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   BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R   

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BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R (https://dejure.org/2023,3833)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R (https://dejure.org/2023,3833)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2023 - B 7 AS 7/22 R (https://dejure.org/2023,3833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36a SGB 2, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus - zuständiger kommunaler Träger - bisheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort - Zwischenaufenthalt bei Freundin bis zum Freiwerden eines Platzes im Frauenhaus am neuen Aufenthaltsort

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus - zuständiger kommunaler Träger - bisheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort - Zwischenaufenthalt bei Freundin bis zum Freiwerden eines Platzes im Frauenhaus am neuen Aufenthaltsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung zwischen Jobcentern; Rechtsfolgen eines vorübergehenden Aufenthalts einer Leistungsempfängerin in einer anderer Stadt vor Einzug in ein dortiges Frauenhaus; Ausgleich erbrachter Leistungen zwischen verschiedenen Jobcentern; Definition gewöhnlicher ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus - zuständiger kommunaler Träger - bisheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort - Zwischenaufenthalt bei Freundin bis zum Freiwerden eines Platzes im Frauenhaus am neuen Aufenthaltsort

Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    Jobcenter Osnabrück ./. Jobcenter Stadt Münster

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch - Aufenthalt - Frauenhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 27
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Erstattungsberechtigt ist die Kommune, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich iS des § 36 SGB II das Frauenhaus gelegen ist ("aufnehmende Kommune"; BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 17; BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 156/11 R - SozR 4-4200 § 36a Nr. 1 RdNr 16) .

    Dies schließt einen Kostenerstattungsanspruch aber nicht aus, wovon das BSG bereits in der Vergangenheit ausging (vgl BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 2, 19) und woran festzuhalten ist.

    Dass die erstmalige Zufluchtssuche in der Herkunftskommune erfolgt, soweit sich dort ein Frauenhaus befindet, ist Ausdruck der in der Regel bestehenden Akut- und Notsituation, die zunächst eine möglichst ortsnahe Unterbringung erforderlich machen kann, und der - wegen der Bedrohungssituation typischen - "Fluchtkette" von einem Frauenhaus in ein weiteres an einem anderen Ort (vgl hierzu bereits BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 22).

    Einem gewöhnlichen Aufenthalt am Ort des Frauenhauses steht insbesondere nicht entgegen, dass der Aufenthalt einerseits durch äußere Umstände (insbesondere die Bedrohungssituation durch einen Partner) bestimmt wird und andererseits der Art nach stets zeitlich begrenzt ist (BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 20) .

    Ob dies schon bei einem tatsächlichen oder erst bei einem gewöhnlichen Aufenthalt eintritt, war bislang offengeblieben (BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 19) .

    Der Kostenerstattungsanspruch setzt zudem voraus, dass Leistungen rechtmäßig erbracht wurden (BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 23) .

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Die Leistungsberechtigte und ihre Kinder waren nicht notwendig zum Verfahren beizuladen (§ 75 Abs. 2 Alt 2 SGG; vgl hierzu nur BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 11) .

    Für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls tatrichterlich festzustellen und im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung zu würdigen (vgl ausführlich nur BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15 mwN) .

    Dieser Schutz gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine Person in der Absicht, später in eine Einrichtung aufgenommen zu werden, den Ort der Einrichtung aufsucht, und nur eine vorübergehende Zeit außerhalb der Einrichtung bis zur Aufnahme überbrücken muss und will (vgl BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 18; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 20/13 R - SozR 4-3500 § 109 Nr. 1 RdNr 15 f in Fortführung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl insoweit nur BVerwG vom 17.5.1973 - V C 107.72 - BVerwGE 42, 196, juris RdNr 14) .

  • BSG, 10.07.1997 - 14 REg 8/96

    Ehefrau - Erziehungsgeld - Wohnsitz - Europäisches Ausland

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Dabei ist unter "Ort" die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen und nicht ein bestimmtes Haus, eine bestimmte Wohnung oder eine konkrete Einrichtung (BSG vom 10.7.1997 - 14 REg 8/96 - BSGE 80, 288 = SozR 3-7833 § 8 Nr. 4, juris RdNr 12; BSG vom 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R - RdNr 16) wie hier das Frauenhaus.
  • SG Darmstadt, 08.09.2016 - S 19 AS 1233/10
    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    In Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass im Hinblick auf den Gesetzeszweck ein kurzfristiger tatsächlicher Aufenthalt außerhalb eines Frauenhauses die Erstattungsverpflichtung der Herkunftskommune nicht entfallen lässt (Bayerisches LSG vom 6.4.2016 - L 11 AS 355/15 - juris RdNr 27; SG Darmstadt vom 8.9.2016 - S 19 AS 1233/10 - juris RdNr 24; Aubel in jurisPK-SGB II, 5. Aufl 2020, § 36a RdNr 13; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 36a RdNr 20 f, Stand November 2013) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Dabei ist unter "Ort" die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen und nicht ein bestimmtes Haus, eine bestimmte Wohnung oder eine konkrete Einrichtung (BSG vom 10.7.1997 - 14 REg 8/96 - BSGE 80, 288 = SozR 3-7833 § 8 Nr. 4, juris RdNr 12; BSG vom 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R - RdNr 16) wie hier das Frauenhaus.
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 107.72

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Kriegsopferfürsorgebehörden bei Anstaltsaufnahme

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Dieser Schutz gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine Person in der Absicht, später in eine Einrichtung aufgenommen zu werden, den Ort der Einrichtung aufsucht, und nur eine vorübergehende Zeit außerhalb der Einrichtung bis zur Aufnahme überbrücken muss und will (vgl BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 18; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 20/13 R - SozR 4-3500 § 109 Nr. 1 RdNr 15 f in Fortführung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl insoweit nur BVerwG vom 17.5.1973 - V C 107.72 - BVerwGE 42, 196, juris RdNr 14) .
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 20/13 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Dieser Schutz gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine Person in der Absicht, später in eine Einrichtung aufgenommen zu werden, den Ort der Einrichtung aufsucht, und nur eine vorübergehende Zeit außerhalb der Einrichtung bis zur Aufnahme überbrücken muss und will (vgl BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 18; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 20/13 R - SozR 4-3500 § 109 Nr. 1 RdNr 15 f in Fortführung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl insoweit nur BVerwG vom 17.5.1973 - V C 107.72 - BVerwGE 42, 196, juris RdNr 14) .
  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 37/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld für einen über den 31.12.2004

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Die Sprungrevision des Beklagten ist zulässig, obwohl das SG sie nach Verkündung seines Urteils durch Beschluss ohne gebotene Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zugelassen hat (vgl nur BSG vom 6.11.2008 - B 1 KR 37/07 R - SozR 4-2500 § 44 Nr. 15 RdNr 11; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 161 RdNr 7c mwN) .
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    Erstattungsberechtigt ist die Kommune, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich iS des § 36 SGB II das Frauenhaus gelegen ist ("aufnehmende Kommune"; BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 = SozR 4-4200 § 36a Nr. 2, RdNr 17; BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 156/11 R - SozR 4-4200 § 36a Nr. 1 RdNr 16) .
  • LSG Bayern, 06.04.2016 - L 11 AS 355/15

    Wer zahlt für die Unterbringung im Frauenhaus?

    Auszug aus BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
    In Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass im Hinblick auf den Gesetzeszweck ein kurzfristiger tatsächlicher Aufenthalt außerhalb eines Frauenhauses die Erstattungsverpflichtung der Herkunftskommune nicht entfallen lässt (Bayerisches LSG vom 6.4.2016 - L 11 AS 355/15 - juris RdNr 27; SG Darmstadt vom 8.9.2016 - S 19 AS 1233/10 - juris RdNr 24; Aubel in jurisPK-SGB II, 5. Aufl 2020, § 36a RdNr 13; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 36a RdNr 20 f, Stand November 2013) .
  • BSG, 20.09.2023 - B 4 AS 8/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Erforderlich ist damit eine vorausschauende Betrachtung, also eine Prognose (BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSG vom 8.3.2023 - B 7 AS 7/22 R - RdNr 17 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; ausführlich zum Wesen einer Prognoseentscheidung BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 28 ff) , die sich im Laufe der Zeit auch verändern kann (vgl BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 28) .
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