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   BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B   

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https://dejure.org/2014,25415
BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B (https://dejure.org/2014,25415)
BSG, Entscheidung vom 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B (https://dejure.org/2014,25415)
BSG, Entscheidung vom 08. April 2014 - B 8 SO 47/13 B (https://dejure.org/2014,25415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 104 Nr 2 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 48/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B
    Eine solche partielle Prozessunfähigkeit im Hinblick auf die Führung von sozialgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten liegt nach den überzeugenden Feststellungen des Arztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. U. in dem vom LSG beigezogenen psychiatrischen Gutachten vom 27.5.2012 zur Frage der Schuldfähigkeit wegen begangener Beleidigungen gegenüber Richtern und dem vom LSG selbst in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten vom 9.1.2010 vor, wie der Senat im Einzelnen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 8.4.2014 (B 8 SO 48/13 B) ausgeführt hat; hierauf wird im Einzelnen Bezug genommen.
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B
    Zwar sind Ausnahmen von der Vertreterbestellung dann für zulässig erachtet worden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10) .
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B
    Es ist damit nicht von vornherein völlig ausgeschlossen, dass zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (vgl nur: BSGE 74, 77 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 49 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 92 RdNr 12 mwN) ein besonderer Vertreter oder ein von diesem bestellter Prozessbevollmächtigter in der Lage ist, im wohlverstandenen Interesse des Klägers sachdienliche Klageanträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren.
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) .
  • LSG Hessen, 26.09.2012 - L 4 SO 130/12

    SGB-XII -Leistungen

    Auszug aus BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B
    Auf die Beschwerden des Klägers werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. September 2012 - L 4 SO 128/12, L 4 SO 177/12, L 4 SO 124/12, L 4 SO 179/12 und L 4 SO 130/12 - und vom 24. April 2013 - L 4 SO 304/12 und L 4 SO 333/12 - sowie die Beschlüsse vom 1. November 2012 - L 4 SO 98/12 und L 4 SO 100/12 -, vom 25. Februar 2013 - L 4 SO 208/12 -, vom 4. März 2013 - L 4 SO 204/12, L 4 SO 209/12 und L 4 SO 313/12 - und vom 22. April 2013 - L 4 SO 306/12 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  • BSG, 26.04.2018 - B 8 SO 69/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Diese Entscheidung (verbunden mit weiteren 13 Verfahren) hat der Senat aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, weil das LSG verfahrensfehlerhaft von der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) abgesehen hatte (Beschluss vom 8.4.2014 - B 8 SO 47/13 B) .
  • LSG Hessen, 29.04.2016 - L 4 SO 86/14

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; Partielle Prozessunfähigkeit;

    Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat sodann das Bundessozialgericht, nachdem es das Verfahren mit 13 weiteren ähnlich gelagerten Verfahren verbunden, dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt, einen besonderen Vertreter für den Kläger bestellt und der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers stattgegeben hatte, mit Beschluss vom 8. April 2014 (Az.: B 8 SO 47/13 B) das Urteil des erkennenden Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 68/17 B

    SGB-XII -Leistungen

    Diese Entscheidung (verbunden mit weiteren 13 Verfahren) hat der Senat aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, weil das LSG zu Unrecht von der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) abgesehen habe (Beschluss vom 8.4.2014 - B 8 SO 47/13 B).
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