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   BSG, 08.04.2004 - B 9 SB 9/03 B   

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https://dejure.org/2004,25577
BSG, 08.04.2004 - B 9 SB 9/03 B (https://dejure.org/2004,25577)
BSG, Entscheidung vom 08.04.2004 - B 9 SB 9/03 B (https://dejure.org/2004,25577)
BSG, Entscheidung vom 08. April 2004 - B 9 SB 9/03 B (https://dejure.org/2004,25577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 202 § 160 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 407a Abs. 5
    Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts auf die Pflichten des Sachverständigen als Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus BSG, 08.04.2004 - B 9 SB 9/03 B
    Im Verhältnis zu den Verfahrensbeteiligten kann eine Entscheidung erst dann auf § 407a ZPO beruhen, wenn das Sachverständigengutachten selbst unter einem Mangel leidet, etwa weil in Folge der unterbliebenen Hinweise § 118 SGG iVm § 407a Abs. 2 ZPO verletzt worden ist (vgl Beschluss des Senates vom 18. September 2003 - B 9 VU 2/03 B -, JURIS - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Diese befasst sich nämlich nicht nur - wie der Kläger meint - mit dem Verlust des Rügerechts nach § 295 ZPO , sondern stellt auch klar, dass ein Verfahrensmangel vorliegt, wenn das Gericht seiner Entscheidung ein Sachverständigengutachten zu Grunde legt, welches nicht von dem bestellten Sachverständigen erstattet worden ist (vgl dazu Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. September 2003 - B 9 VU 2/03 B -, JURIS, die sich insoweit mit der Entscheidung des 8. Senats auseinander setzt).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 08.04.2004 - B 9 SB 9/03 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also deren Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 17/97 B

    Verfahrensfehlerhaft beschaffte Beweisstoffe, Verwertung durch das Gericht

    Auszug aus BSG, 08.04.2004 - B 9 SB 9/03 B
    Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich nicht aus der bisherigen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ergeben, insbesondere aus der vom Kläger selbst zitierten Entscheidung des 8. Senats des BSG (vom 30. Juni 1998 - B 8 KN 17/97 B -, JURIS).
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