Denn auch dann gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 02.02.2021 - B 10 ÜG 5/20 B

    Gewährung von Kinderzuschlag nach dem BKGG

    Denn auch dann gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 27.11.2019 - B 10 ÜG 6/19 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 08.01.2020 - B 13 R 307/18 B

    Früherer Beginn einer bewilligten Altersrente

    Denn als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB BSG Beschluss vom BSG 15.8.2019 - B 9 SB 23/19 B - Juris RdNr 9; Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten

    Eine derartige Auseinandersetzung wäre hier aber erforderlich gewesen, denn auch soweit sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage nicht aus dem Gesetzestext ergibt, ist sie nicht klärungsbedürftig, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 15.8.2019 - B 9 SB 23/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 134/19 B

    Überzahlung einer Witwenrente; Grundsatzrüge im

    Denn als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom BSG 15.8.2019 - B 9 SB 23/19 B - juris RdNr 9; Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 28.01.2019 - B 9 SB 44/18 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung

  • BSG, 22.06.2020 - B 13 R 47/19 B

    Teilweise Rückforderung einer großen Witwenrente aufgrund nachträglichen

  • BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 29/19 B

    Rentenrechtlicher Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für

  • LSG Hamburg, 08.05.2023 - L 3 R 76/21

    Voraussetzungen einer Bewilligung von Rente wegen voller bzw. teilweiser

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