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   BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R   

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https://dejure.org/2007,5711
BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R (https://dejure.org/2007,5711)
BSG, Entscheidung vom 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R (https://dejure.org/2007,5711)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - B 2 U 13/06 R (https://dejure.org/2007,5711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der unfallversicherungsrechtlichen Zuständigkeit für kommunale Müllentsorgungsunternehmen; Einordnung von kommunalen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsunternehmen als nicht gewerbsmäßig betriebene Unternehmen; Rechtmäßigkeit der Übernahme eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - BG für Fahrzeughaltungen/ Unfallkasse - Unternehmen der Abfallwirtschaft/Müllentsorgung - rechtlich verselbständigtes kommunales Unternehmen - Verkehrsunternehmen

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Müllabfuhrunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Der RAM-Erlass vom 16. März 1942 ist rechtswirksam zustande gekommen und galt bis zu seiner Aufhebung durch das UVNG fort (stRspr des Senats, vgl zuletzt Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1 RdNr 21ff).

    Für die Zuständigkeit der BGen hinsichtlich der verschiedenen Unternehmen war - und ist mangels Tätigwerden des Verordnungsgebers immer noch - der Beschluss des Bundesrates vom 21. Mai 1885 (AN 1885, 143) sowie die ihn ergänzenden Regelungen der verschiedenen nachfolgenden Stellen maßgeblich (BSG SozR 4-2700 § 122 Nr. 1 RdNr 21).

    Zwar kann anderes dann gelten, wenn es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf die Frage der Zuständigkeit des UV-Trägers gar nicht ankommt, weil der Bescheid schon aus formellen Gründen ohne weiteres aufzuheben ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG), oder wenn wegen fehlender Bekanntgabe eines Bescheides die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt (vgl Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Zwar kann anderes dann gelten, wenn es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf die Frage der Zuständigkeit des UV-Trägers gar nicht ankommt, weil der Bescheid schon aus formellen Gründen ohne weiteres aufzuheben ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG), oder wenn wegen fehlender Bekanntgabe eines Bescheides die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt (vgl Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob das Tatsachengericht die der freien Beweiswürdigung gezogenen Grenzen eingehalten, insbesondere nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 7 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65

    Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Auch sonst war bei den Beratungen des UVNG mehrfach betont worden, an der seit 1942 geltenden berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit für gemeindliche Versorgungsunternehmen solle nichts geändert werden (BSGE 27, 269, 272 f = SozR Nr. 2 zu § 657 RVO).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung, die im vorliegenden Fall noch anzuwenden war, weil die Klage vor dem SG vor dem 1. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Dementsprechend setzte das UVNG in Art. 4 § 16 Abs. 2 Nr. 7 (BGBl I 241, 289) zwar den RAM-Erlass vom 16. März 1942 (II a 1889/42, AN II 201) außer Kraft, nahm dessen Inhalt aber in § 657 Abs. 2 RVO auf (BT-Drucks IV/120 S 65).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Ein bei jeder Berufsgenossenschaft spezialisierter und gut ausgebauter technischer Aufsichtsdienst überwacht im Interesse der Unfallverhütung die Unternehmen besser, als dies bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden möglich ist, die eine solche Spezialisierung auf dem Gebiete der Unfallverhütung nicht durchführen können" (BT-Drucks IV/938 S 20).
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Selbst wenn dieses Schreiben als "Erlass" zu qualifizieren wäre, hätte ein solcher auch nach Kriegsausbruch zumindest im Ministerialblatt des zuständigen Reichsministers verkündet werden müssen (BSGE 16, 227, 232 f mwN; vgl LSG Niedersachsen Breith 1961, 1100, 1103: Schreiben des RVA zur Auslegung des RAM-Erlasses vom 16. März 1942 ist nur "Meinungsäußerung der Verwaltung").
  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 80/79

    Änderung der Zuständigkeit - Hilfsunternehmen - Hauptunternehmen - Räumlicher

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Denn nach den nicht mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen angefochtenen und daher für den Senat bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG prägt der Unternehmensbereich "Abfallwirtschaft" (Logistik, Entsorgung) mit Müllentsorgung, Containerdienst und Deponiebetrieb das Gesamtunternehmen der Beigeladenen zu 1 als dessen Schwerpunkt (vgl BSGE 39, 112 = SozR 2200 § 646 Nr. 1; BSGE 49, 283 = SozR 2200 § 667 Nr. 3; BSGE 68, 205 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Ein solches entfällt zwar dann, wenn sich der streitbefangene Verwaltungsakt durch ein während des Prozesses eintretendes Ereignis erledigt hat (vgl BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87

    Unternehmen - Privatrecht - Gemeinde - Beteiligung

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

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